BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Wuerzburg

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Allgemeine Informationen

Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Würzburg.


Übersicht



Landkreis Würzburg

Stimmkreis Nr. Stimmkreis Name Gemeinde Benötigte Plakate Bescheid / Auflagen Plakatpirat/en Bearbeiter Sonstiges


610 Würzburg Würzburg (Stadt) info@stadt.wuerzburg.de


609 Würzburg-Land Aub (Stadt) Kontaktformular


609 Würzburg-Land Eibelstadt (Stadt) info@eibelstadt.de


609 Würzburg-Land Ochsenfurt (Stadt) Kontaktformular


609 Würzburg-Land Röttingen (Stadt) Kontaktformular


609 Würzburg-Land Altertheim info@vgem-kist.bayern.de


609 Würzburg-Land Bergtheim poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de


609 Würzburg-Land Bieberehren info@roettingen.de


609 Würzburg-Land Bütthard rathaus@buetthard.de


609 Würzburg-Land Eisenheim


609 Würzburg-Land Eisingen marianne.michel@eisingen.bayern.de


609 Würzburg-Land Erlabrunn harald.buettner@vgem-margetshoechheim.bayern.de


609 Würzburg-Land Estenfeld post@vgem-estenfeld.bayern.de


609 Würzburg-Land Frickenhausen a.Main verwaltung@frickenhausen-main.de


609 Würzburg-Land Gaukönigshofen info@gaukoenigshofen.bayern.de


609 Würzburg-Land Gelchsheim Kontaktformular


610 Würzburg Gerbrunn info@gerbrunn.de


609 Würzburg-Land Geroldshausen gemeinde@geroldshausen.de


609 Würzburg-Land Giebelstadt info@giebelstadt.de


609 Würzburg-Land Greußenheim rathaus@greussenheim.de


609 Würzburg-Land Güntersleben rathaus@guentersleben.de


609 Würzburg-Land Hausen b.Würzburg Kontaktformular(Elisabeth Schmitt)


609 Würzburg-Land Helmstadt Kontaktformular


609 Würzburg-Land Hettstadt rathaus@hettstadt.de


609 Würzburg-Land Holzkirchen Kontaktformular


609 Würzburg-Land Höchberg poststelle@hoechberg.de


609 Würzburg-Land Kirchheim verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de


609 Würzburg-Land Kist info@vgem-kist.bayern.de


609 Würzburg-Land Kleinrinderfeld info@kleinrinderfeld.bayern.de


609 Würzburg-Land Kürnach info@kuernach.de


609 Würzburg-Land Leinach gabi.eisenhut@leinach.de


609 Würzburg-Land Margetshöchheim buergerbuero@vgem-margetshoechheim.bayern.de


609 Würzburg-Land Neubrunn info@neubrunn.de


609 Würzburg-Land Oberpleichfeld Kontaktformular


609 Würzburg-Land Prosselsheim info@prosselsheim.de


609 Würzburg-Land Randersacker gemeinde@randersacker.de


609 Würzburg-Land Reichenberg markt.reichenberg@reichenberg.bayern.de


609 Würzburg-Land Remlingen rathaus@remlingen.de


609 Würzburg-Land Riedenheim info@roettingen.de


609 Würzburg-Land Rimpar amon.michael@rimpar.de


610 Würzburg Rottendorf rathaus@rottendorf.eu


609 Würzburg-Land Sommerhausen rathaus@sommerhausen.de


609 Würzburg-Land Sonderhofen gemeinde@sonderhofen.de


609 Würzburg-Land Tauberrettersheim info@roettingen.de


609 Würzburg-Land Theilheim michaela.neuner@theilheim.bayern.de


609 Würzburg-Land Thüngersheim info@thuengersheim.bayern.de


609 Würzburg-Land Uettingen Kontaktformular


609 Würzburg-Land Unterpleichfeld gemeinde@unterpleichfeld.bayern.de


609 Würzburg-Land Veitshöchheim rathaus@veitshoechheim.de


609 Würzburg-Land Waldbrunn gemeinde@waldbrunn.bayern.de


609 Würzburg-Land Waldbüttelbrunn rathaus@waldbuettelbrunn.de


609 Würzburg-Land Winterhausen


609 Würzburg-Land Zell a.Main rathaus@zell-main.de



Auflagen

Würzburg

Aub

Eibelstadt

Datei:PlakatV Eibelstadt.pdf

Datei:PlakatV Eibelstadt Karte.pdf

Ochsenfurt

Röttingen

Datei:PlakatV Röttingen.pdf

Altertheim

Bergtheim

zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, die Plakate sind so aufzuhängen bzw. aufzustellen, dass keine Verkehrs-und Sichtbehinderungen entstehen.

Bieberehren

Bütthard

Plakatverordnung die für Giebelstadt sowie Bütthard Anwendung findet: PDF

Eisenheim

Eisingen

da wir für Eisingen keine spezielle gemeindliche Plaktierungsregelung haben, gelten die grundsätzlichen bayerischen Regelungen für Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen.

Danach wird Werbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen nur dann geduldet, wenn Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs betroffen sind oder bei denen eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Werbemaßnahme ausscheidet.

Ansonsten sind natürlich Behinderungen des Fußgänger- und Fahrverkehrs auszuschließen.

