Benutzer:DasLlama/Landtag/Wahlprogramm
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Inhaltsverzeichnis
Mehr Bürgerbeteiligung
Faire Hürden bei Volksentscheiden und -initiativen
Die Piratenpartei Sachsen steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Nicht für Zusammenlegungen Bundesländern. Daher setzen wir uns ganz konkret für eine fair geregelte Volksgesetzgebung ein. Das Ziel der Volksgesetzgebung ist eine Anregung des Austausches zwischen Mandatsträgern und dem einzelnen Stimmbürger um Gesetze verständlich zu formulieren und auch Minderheiten zu beteiligen. Fair heisst, das es auch finanzschwachen Initiativen möglich sein soll einen Volksentscheid über ein Volksbegehren zu erreichen. Dazu dient z.B. die in Sachsen ganz gute Regelung der Kostenerstattung für Volksbegehren und Volksentscheid. Für jede Unterschrift unter ein VB bekommen die Organisatoren 5,1 Cent. Bei Erfolg max.450.000 x 5,1 Cent also 22.950,00 Euro.(§ 24 VVVG)
Die Landesverfassung vom 27. Mai 1992 sieht dafür eine dreistufige Volksgesetzgebung vor. Doch die Hürden sind in unseren Augen zu hoch. Ein Volksantrag muss mit einem Gesetzentwurf und einer Begründung eingereicht und von mindestens 40.000 Stimmberechtigten werden. Kommt der Volksantrag zustande, so muss der Landtag sich innerhalb von sechs Monaten mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Stimmt er ihm nicht oder nur mit starken Modifikationen zu, so können die Initiatoren des Antrags ein Volksbegehren einleiten. Um einen Volksentscheid herbeizuführen müssen sie dann innerhalb von sechs Monaten mindestens 450.000 Unterschriften (mehr als 10% der Einwohner Sachsens) sammeln. Diese Hürden müssen deutlich gesenkt werden. Auch die Form der Bestätigung der Unterschriften soll stark vereinfacht werden, um den Aufwand für die Initiatoren gering zu halten.
Aufgrund dieser immens großen Hürden ist es fast logisch, dass drei der bisher vier Volksentscheide daran gescheitert sind. Der einzige erfolgreiche Volksentscheid wurde jedoch sofort vom Landtag aus gehebelt. Daher schließt sich die Piratenpartei Sachsen dem Vorschlag des Vereins 'Mehr Demokratie e.V.' zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."
Mehr Verbindlichkeit für direktdemokratische Initiativen
Wir stärken die vorhandenen Möglichkeiten der direkten demokratischen Beteiligung, indem wir entsprechende Initiativen verbindlicher und leichter zugänglich gestalten. Die bereits bewährten Möglichkeiten eines elektronischen Petitionswesens werden auch für Sachsen eingeführt. Die Einrichtung und Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten wollen wir wird in allen Kommunen vorantreiben.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, in Sachsen neue Formen der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von elektronischen Interaktionsformen zu entwickeln und zu erproben. Wir streben die Schaffung einer Online-Demokratieplattform an. Damit ist ein System gemeint, in dem alle Bürger die Möglichkeit haben, gemeinsam politische Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zunächst in Volks- bzw. Bürgerentscheiden münden, in denen sie als verbindlich bestätigt werden.
Damit stellen wir eine Alternative zu den bestehenden Volks- und Bürgerbegehren bereit. Die Hürden für die Teilnahme sind niedriger, ebenso der Aufwand und die finanzielle Belastung für die Träger von Initiativen. Zudem ermöglicht das elektronische Medium neue Wege der Beteiligung, z.B. in Bezug auf Stimmübertragung oder das Einbringen von alternativen Vorschlägen, so dass Themen nicht von vornherein auf eine Ja-Nein-Entscheidung reduziert werden.
