Benutzer:Datenritter/GO-Entwurf

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Geschäftsordnung für den Landesparteitag der Piratenpartei Schleswig-Holstein

Allgemeines

1. Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.

2. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

3. Das Protokoll der Versammlung muss mindesten folgendes enthalten: a. gestellte Anträge im Wortlaut, b. Beginn, Ende und Pausen, c. bei Vergabe einer Aufgabe die Akkreditierungsnummer d. bei Übernahme eines Amtes den vollständigen Namen e. Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge und f. das Wahlprotokoll (falls vorhanden).

Das Protokoll wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder seines Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) binnen vier Wochen nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen.


Akkreditierung

1. Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden - oder die Mitglieder des Landesvorstands selbst.

2. Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte mit einer Akkreditierungsnummer. Die Mitgliedskarte alleine reicht nicht aus, um die Mitgliedschaft im Landesverband zu belegen. Im Zweifel müssen ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

3. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.

4. Die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluss durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Personen, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. (GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter)

5. Verlässt ein Pirat die Versammlung vorzeitig und endgültig, so hat er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten abzugeben. Er verliert somit sein Stimmrecht.

6. Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.

7. Vom Vorstand beauftragte Akkreditierungspiraten müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.

8. Die Anwesenheitsliste wird unmittelbar nach Ende des Parteitags vernichtet.


Feststellung der Beschlussfähigkeit

  • Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.


Zulassung von Gästen

  • Die Zulassung von Gästen wird durch die Satzung geregelt. Die Versammlung kann für die Dauer der Veranstaltung mit einfacher Mehrheit eine abweichende Regelung treffen.

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

1. Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe betraut.

2. Dem Versammlungsleiter obliegt es, die Einhaltung der Tagesordnung und des Zeitplans soweit möglich zu gewährleisten. Dazu erteilt er Rederecht und teilt Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personelle Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. (GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY)

3. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.

4. Der Versammlungsleiter kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.

5. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

6. Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.


Wahlleiter

1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Werden keine Ämter neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.

2. Die Durchführung umfasst

  • die Ankündigung einer Wahl
  • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl
  • die Eröffnung und die Beendigung der Wahl
  • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl
  • das Entgegennehmen der Stimmzettel
  • das Auszählen der Stimmen
  • Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl
  • Frage an die jeweiligen gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen
  • Erstellung eines Wahlprotokolls

3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Die Wahlhelfer dürfen ebenfalls für kein Amt kandidieren, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. (GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY)

4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.


Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

1. Jeder Pirat im Sinne der Satzung des Landesverbands kann sich zur Wahl stellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung etwas anderes vorschreiben.

2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.

3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.

4. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich niemand mehr aufstellen.


Wahlordnung

1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

2. [gestrichen]

3. [gestrichen]

4. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern, wenn die Forderung von einem weiteren Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.

5. Wird geheim abgestimmt, so wird das Ergebnis der Versammlung nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Die Bekanntgabe umfasst die Anzahl der Stimmberechtigten, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.

6. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.

7. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.

8. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Anträge

Anträge auf Änderung der Satzung

Es gelten die Bestimmungen der Satzung.


Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  1. Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. 1 einen Alternativantrag stellen. Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
  1. Ein GO-Antrag ist mit den Worten "Ich stelle den Antrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen. Wird nach Abs. 2 ein Alternativantrag gestellt, ist dieser mit den Worten "Ich stelle den Alternativantrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen.
  1. Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
  1. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.


Antrag auf Ende der Rednerliste

  1. Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen.
  2. Der Antragsteller
    • darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben
    • darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen
  3. Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.


Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Eine Änderung der Tagesordnung kann sein

  • das Hinzufügen eines Punktes
  • das Entfernen eines Punktes
  • das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung
  • das Ändern der Reihenfolge von Punkten


Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}


Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes

  1. Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.
  2. Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
  3. Die Abstimmung wird auch bei einem knappen Ergebnis nicht ausgezählt.


Antrag auf Vertagung der Sitzung

Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) und den Ort der Fortsetzung enthalten.


Antrag auf Unterbrechung der Sitzung

Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten.


Antrag auf Begrenzung der Redezeit

Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages).

Antrag auf Feststellung der Themenüberschneidung von Anträgen[1]

Der Antrag muss die sich thematisch überschneidenden Anträge eindeutig benennen. Wird der Antrag angenommen, werden die entsprechenden Anträge vorgestellt. Anschließend wird per Wahl durch Zustimmung die Reihenfolge entschieden, in der die Anträge zur Abstimmung gestellt werden. Wird einer der Anträge angenommen, gelten die übrigen als abgelehnt.

Änderungen dieser GO

Diese GO wurde durch den LPT 2009.2 verabschiedet

  1. Hinzugefügt auf dem LPT2011.3 durch Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung LPT2011.3

Gültigkeitsdauer

Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.