BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Schweinfurt
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Diese Wiki Seiten des Bezirksverbandes Unterfranken soll dabei helfen sich über uns zu informieren.
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeine Informationen
- 2 Übersicht
- 3 Auflagen
- 3.1 Schweinfurt
- 3.2 Gerolzhofen
- 3.3 Bergrheinfeld
- 3.4 Dingolshausen
- 3.5 Dittelbrunn
- 3.6 Donnersdorf
- 3.7 Euerbach
- 3.8 Frankenwinheim
- 3.9 Geldersheim
- 3.10 Gochsheim
- 3.11 Grafenrheinfeld
- 3.12 Grettstadt
- 3.13 Kolitzheim
- 3.14 Lülsfeld
- 3.15 Michelau i.Steigerwald
- 3.16 Niederwerrn
- 3.17 Oberschwarzach
- 3.18 Poppenhausen
- 3.19 Röthlein
- 3.20 Schonungen
- 3.21 Schwanfeld
- 3.22 Schwebheim
- 3.23 Sennfeld
- 3.24 Stadtlauringen
- 3.25 Sulzheim
- 3.26 Üchtelhausen
- 3.27 Waigolshausen
- 3.28 Wasserlosen
- 3.29 Werneck
- 3.30 Wipfeld
Allgemeine Informationen
Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Schweinfurt.
Übersicht
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Bad Kissingen
- Landkreis Haßberge
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Main-Spessart
- Landkreis Miltenberg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Schweinfurt
- Landkreis Würzburg
Landkreis Schweinfurt
| Stimmkreis Nr. | Stimmkreis Name | Gemeinde | Benötigte Plakate | Bescheid / Auflagen | Plakatpirat/en | Bearbeiter | Sonstiges
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| 608 | Schweinfurt | Schweinfurt (Stadt) | buergerservice@schweinfurt.de |
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| 605 | Kitzingen | Gerolzhofen (Stadt) | stadt@gerolzhofen.de |
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| 608 | Schweinfurt | Bergrheinfeld | gemeindeverwaltung@bergrheinfeld.de |
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| 605 | Kitzingen | Dingolshausen | info@dingolshausen.de |
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| 608 | Schweinfurt | Dittelbrunn | info@dittelbrunn.de |
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| 605 | Kitzingen | Donnersdorf |
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| 608 | Schweinfurt | Euerbach | gemeinde@euerbach.de |
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| 605 | Kitzingen | Frankenwinheim | gemeinde@frankenwinheim.de |
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| 608 | Schweinfurt | Geldersheim | gemeinde@geldersheim.de |
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| 608 | Schweinfurt | Gochsheim | info@gochsheim.de |
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| 608 | Schweinfurt | Grafenrheinfeld | gemeinde@grafenrheinfeld.de |
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| 608 | Schweinfurt | Grettstadt | info@grettstadt.de |
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| 605 | Kitzingen | Kolitzheim | info@kolitzheim.de |
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| 605 | Kitzingen | Lülsfeld | rathaus@luelsfeld.de |
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| 605 | Kitzingen | Michelau i.Steigerwald | rathaus@michelau.de |
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| 608 | Schweinfurt | Niederwerrn | gemeinde@niederwerrn.de |
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| 605 | Kitzingen | Oberschwarzach | info@oberschwarzach.de |
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| 608 | Schweinfurt | Poppenhausen | info@poppenhausen.de |
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| 608 | Schweinfurt | Röthlein | gemeinde@roethlein.de |
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| 608 | Schweinfurt | Schonungen | gemeinde@schonungen.de |
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| 608 | Schweinfurt | Schwanfeld | info@schwanfeld.de |
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| 608 | Schweinfurt | Schwebheim | gemeinde@schwebheim.de |
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| 608 | Schweinfurt | Sennfeld | info@sennfeld.de |
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| 608 | Schweinfurt | Stadtlauringen | info@stadtlauringen.de |
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| 605 | Kitzingen | Sulzheim | info@sulzheim.de |
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| 608 | Schweinfurt | Üchtelhausen | gemeinde@uechtelhausen.de |
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| 608 | Schweinfurt | Waigolshausen |
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| 608 | Schweinfurt | Wasserlosen | gemeinde@wasserlosen.de |
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| 608 | Schweinfurt | Werneck | info@werneck.de |
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| 608 | Schweinfurt | Wipfeld | gemeinde@wipfeld.de |
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Auflagen
Schweinfurt
Gerolzhofen
Die Plakate sind so aufzustellen, dass der Fußgänger- und Fahrradverkehr nicht behindert wird. Es wird untersagt, Plakate an Altstadtleuchten zu befestigen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt Plakate im Kreuzungsbereich anzubringen. Das Anbringen der Plakate mit Draht ist untersagt. Die Plakate sind nach der Veranstaltung/Wahl unverzüglich zu entfernen. Es wird keine Gebühr erhoben.
