Benutzer:Awitte/Erweiterung des öffentlichen Aufklärungsinteresse

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Dies soll ein Wahlprogrammantrag werden:

Antragstext

Die Piratenpartei setzt sich für eine Änderung der Vorschriften und Gesetze dahingehend ein, dass es grundsätzlich ein "öffentliches Aufklärungsinteresse" geben soll, wenn Bürger von Beamten beim der Durchführung von Maßnahmen körperlich verletzt oder körperliche Schmerzen zugefügt werden.

Begründung

Oft werden Ermittlungen gegen Polizeibeamten schnell eingestellt, die Opfer von Polizeigewalt, gerechtfertigt oder nicht, bekommen in der Regel noch eine Gegenanzeige wegen wiederstandes, die dann nicht eingestellt wird. Durch ein sogenanntes öffentliches Aufklärungsinteresse sind die Staatsanwaltschften gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen und den Sachverhalt zu klären.

Die Ermittlungen richten sich nicht zwingender weise gegen den Polizeibeamten, sondern stellen sicher, dass die Maßnahme korrekt durchgeführt wurde. Eine korrekte Arbeit von Staatsdienern an den Bürgern und im Umgang mit den Bürgern IST GRUNDSÄTZLICH IM ÖFFENTLICHEM INTERESSE!

Beispiel: http://www.heise.de/tp/artikel/35/35519/1.html