BY:Vorstandssitzung/2013-01-09

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Dieses Protokoll ist nicht nach den Namenskonventionen benannt! * Protokoll der Sitzung des Bayerischen Vorstands vom 09.01.2013.

Sitzung des Landesvorstandes Bayern: 09.01.2013

Einwahldaten:


Teilnehmer

LV Bayern Vorstand:

Gäste:

  • Du?
  • Du?

Sitzungsleitung:
Protokoll:
Beginn:
Ende:

Tagesordnung

Tätigkeitsberichte

Tätigkeitsberichte Landesvorstand

Kurz-Bericht Schatzmeister

  • Kontostand: EUR
  • davon frei verfügbar: ca. EUR

Kurz-Bericht Generalsekretär

  • Mitglieder gesamt:
  • Mitglieder stimmberechtigt:
  • Mitglieder nicht stimmberechtigt:
  • Mitglieder ausgetreten:

Infos aus den Bezirken

Liebe Piraten aus den Bezirken! :) Ihr könnt hier schon weit vor der Sitzung Eure Infos eintragen. Vorallem dann, wenn ihr nicht wissen ob ihr/wer anders von Euch an der Telco teilnehmen kann. Ein kurze Vorstellung in der Telko ist erwünscht! Danke!

Mittelfranken

Niederbayern

Oberbayern

Oberfranken

Oberpfalz

Schwaben

Unterfranken

Berichte der Beauftragten

Musterbeauftragter

Ich bin der Musterbeauftrage.

TOP - Beispielpunkt 1

Thema mit hohem Informationsgehalt und/oder Diskussionsbedarf.

TOP - Beispielpunkt 2

Thema mit hohem Informationsgehalt und/oder Diskussionsbedarf.

Anträge

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Reisekosten im LV

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Beantragt am
07.01.2013
Nummer
 ?
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betrifft
Reisekosten im LV
Text
.

Antrag

Der Landesvorstand strebt ein angemessenes Verhältnis der Reisekostenauszahlungen und sonstiger Kosten im Landesverband Bayern an. Da der Landesverband den Wahlkampf 2013 weitestgehend den Bezirken überantwortet hat, beschließt der Landesvorstand:

  1. Die Summe der Reisekosten, die vom Landesverband Bayern in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden, sind auf 3000 EUR oder maximal 10 % der gesamten Ausgaben (Maximalwert) des Landesverbandes Bayern im gleichen Kalenderjahr begrenzt.
  2. Auszahlungen von Reisekosten können unter dem Vorbehalt von Rückforderungen getätigt werden, wenn die in Punkt 1 genannte Bewertung des Maximalwerts noch nicht vorliegt und die Auszahlung einen unverhältnismäßigen Verzug zur unmittelbaren Folge hätte.
  3. Die Rechnungsprüfer werden angewiesen mögliche Unklarheiten oder Überschreitungen dieser Ausgabeneinschränkung unverzüglich öffentlich zu Protokoll der Landesvorstandssitzung zu geben.
  4. Landesverband Bayern im Sinne dieses Beschlusses ist die Gliederung der Piratenpartei Deutschland auf Ebene des Freistaats Bayern ohne seiner Untergliederungen wie Bezirks- oder Kreisverbände.

Begründungen

Begründung des Antragsstellers

Der Landesverband hat den anstehenden Wahlkampf und damit verbunden auch dessen Kosten weitestgehend den Bezirken überantwortet. Damit steht in Aussicht, dass Reisekosten ein zentraler Bestandteil der Ausgaben des LV werden. Zudem: Plakate, Flyer und anderes Material sind wichtiger als Reisekosten bzw. müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Es scheint jedoch, als ob dieses Verhältnis langsam aus dem Auge gerät. Es geht um Auszahlungen, Reisekosten die gleichzeitig gespendet werden sind also nicht beinhaltet.

Dieser Antrag möchte nur das Verhältnis von Reisekostenauszahlungen im Vergleich zu anderen Kosten (Wahlkampfmittel wie Flyer und Plakate, IT-Kosten etc.) klarstellen. Er ist nicht als "Mißtrauensantrag" an den Landesvorstand gedacht oder soll dazu gemacht werden. Vielmehr lässt er dem Landesvorstand ausreichend Handlungsspielraum, diesen Antrag umsetzen zu können.

Laut letztem Rechenschaftsbericht unseres Schatzmeisters [1] betrugen die Ausgaben für Reisekosten für den Zeitraum Januar bis August 2012 9,5k EUR [5]. Im gleichen Zeitraum betrugen die Aufwands- und Sachspenden 4,4k EUR. Die gesamten Ausgaben für diesen Zeitraum werden mit 42,9k EUR angegeben.

Daraus abgeleitet ergibt sich eine Quote von 11% [2] bis 22% [3] von Reisekosten an den Gesamtausgaben des Landesverbandes in diesem Zeitraum.

