BY Diskussion:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-04

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Du konstruierst mit dem SÄA mE effektiv Untergliederungen Abs.4-6, die einfach nur anders heißen (man könnte einen Ententest durchführen). Zugleich scheinen die "Gebietsvertretungen" auch noch unklar definierte Delegiertenversammlungen Abs.2 oder aber auch Vorstände Abs.5 zu sein. Ein Satzungsverbot kann nur eine unmittelbare Übergliederung vorgeben, verhindert aber nicht den Gliederungsstatus. Die Gründung von Gliederungen kann ohnehin nicht verboten werden (Demokratieprinzip) sondern nur überflüssig gemacht werden, indem man mitgliedergerechte Alternativstrukturen anbietet. Entweder man löst eine Gliederung auf, oder man hat eine Form von Gliederung, auch wenn sie anders heißt §12. Ob man dann die Kassenhoheit solch einer Pseudogliederung verbieten kann, müssen die Gerichte klären, vor allem wenn sie effektiv doch wieder ihre eigenen Finanzen verwaltet Abs.3.

Das liest sich durchgängig widersprüchlich wie "X ist nicht A, aber X ist A", so dass man je nach Bedarf alles hinein interpretieren kann. Die Schiedsgerichte freuen sich sicherlich über unklare oder widersprüchliche Satzungsregelungen.

Ich sehe nur eine Verschlimmbesserung im Vergleich zum konkurrierenden SÄA-13. In diesem besteht kein Zweifel, dass es keine Gliederung ist (d.h. auch kein ReBe und sonstiger Formalfoo notwendig) und auch die Sprecher haben nur informelle Rechte. Wenn der übergeordnete Vorstand dann fair handelt (was man auch nicht durch hundert Seiten Satzung festlegen kann), gibt es für die Mitglieder keinen Grund eine Untergliederung zu gründen bzw. zu behalten. Ansonsten können sie das ohnehin. KISS-Prinzip.

Es ist sicherlich auch eine grundsätzliche Frage, ob man lieber Schikane und Verbote von oben als Weg wählt, oder lieber durch positive Anreize und Notfalllösungen ein gewünschtes Verhalten fördern will. Mir scheint bei den Piraten leider immer mehr Ersteres populär zu werden. Thomas (Diskussion)