BY Diskussion:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
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Version vom 17. Dezember 2011, 07:25 Uhr von Aleks A (Diskussion | Beiträge)
Anmerkung zur Begründung
Bayerntrojaner: Brauche ich noch mehr zu sagen?
Ok, noch mehr: Es ist unverständlich, dass ein Justizminister - letztendlich eine politische Position - gegenüber eines Staatsanwalts - eine juristische Position bzw. auch eine der Strafverfolgung - Weisungsbefugt ist. Zusätzlich dazu ist diese Weisungsbefugnis nicht im Sinne von "checks & balances" Ergänzung" und auch nicht im Sinne des Grundgesetzes das zum einen eine klare Dreiteilung der Gewalten vorsieht und dabei auf die Unabhängigkeit der Justiz großen Wert legt.