Benutzer:Anue/Empfehlung

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Die Wahlverfahrensempfehlung der AG Satzung

Die Aufstellung findet in 3 Schritten statt

  • Vorstellung der Bewerber
  • Wahl der Kandidaten, die auf die Liste sollen
  • Bestimmung der Reihenfolge der gewählten Kandidaten

Vorstellung der Bewerber

  • Wie in Nienburg wird die Reihenfolge, in der die Bewerber sich vorstellen, per Los bestimmt. Ob wieder Zahlen über 100 oder die Namen der Bewerber benutzt werden, entscheidet die Wahlleitung.
  • Danach bekommt jeder Bewerber bis zu 10 Minuten Redezeit, um sich der Versammlung vorzustellen ("angemessene Zeit"). Würde das jeder Bewerber ausnutzen, dann könnten realistisch maximal 5 Bewerber pro Stunde "abgearbeitet" werden. Nach Adam Riese, 50 Bewerber, 10 Stunden Vorstellung; 100 Bewerber, 20 Stunden Vorstellung. Auch wenn 10 Minuten pro Person eigentlich nicht viel ist und einen guten Test darstellt, ob ein Bewerber zumindest so lange kohärent reden kann, würde es unmöglich werden, die AV an einem Wochenende abzuhalten.
    • In der Realität werden viele Bewerber wohl 3 bis 5 Minuten reden, selbst damit, geht sehr viel Zeit für die Vorstellung drauf.
  • Nach der Vorstellung können jedem Bewerber noch bis zu 3 Fragen gestellt werden, die vorher während der Vorstellung bei der Tagungsleitung in schriftlicher Form abgegeben werden müssen. Werden mehr als 3 Fragen abgegeben, entscheidet das Los. Dann bekommt der Bewerber 1 Minute um die Frage zu beantworten. Würde das von der Versammlung ausgenutzt werden, kommen mindestens 2 bis 3 Stunden zur Gesamtdauer hinzu.
    • In Nienburg wurden recht wenige Fragen gestellt, in Anbetracht

Wahl der Kandidaten

Wahl der Kandidaten

  • Nun beginnt die eigentliche Wahl. Wir verwenden für die Wahl der Kandidaten ein modifiziertes Akzeptanz- oder Zustimmungswahlverfahren ("approval voting"). Anders als in Nienburg hat die Anzahl der Stimmen keinen Einfluss auf den Listenplatz. Dadurch wird taktisches Wählen unnötig, wenn die Mehrheit ehrlich wählt, kann es in einem Wahlgang erledigt sein.
  • Der Wahlvorgang beginnt damit, dass die Versammlung die Anzahl der Kandidaten festlegt, die gewählt werden soll. Es läuft ja wieder auf die üblichen 42 hinaus, aber vielleicht erkennt die Versammlung nach der Vorstellung, das gar nicht so viele geeignete Bewerber vorhanden sind. Die Zahl kann aber auch nach jedem Wahlgang noch (nach unten) korrigiert werden.
  • Die Versammlung bestimmt vor jedem Wahlgang, ob Bewerber mit einfacher Mehrheit, also mit mehr Ja- als Nein-Stimmen, oder mit absoluter Mehrheit, also mit mehr als 50% Ja-Stimmen, als Kandidaten gewählt sind.
    • Das Parteiengesetz schreibt in "§ 15 Willensbildung in den Organen" vor:

"(1) Die Organe fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung erhöhte Stimmenmehrheit vorgeschrieben ist." Das ist wichtig, wenn man Enthaltungen nicht als Ablehnung werten will, siehe 2 Punkte weiter unten.