Bei allen Plänen zur Schaffung neuer elektronischer Beteiligungsmöglichkeiten ist uns bewusst, dass diese nicht zu Lasten der bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten umgesetzt werden dürfen. Ebenso lassen sie ihrer Natur nach keine geheimen Abstimmungen zu und können somit nicht eingesetzt werden, wo diese notwendig sind, insbesondere bei Personenwahlen.
Einführung von Online-Petitionen
Jeder hat das Recht, sich mit Anliegen und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Deshalb möchten wir den Bürgern einfachere Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch Onlinepetitionen, die über ein Portal - nach Vorbild des Bundestages - zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.
Einführung einer offenen Parlaments-Liquid-Democracy Plattform
Um demokratische Prozesse transparenter zu gestalten setzt sich die Piratenpartei Sachsen für einen Modellversuch Liquid Democracy im Parlament ein. Es soll eine Plattform für Landtagsmandaten geschaffen werden, welche Anträge öffentlich in einem LD-System ausarbeiten können. Anregungen können durch Bürgeraccounts zu den einzelnen Initiativen geschrieben werden. So findet ein steter permanenter Austausch zwischen Bürger und Mandatsträger statt.
Etablierung von OpenData
Die Piratenpartei Sachsen befürwortet die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchten diese explizit fördern. Hierbei sollen sämtliche für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann. Daher fordern die Piratenpartei Sachsen, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände unter eine freie Lizenz, sowie in einem freien Format gestellt werden müssen.
Änderung des Wahlrechtes
Etablierung von Kumulieren und Panaschieren bei Wahlen
Dem Bürger steht es zu, mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Landtages zu bekommen. Dies lässt sich durchaus einfach und praktikabel dadurch realisieren, dass die Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig wählen können (Panaschieren). Mit diesem erweiterten Auswahlverfahren kann die bisherige Aufteilung in Listenstimmen und Wahlkreisstimmen entfallen. Für die Wahlen bilden die Kreise Sachsen statt dessen je einen Mehrmandate-Wahlkreis, in dem Kandidatenlisten der Parteien eine Auswahl unter den Kandidaten beim Wählen möglich machen.
Reformierung des Ausländerwahlrechtes
Die Gesamtbevölkerung Sachsens betrug im Jahr 2005 4.249.774 Einwohner. Der Ausländeranteil betrug dabei absolut rund 85.000 Menschen, dies sind circa 2 % der Wohnbevölkerung. Der Anteil der EU-Bürger an allen Ausländern lag bei 28,4 %. Ein Großteil der in Sachsen lebenden Ausländer können also nicht am demokratischen Prozess weder aktiv noch passiv teilnehmen. Integration und Inklusion in unsere Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn jeder hier lebende Mensch die Möglichkeit hat auch daran teil zu nehmen. Deshalb setzen wir uns im Folgenden für konkrete Reformen auf allen Ebenen im Ausländerwahlrecht ein.
Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Staatsbürger aus nicht EU-Ländern ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Der Freistaat Sachsen soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.
Für jeden Sachsen gibt es das Recht aller fünf Jahre den Landtag neu zu wählen. Die Piratenpartei Sachsen fordert, dass jedem Ausländer, der seit mindestens sechs Monaten seinen Lebensmittelpunkt in Sachsen hat, dieses Recht gewährt wird.
Die Wahl des Europa-Parlaments beeinflusst zunehmend die deutsche und auch die sächsische Politik. So darf schon jetzt jede/r EU-Bürger/in das Parlament in Brüssel wählen, ganz egal wo er sich aufhält. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, dass auch jede/r Nicht-EU-Ausländer/in, die/der in Sachsen lebt, das gleiche Recht zugesprochen wird. Dafür sollen im Bundesrat entsprechende Impulse gesetzt werden, welche Anträge, Eingaben und Anfragen an die Bundesregierung stellen und damit diese Angelegenheiten in das EU-Parlament getragen werden tragen.
