BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Schweinfurt

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Allgemeine Informationen

Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Schweinfurt.


Übersicht


Landkreis Schweinfurt

Stimmkreis Nr. Stimmkreis Name Gemeinde Benötigte Plakate Bescheid / Auflagen Plakatpirat/en Bearbeiter Sonstiges


608 Schweinfurt Schweinfurt (Stadt) buergerservice@schweinfurt.de


605 Kitzingen Gerolzhofen (Stadt) stadt@gerolzhofen.de


608 Schweinfurt Bergrheinfeld gemeindeverwaltung@bergrheinfeld.de


605 Kitzingen Dingolshausen info@dingolshausen.de


608 Schweinfurt Dittelbrunn info@dittelbrunn.de


605 Kitzingen Donnersdorf


608 Schweinfurt Euerbach gemeinde@euerbach.de


605 Kitzingen Frankenwinheim gemeinde@frankenwinheim.de


608 Schweinfurt Geldersheim gemeinde@geldersheim.de


608 Schweinfurt Gochsheim info@gochsheim.de


608 Schweinfurt Grafenrheinfeld gemeinde@grafenrheinfeld.de


608 Schweinfurt Grettstadt info@grettstadt.de


605 Kitzingen Kolitzheim info@kolitzheim.de


605 Kitzingen Lülsfeld rathaus@luelsfeld.de


605 Kitzingen Michelau i.Steigerwald rathaus@michelau.de


608 Schweinfurt Niederwerrn gemeinde@niederwerrn.de


605 Kitzingen Oberschwarzach info@oberschwarzach.de


608 Schweinfurt Poppenhausen info@poppenhausen.de


608 Schweinfurt Röthlein gemeinde@roethlein.de


608 Schweinfurt Schonungen gemeinde@schonungen.de


608 Schweinfurt Schwanfeld info@schwanfeld.de


608 Schweinfurt Schwebheim gemeinde@schwebheim.de


608 Schweinfurt Sennfeld info@sennfeld.de


608 Schweinfurt Stadtlauringen info@stadtlauringen.de


605 Kitzingen Sulzheim info@sulzheim.de


608 Schweinfurt Üchtelhausen gemeinde@uechtelhausen.de


608 Schweinfurt Waigolshausen


608 Schweinfurt Wasserlosen gemeinde@wasserlosen.de


608 Schweinfurt Werneck info@werneck.de


608 Schweinfurt Wipfeld gemeinde@wipfeld.de



Auflagen

Schweinfurt

Gerolzhofen

Die Plakate sind so aufzustellen, dass der Fußgänger- und Fahrradverkehr nicht behindert wird. Es wird untersagt, Plakate an Altstadtleuchten zu befestigen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt Plakate im Kreuzungsbereich anzubringen. Das Anbringen der Plakate mit Draht ist untersagt. Die Plakate sind nach der Veranstaltung/Wahl unverzüglich zu entfernen. Es wird keine Gebühr erhoben.

Bergrheinfeld

Datei:PlakatV Bergrheinfeld IMS 27 12 06 Wahlwerbung auf öff Straßen.pdf

Dingolshausen

Dittelbrunn

Eine neue Plakatierungsverordnung wurde zu Beginn des Jahres 2013 Plakatierungsverordnung erlassen. Eine erneute Anfrage soll "ca im März 2013" erfolgen.

Donnersdorf

Euerbach

Frankenwinheim

Geldersheim

Gochsheim

seitens der Gemeinde Gochsheim werden bei Plakatierungen grundsätzlich folgende Auflagen gemacht:


- Durch die Plakatwerbung darf keine Beeinträchtigung entstehen (z. B. Sichtverhältnisse, Straßenverkehr)!

- Die Plakattafeln oder Plakatständer sind so anzubringen, dass auch bei starkem Wind oder Sturm keine Gefahrenlage entstehen kann!

- Um eine weitere Beschädigung des Lacks zu vermeiden, dürfen an den grün lackierten bzw. beschichteten Laternen keine Plakate mehr befestigt werden!

- Plakate dürfen nicht an Pfosten von Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr (z. B. Stoppschild, Geschwindigkeitsbeschränkung) angebracht werden! An Pfosten von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen (z. B. Haltverbot), ist eine Plakatierung gestattet.

- Das Aufstellen von Plakaten auf Verkehrskreiseln ist nicht gestattet!

- Zur Befestigung der Plakate sind grundsätzlich nur Kunststoffstreifen zu verwenden!

- Der Bereich der Ortsmitte/Brunnenanlage soll aus gestalterischen Gründen von Werbeanlagen frei gehalten werden.

- Die Plakate und Plakatständer sind unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des 2. Werktags, nach der Veranstaltung zu entfernen! Ansonsten werden die Plakate durch den gemeindlichen Bauhof entfernt. Die Kosten hierfür werden Ihnen von der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Grafenrheinfeld

Grettstadt

Neben den Forderungen aus den verschiedenen Wahlgesetzen (Bannmeile etc.) gilt im Gemeindegebiet Grettstadt:

-nicht an Verkehrschildern und anderen Verkehrseinrichtungen -nicht an Bäumen und deren Haltepfosten -nicht an den Laternen in der Bahnhofstraße

Kolitzheim

Plakaktierung nur mit Sondernutzungserlaubnis.

Fragen die zum Erhalt der kostenfreien Sondernutzungserlaubnis beantwortet werden müssen:

  1. Um welche Wahl und Partei handelt es sich
  2. Wie viele Plakate sollen aufgestellt werden
  3. Wann findet die Wahl statt und in welchem Zeitraum werden die Plakate aufgestellt.

Lülsfeld

Michelau i.Steigerwald

Niederwerrn

Oberschwarzach

Poppenhausen

Röthlein

Schonungen

Schwanfeld

Schwebheim

Sennfeld

Stadtlauringen

Sulzheim

Üchtelhausen

Waigolshausen

Wasserlosen

Werneck

  1. Aufstellung von Werbeträgern nur innerorts.
  2. Eine Beschädigung der jeweiligen Befestigungsstelle (Lichtmast, Teerfläche usw.) muss dabei ausgeschlossen sein.
  3. Eine Anbringung an Verkehrszeichen und Bäumen ist nicht zulässig. Ebenso sind die Plakate erst ab einer Höhe von 2,20 m anzubringen,um Fußgänger nicht zu behindern. Im Kreuzungsbereich der beiden Bundesstraßen B 19 und B 26 (Kreissparkasse, Blumenladen, Brauerei)ist eine Aufstellung von Werbeträgern nicht statthaft. Gleiches gilt für eine evtl. geplante Befestigung im Bereich des Eingangs zum Balthasar-Neumann-Schloss Werneck. Eine Anbringung in unmittelbarer Nähe der Wernecker Ortstafeln ist nicht erwünscht.

Weiterhin behalten wir uns im Einzelfall vor, falls dies erforderlich sein sollte (z. B. Einhaltung Sichtdreieck, Lichtraumprofil,ausreichende Durchgangshöhe oder ähnliches), den Standort zu bestimmen bzw. abzuändern.

Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung der Werbeträger an sog. klassifizierten Straßen(Bundesstraße, Kreisstraße), noch die jeweilige Straßenbaubehörde zu verständigen ist.

Diese Erlaubnis ist für das Plakatieren zur Bundes- und Landtagswahl kostenfrei!

Die Werbeträger sind nach der Veranstaltung umgehend und vollständig zu entfernen.

Wipfeld