BY Diskussion:Rosenheim/AG Kreisverband Rosenheim

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Allgemeine Diskussion Vorstände

Ohne potentielle kandidaten kein KV. also hier bitte eintragen wer sich grundsätzlich vorstellen könnte ein amt im KV zu übernehmen. das ist aber noch keine offizielle kandidatur, sondern hier sollen sich wirklich alle reinschreiben die überhaupt irgendwie interesse haben verantwortung zu übernehmen, so wie ich das sehe brauchen wir ja 7 leute um nen KV zu gründen (oder 4?), also traut euch.

Wir haben genügend Leute zum Gründen und als Verantwortliche brauchen wir mindestens 3 Leute: Vorsitzender, stellv. Vorsitzender und Schatzmeister bilden den Vorstand. Fände es aber gut, wenn das hier konkreter werden würde. Persönlich erwarte ich von Piraten, die Interesse an einem Vorstandsposten haben, das diese sich ausführlich im Internet mit Ihren Positionen präsentieren. --Axel Glienke (kultviech) 20:34, 10. Nov. 2009 (CET)


  • Anscheinend bin ich des Lesens nicht mächtig: wo steht geschrieben, das mehr Positionen eine "zwingende Empfehlung" sind? Ich finde drei Positionen schon sehr viel. Aber vielleicht kann ich es nicht lesen, weil ich nicht alle Gesetze sinnhaft finde ;) --Axel Glienke (kultviech) 22:19, 22. Nov. 2009 (CET)
    Der Ton trifft meines Erachtens genau Deine Form der Diskussion. Sätze wie "wer hier gut lesen kann ... " sind keine konstruktive Auseinandersetzung, sondern nur eine Pseudo-Argumentation. Bitte führe Deine Argumente aus und bediene Dich keiner Floskeln. --Axel Glienke (kultviech) 22:39, 22. Nov. 2009 (CET)
bitte verlinke auf Quellen oder Zitiere die Quelle. Hier: Schlußsatz Pro/Contra BzV, welchen Satz meinst Du?
§9 http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html An welchem Punkt liest du etwas bzgl. der Größe des Vorstandes
Woher beziehst Du die Zahl 1/5 der Mitlieder?
Bitte mit doppelpunkten einrücken, um besser der Diskussion folgen zu können.
--Axel Glienke (kultviech) 23:16, 22. Nov. 2009 (CET)

setze dich einfach mal selbst mit diesem Thema auseinander - mein Einwand bezieht sich auf deinen Vorschlag welchen du hier in Betreffzeilen niederlegst -

§ 9 Abs. 4 gewählten 
Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen
Aber das sagt doch nicht aus das soviele Vorstandmitglieder empfohlen sind sonder das soviele Maximal erlaubt sind oder? Michael Bachinger 23:37, 22. Nov. 2009 (CET)

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html

Im Gesetz steht, das es Vorstandsmitglieder geben kann, die durch die Satzung und ihr Amt Mitglied im Vorstand sind. Die Anzahl dieser Vorstandsmitglieder darf 1/5 der Gesamtanzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen. Heißt, mindestens 4/5 der Vorstände müssen von der Hauptversammlung des Kreisverbandes gewählt sein. Das hat ja rein gar nichts mit der Größe des Vorstandes zu tun, oder? --Axel Glienke (kultviech) 23:54, 22. Nov. 2009 (CET)