  • Die Bewerber werden nach Reihenfolge der Vorstellung auf einem Wahlzettel vermerkt. Das ist die Reihenfolge, die vorher gelost wurde. Das kann bei Zahlen etwas verwirrend sein, vielleicht sollte man Zahl und Nachname kombnieren. Das ist aber Sache der Wahlleitung.
  • Bei jedem Bewerber kann man mit Ja / Nein / Enthaltung abstimmen.
    • Die Enthaltung wird als dritte Option angegeben, da sie eine wichtige Bedeutung bei der Verwendung der einfachen Mehrheit hat. (nächster Punkt)
    • Trotzdem gilt: Wird bei einem Bewerber kein Kreuz gesetzt, zählt dies ebenfalls als Enthaltung.
    • Wird mehr als ein Kreuz gesetzt, zählt die Stimme als ungültig.
    • Korrekturen sind natürlich zulässig, solange der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. D.h. ein falsch gesetztes Kreuz gut durchstreichen und ein neues deutlich setzen. Nicht auf den Zettel schreiben oder rummalen, im Zweifel entscheidet die Wahlleitung.
  • Als Kandidat gewählt ein Bewerber:
    • Bei Wahl mit absoluter Mehrheit: Ein Bewerber muss mehr Ja-Stimmen bekommen haben, als Nein-Stimmen und Enthaltungen zusammen, also über 50% Ja-Stimmen. Ist das gegeben, wird die Position durch die Anzahl der Ja-Stimmen bestimmt: Die meisten Ja-Stimmen= Platz ein, die zweit-meisten = Platz 2 usw.
    • Bei Wahl mit einfacher Mehrheit: Ein Bewerber muss mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen bekommen haben. Die Enthaltungen werden zwar festgestellt, aber sie haben keine negative Auswirkung, deshalb sagt man, sie werden "nicht gezählt", obwohl sie natürlich mit ausgezählt werden. Ist das gegeben, wird wie oben die Position durch die Anzahl der Ja-Stimmen bestimmt: Die meisten Ja-Stimmen= Platz ein, die zweimeisten = Platz 2 usw.
      • Die einfache Mehrheit ist dann sinnvoll, wenn man den Faktor der Unbekanntheit der Bewerber runterschrauben will. Wenn der Wähler den Unbekannten ehrlich eine Enthaltung gibt, dann haben die guten unbekannten Bewerber eine bessere Chance Kandidat zu werden.

Bei Stimmengleichheit für den letzten zu wählenden Listenplatz entscheidet das Los.

Sind weniger als von der Versammlung bestimmte Kandidaten gewählt, entscheidet die Versammlung, ob ein weiterer Wahlgang erfolgen soll. Am weiteren Wahlgang können alle Bewerber teilnehmen, die eine bessere Position erreicht haben, als das 1,5-fache der Gesamtzahl der zu wählenden Kandidaten. Beispiel: Bei 42 zu besetzenden Plätzen würden die Bewerber, die die Plätze bis Platz 63 erreicht haben, wieder antreten können. Die bereits gewählten Kandidaten bleiben natürlich gewählt. Haben insgesamt mehr Bewerber die erforderliche Mehrheit erhalten, als von der Versammlung vorab als Anzahl von Listenkandidaten bestimmt, gelten die weiteren Bewerber als Listennachrücker.


Bestimmung der Reihenfolge der gewählten Kandidaten Die Bestimmung der Reihenfolge erfolgt nach dem Verfahren der Bewertungswahl (Range-Voting/Score-Voting). Die Wahl findet nacheinander in Blöcken statt. Die Blöcke sind: Platz: 1 - 5 Platz: 6 - 15 Platz: 16 - 25 Platz: 26 - Rest Jeder Kandidat muss erklären, zu welchen Blöcken er antritt. Die Entscheidung kann vor jedem Wahlgang zu einem Block geändert werden. Die Kandidaten werden nach Reihenfolge der Vorstellung auf einem Stimmzettel vermerkt. Der Wähler kann jedem Kandidaten Punkte entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Stimmzettels geben. Beim ersten Block sind dies die Punkte 0 bis 5, in den folgenden Blöcken die Punkte 0 bis 9. Werden an einen Kandidaten keine Punkte vergeben, zählt dies als 0 Punkte. Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein. Korrekturen sind zulässig, im Zweifel entscheidet die Wahlleitung. Die Listenplätze werden in absteigender Reihenfolge an die Kandidaten vergeben, die in absteigender Reihenfolge die meisten Punkte erhalten haben. Beispiel: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält Platz 1, der Kandidat mit der zweithöchsten Punktzahl erhält Platz 2 usw. Nehmen Kandidaten die Wahl nicht an oder treten während der Bestimmung der Reihenfolge von der Wahl zurück, dann rücken alle auf nachfolgend gewählten Listenplätzen entsprechend einen Platz weiter. Hierdurch frei werdende Listenplätze am Ende der Liste werden durch die Listennachrücker aufgefüllt. Wurden nach Abschluss des Verfahrens weniger Kandidaten gewählt, als zuvor von der Versammlung beschlossen, entscheidet die Versammlung, ob die freien Plätze noch besetzt werden.