Reisekosten werden i.d.R. von den Antragsstellern gespendet. Da keine Übernahme der Reisekosten mit der Bedingung verbunden sein darf, dass diese auch gespendet werden, muss der Landesverband ein Budget für diese Reisekosten ausweisen. Dieses muss aber keinesfalls in Höhe der Summe aller angefallenen und gespendeten Reisekosten liegen. Vielmehr mindert ein Reisekostenantrag mit Auszahlungsverzicht in Summe dieses Budget nicht. Daher ist ein Budget in der geannten Höhe nicht notwendig. [4]

Nach mündlicher Aussage der Schatzmeister werden für das laufende Kalenderjahr bis zu 40k EUR für Reisekosten eingeplant. Nach vorliegendem Rechenschaftsbericht hat der LV Anfang des Jahres 2013 "Reserven" i.H.v. 12k EUR. Erzielt der LV in 2013 ähnliche Einnahmen von Mitgliedsbeiträgen (Jan-Aug 2012 20,6k, Hochgerechnet auf 12 Monate 30,9k EUR) darf er mit grob geschätzt 30k EUR Einnahmen aus diesen rechnen. Mit Einnahmen aus der Parteienfinanzierung kann der LV in diesem Jahr nach letztem Wissen nicht rechnen. Großspenden, wie sie 2012 dankenswerter weise eingenommen wurden, sind nicht budgetierbar. Daraus ergibt sich (grob geschätzt!) zur Verfügung stehende Mittel i.H.v. 42k EUR.

Daher sind meiner Ansicht nach Ausgaben weder i.H.v. 40k EUR (95% der Mittel) noch in der Höhe der Planung des vergangenen Jahres (14k EUR [6], entspräche 33% der Mittel) für Reisekosten statthaft.

Die Ausgaben für Auszahlungen von Reisekosten auf einen Quotienten der Einnahmen zu begrenzen halte ich aber für fehlgeleitet. Im einem Wahlkampfjahr sollen auch Reserven verbraucht werden dürfen, die in Vorjahren angespart wurden. Daher deckeln wir den Anteil der Ausgaben, nicht den Anteil der Einnahmen. Die Begrenzung auf 3k EUR oder 10% ist wichtig für den Jahresanfang - wenn sonst noch keine Ausgaben getätigt wurden könnten gar keine Reisekosten erstattet werden.

Nicht vorhenthalten möchte ich noch die Erläuterung eines "Gummianteils" dieses Antrages. Durch die Möglichkeit der Auszahlung von Reisekosten unter Vorbehalt wird die gesamtschuldnerische Haftung des Vorstands bezüglich der Deckelung quasi elliminiert. Denn dieser kann immer darauf verweisen, die zu viel ausbezahlten Gelder doch von denen zurück zu holen, an die sie ausgezahlt wurden. Angesichts der herrschenden Informationslage über die Finanzen des LV und der andernfalls eintretenden (durchaus längeren) "Pause" für Reisekostenerstattungen halte ich das aber für vertretbar. Zudem wäre dieser Antrag ohne diese Regelung ein echter "Mißtrauensantrag", was er aber gerade nicht sein soll. Vielmehr möchte ich zum Ausdruck bringen wie wir das Verhältnis zwischen Ausgaben für Reisekosten und anderen wie Materialbeschaffungen haben wollen - mehr explizit nicht.

Verweise

  • [1] http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/9b/Rechenschaftsbericht_lvb_2012.pdf
  • [2] wenn alle Aufwands- und Sachspenden tatsächlich Reisekosten-Spenden waren
  • [3] wenn keine Aufwands- und Sachspenden durch Reisekosten-Spenden entstanden waren
  • [4] Kurzes Beispiel: Angenommenes Budget 1k EUR. Es gibt zwei Reisekostenanträge i.H.v. 700eur, beide werden gespendet. Die Bearbeitung des ersten mindert das Budget auf 300eur, wird jedoch durch Spende wieder auf 1k EUR aufgefüllt. Der zweite Antrag kann daher problemlos bearbeitet werden. Das ist so lange möglich, wie keine Anträge auf Auszahlung das Budget dauerhaft mindern oder ein einziger Antrag den Budgetrahmen überschreitet.
  • [5] Zusammengesetzt aus 8,5k EUR "all. Politische Arbeit" und 1k EUR "lfd. Geschäftsbetrieb"
  • [6] Zusammengesetzt aus 12k EUR "all. Politische Arbeit" und 2k EUR "lfd. Geschäftsbetrieb"
Einzelstimmen
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Umlaufbeschlüsse

Seit der letzten Sitzung wurden folgende Umlaufbeschlüsse getätigt:


Sonstiges

Fragen an den Landesvorstand

Hier kann jeder Fragen an den Vorstand stellen und ihr dürft in der Telko auch gerne ausführlich nachfragen.

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