BY Diskussion:Satzung des Landesverband Bayern
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Version vom 12. August 2009, 19:06 Uhr von DrHalan (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft)
Absatz 2
- Ist nicht anwendbar, da eine gerade Primzahl und bezieht sich daher nicht auf die Bundessatzung.
bitte um erklaerung. -- mauk 12:02, 5. Jan 2007 (UTC)
- Hi allerseits,
- ist ein uraltes Easteregg, was da eigentlich icht sein sollte, ich würde es gern kicken, aber besprech das heute abend. greetz klml 12:46, 5. Jan 2007 (UTC)
§ 9 (Organe des Landesverbandes Bayern)
Absatz 4a
- Jedes Vorstandsmitglied gibt sein Ehrenwort, dass er zurück tritt, wenn es bei einem Landesparteitag von mindestens 2/3 der anwesenden Parteimitglieder zum Rücktritt aufgefordert wird.
wieso nicht einfach "vorstandsmitglieder koennen bei landesparteitagen mit einer 2/3-mehrheit vom amt enthoben werden."? -- mauk 12:02, 5. Jan 2007 (UTC)
Upadte
Is langsam echt peinlich. Bitte ladet doch die aktuelle Satzung hoch... --DrHalan 20:06, 12. Aug. 2009 (CEST)