Benutzer:Christian1983/Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Wolfsburger Stadtverbandes der Piratenpartei Deutschland, beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 19.5.2011:
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsverteilung
Vorsitzender
- Vorsitz
- Formalitäten
Stellv. Vorsitzender
- Organisation
Schatzmeister
- Finanzen
- Moderation
- Mitgliederverwaltung
Vorstandssitzungen
(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen begründet werden.
Anträge
Jedes Mitglied des Stadtverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
- E-Mail an den Vorstand
- Bekanntmachung in der Tagesordnung
- persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung
Jeder an den Landesvorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in die entsprechende Tagesordnung übernommen.
Beschlüsse
Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung, im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege oder fernmündlich getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit aller Vorstandmitglieder.
Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben bis 50 € allein beschließen, dieses Recht kann einem Vorstandsmitglied durch Mehrheitsbeschluss einer Vorstandsversammlung entzogen wurden. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten die den Betrag von 50 € überschreiten. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister. Die Beschlüsse müssen als Einzelbeschluss dokumentiert werden.
Umlaufbeschlüsse
Anträge auf Umlaufbeschlüsse müssen auf der Wikiseite Wolfsburg/Stadtverband/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/JJJJ-MM-TT-Nr gestellt und vom Antragsteller per E-Mail mit Link zu dieser Wikiseite an [noch zu ergänzen]@piratenpartei.de dem Vorstand bekannt gemacht werden. Die Vorstände stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen
- Zustimmung
- Ablehnung
- Enthaltung
unverzüglich ab. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht: Fest steht ein Ergebnis dann, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Über den Antrag wird dann in der Vorstandssitzung entschieden.
Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
- Ausgaben, die 250 € überschreiten
- Einberufung einer Mitgliederversammlung
- Änderungen der Geschäftsordnung
Protokolle
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.
Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauf folgenden Sitzung oder im Umlauf.
Kommunikation
E-Mails, Briefe, Verträge und sonstige Kommunikation mit dem Vorstand sind grundsätzlich vertraulich. Elektronische Dokumente sind möglichst auf verschlüsselten Datenträgern oder in verschlüsselter Form zu speichern.