Abschaffung der Sperrklausel
Sperrklauseln sind insoweit problematisch, da sie sich auf das Wahlverhalten auswirken. So wird oft aus wahltaktischen Überlegungen heraus eine große Partei gewählt, damit die Stimme nicht an eine Partei wird, die voraussichtlich nicht über die festgelegte Hürde kommt. Für sächsische Minderheiten, wie die sorbische Bevölkerung, ist es mit diesen Hürden fast unmöglich in den Landtag ein zu ziehen und ihr Leben selbst mit zu bestimmen. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Sachsen für eine Abschaffung dieser Hürde auf die für ein Landtagsmandat nötige Stimmenzahl ein.
Abschaffung des Wahlalters
Wir setzen uns für ein von Geburt an bestehendes aktives Wahlrecht für die Wahlen zum Landtag ein. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Minderjährige die selbständige Eintragung in das Wählerverzeichnis. Eine Wahl stellvertretend durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Damit einhergehend dürfen auch direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden.
Verkürzung der Legislaturperiode
Eine Legislaturperiode von fünf Jahren birgt die Gefahr mit sich, dass die Bevölkerung sich entpolitisiert und somit das Interesse an Demokratie und Mitbestimmung schwindet. Demokratie darf weder bequem werden, noch darf sie Kosten scheuen, um möglichst viele Menschen daran teil haben zu lassen. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich deshalb für eine Verkürzung der Legislaturperiode auf vier Jahre ein.
Mehr Demokratie im Landtag
Stärkung der Abgeordnetenrechte
In § 51 der Geschäftsordnung des Landtages werden die Anträge an das Parlament geregelt. So können eine Fraktion oder sieben Abgeordnete Anträge stellen. Da sieben Abgeordnete eine Fraktionstärke im Landtag darstellen, ist es für Mandaten nicht möglich selbst Anträge zu stellen. Gerade im Hinblick auf die aktuell vorherrschenden ideologischen Grabenkämpfe innerhalb des Landtages ist es für Fraktionslose Mandaten des Landtages nicht möglich aktiv an demokratischen Prozessen teil zu nehmen - vor allem nicht in Hinblick auf die von uns geforderte Abschaffung der Sperrklausel. Die Piratenpartei Sachen setzt sich deshalb für eine Reformierung der Landtagsgeschäftsordnung ein, um die Abgeordnetenrechte zu stärken.
Mehr Öffentlichkeit des Landtages
In jedem Ausschuss wird ein Beschluss, ein Abschlussbericht oder eine Empfehlung ausgearbeitet, die ausschließlich dem Plenum zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Die Ausschüsse tagen nicht öffentlich. Die Piratenpartei Sachsen hält dieses Vorgehen nicht nur für intransparent sondern behindert auch demokratische Prozesse, um auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Deshalb setzen wir uns für die öffentliche Tagungen von Ausschüssen des Landtages ein.
Das Präsidium des Landtages entscheidet über laufende Anträge und Anfragen. Um Klüngelei, vorherige Absprachen und Lobbyismus zu vermeiden, müssen auch hier die Entscheidungswege öffentlich werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass das Präsidium des Landtages öffentlich Tagen muss.
Abschaffung des Fraktionszwanges
wird ergänzt
Abschaffung der Koalitionen hin zu einer sachbezogenen Politik
Zusammenarbeit im politischen Prozess ist wichtig, um den Freistaat und damit die hier lebenden Menschen zu stärken und zu unterstützen. So sollen in Zukunft Entscheidungsfindungen nicht mehr über eine große Regierungskoalition getroffen werden, sondern sinnvolle Anträge aller Parteien debattiert werden können. Ideologische Grabenkämpfe haben in einem Parlament nichts zu suchen.
Der Weg hin zu mehr Sachpolitik ist ein wichtiger Schritt für mehr Demokratie im Landtag und Freistaat. Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Abschaffung der Koalitionsbildung im Landtag u.a. durch eine Direktwahl des Ministerpräsidenten ein. Der Koalitionsvertrag ist ein starker Eingriff in die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Parlament zu einzelnen Themen.