Erlabrunn

Landtags- und Bezirkstagswahl: Plakatierung möglich ab Montag, den 05.08.2013

Bundestagswahl: Plakatierung möglich ab Montag, den 12.08.2013

Datei:PlakatV Margestoechheim.pdf

Estenfeld

Datei:PlakatV Estenfeld.pdf

Frickenhausen a.Main

Gaukönigshofen

Datei:PlakatV Gaukoenigshofen.pdf

Gelchsheim

Gerbrunn

In Gerbrunn gibt es aktuell keine spezielle Plakatierungsverordnung. Wahlwerbung wird in üblicher Form (DIN A 1 - Plakate) ab max. 6 Wochen vor der Wahl in der Gemeinde zugelassen / geduldet. Die Standorte müssen dabei so gewählt werden, dass weder Verkehrsteilnehmer noch Verkehrszeichen oder das Eigentum der Gemeinde bzw. Dritter beeinträchtigt wird. Die Plakate sind nach der Wahl unverzüglich wieder zu entfernen.

Geroldshausen

Wie Ki: Datei:PlakatV Kircheim.pdf

Giebelstadt

Plakatverordnung die für Giebelstadt sowie Bütthard Anwendung findet: PDF

Greußenheim

hiermit erhalten Sie die Genehmigung zum Aufstellen von Plakattafeln/Plakaten für die kommenden Wahlen (Bundestag, Landtag und Bezirkstag) in den Gemeinden Hettstadt und Greußenheim.


Ein aufhängen und befestigen an den neuen Straßenbeleuchtungsmasten in der Würzburger Str. und Greußenheimer Straße in Hettstadt wird nicht gestattet.


Weiterhin bitte ich dafür zu sorgen, dass die Plakate unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Wahl entfernt werden. Sollten die Plakate nicht entfernt werden, so werden die Beseitigungskosten an Sie weiterverrechnet.

Güntersleben

Datei:PlakatV Guenthersleben.pdf

Hausen b.Würzburg

Helmstadt

Hettstadt

hiermit erhalten Sie die Genehmigung zum Aufstellen von Plakattafeln/Plakaten für die kommenden Wahlen (Bundestag, Landtag und Bezirkstag) in den Gemeinden Hettstadt und Greußenheim.


Ein aufhängen und befestigen an den neuen Straßenbeleuchtungsmasten in der Würzburger Str. und Greußenheimer Straße in Hettstadt wird nicht gestattet.


Weiterhin bitte ich dafür zu sorgen, dass die Plakate unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Wahl entfernt werden. Sollten die Plakate nicht entfernt werden, so werden die Beseitigungskosten an Sie weiterverrechnet.

Holzkirchen

Höchberg

[1]

Kirchheim

Datei:PlakatV Kircheim.pdf

Kist

Kleinrinderfeld

Kürnach

Leinach

Margetshöchheim

Landtags- und Bezirkstagswahl: Plakatierung möglich ab Montag, den 05.08.2013

Bundestagswahl: Plakatierung möglich ab Montag, den 12.08.2013

Wie Mar: Datei:PlakatV Margestoechheim.pdf

Neubrunn

der Markt Neubrunn kann Ihnen keine Plakatierfläche zur Verfügung stellen.

Oberpleichfeld

Prosselsheim

Randersacker

Reichenberg

Datei:PlakatV Reichenberg.pdf

Remlingen

Riedenheim

Rimpar

[2]

Rottendorf

Datei:PlakatV Rottendorf.pdf

Sommerhausen

der Markt Sommerhausen verfügt über keine Plakatierungsverordnung, so dass die Plakatierung für die Wahlen grundsätzlich an keine satzungsrechtlichen Vorgaben gebunden ist.

Dennoch haben wir bereits in der Vergangenheit die Parteien gebeten die Plakatierung in folgenden sensiblen Bereichen nicht vorzunehmen:

· Altortbereich (innerhalb der Dorfmauer) von Sommerhausen

· Bereich um den Friedhof


Bei der vergangenen Wahl haben sich alle Parteien hieran gehalten.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich auch bei den kommenden Wahlen wieder an unsere Vorgaben zu halten.

Die Plakate sind spätestens eine Woche nach der Wahl wieder zu entfernen, sonst wird der Markt Sommerhausen die Kosten hierfür in Rechnung stellen.

Sonderhofen

Tauberrettersheim

Theilheim

die Gemeinde Theilheim hat keine Plakatierungsverordnung. Wir weisen grundsätzlich darauf hin, dass bei Wahlwerbung die allgemeinen Vorschriften wie z. B. der Straßenverkehrsordnung, Zivilrecht usw. beachtet werden müssen.

Thüngersheim

Uettingen

Unterpleichfeld

Besondere Auflagen gibt es bei uns nicht.

Die Plakate dürfen den Straßenverkehr bzw. die Fußgänger nicht behindern.

Veitshöchheim

Waldbrunn

Waldbüttelbrunn

- Es sind alle einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere Straßenverkehrsrecht und Privatrecht, einzuhalten - die Plakatierung darf nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft erfolgen - die Sichtdreiecke sind frei zu halten - Die Plakate dürfen frühestens am 05.08.2013 (Landtagswahl) bzw. am 12.08.2013 (Bundestagswahl) aufgehängt werden. - die Werbeträger sind bis spätestens 17.09.2013 (Landtagswahl) bzw. 24.09.2013 (Bundestagswahl) wieder von Ihnen zu entfernen.

Winterhausen

Zell a.Main

keine besonderen Vorschriften - Verordnung bezüglich der "Werbung auf Öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden" gilt.