Bergrheinfeld
Datei:PlakatV Bergrheinfeld IMS 27 12 06 Wahlwerbung auf öff Straßen.pdf
Dingolshausen
Dittelbrunn
Eine neue Plakatierungsverordnung wurde zu Beginn des Jahres 2013 Plakatierungsverordnung erlassen. Eine erneute Anfrage soll "ca im März 2013" erfolgen.
Donnersdorf
Euerbach
Frankenwinheim
Geldersheim
Gochsheim
seitens der Gemeinde Gochsheim werden bei Plakatierungen grundsätzlich folgende Auflagen gemacht:
- Durch die Plakatwerbung darf keine Beeinträchtigung entstehen (z. B. Sichtverhältnisse, Straßenverkehr)!
- Die Plakattafeln oder Plakatständer sind so anzubringen, dass auch bei starkem Wind oder Sturm keine Gefahrenlage entstehen kann!
- Um eine weitere Beschädigung des Lacks zu vermeiden, dürfen an den grün lackierten bzw. beschichteten Laternen keine Plakate mehr befestigt werden!
- Plakate dürfen nicht an Pfosten von Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr (z. B. Stoppschild, Geschwindigkeitsbeschränkung) angebracht werden! An Pfosten von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen (z. B. Haltverbot), ist eine Plakatierung gestattet.
- Das Aufstellen von Plakaten auf Verkehrskreiseln ist nicht gestattet!
- Zur Befestigung der Plakate sind grundsätzlich nur Kunststoffstreifen zu verwenden!
- Der Bereich der Ortsmitte/Brunnenanlage soll aus gestalterischen Gründen von Werbeanlagen frei gehalten werden.
- Die Plakate und Plakatständer sind unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des 2. Werktags, nach der Veranstaltung zu entfernen! Ansonsten werden die Plakate durch den gemeindlichen Bauhof entfernt. Die Kosten hierfür werden Ihnen von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Grafenrheinfeld
Grettstadt
Kolitzheim
Plakaktierung nur mit Sondernutzungserlaubnis.
Fragen die zum Erhalt der kostenfreien Sondernutzungserlaubnis beantwortet werden müssen:
- Um welche Wahl und Partei handelt es sich
- Wie viele Plakate sollen aufgestellt werden
- Wann findet die Wahl statt und in welchem Zeitraum werden die Plakate aufgestellt.
Lülsfeld
Michelau i.Steigerwald
Niederwerrn
Oberschwarzach
Poppenhausen
Röthlein
Schonungen
Schwanfeld
Schwebheim
Sennfeld
Stadtlauringen
Sulzheim
Üchtelhausen
Waigolshausen
Wasserlosen
Werneck
- Aufstellung von Werbeträgern nur innerorts.
- Eine Beschädigung der jeweiligen Befestigungsstelle (Lichtmast, Teerfläche usw.) muss dabei ausgeschlossen sein.
- Eine Anbringung an Verkehrszeichen und Bäumen ist nicht zulässig. Ebenso sind die Plakate erst ab einer Höhe von 2,20 m anzubringen,um Fußgänger nicht zu behindern. Im Kreuzungsbereich der beiden Bundesstraßen B 19 und B 26 (Kreissparkasse, Blumenladen, Brauerei)ist eine Aufstellung von Werbeträgern nicht statthaft. Gleiches gilt für eine evtl. geplante Befestigung im Bereich des Eingangs zum Balthasar-Neumann-Schloss Werneck. Eine Anbringung in unmittelbarer Nähe der Wernecker Ortstafeln ist nicht erwünscht.
Weiterhin behalten wir uns im Einzelfall vor, falls dies erforderlich sein sollte (z. B. Einhaltung Sichtdreieck, Lichtraumprofil,ausreichende Durchgangshöhe oder ähnliches), den Standort zu bestimmen bzw. abzuändern.
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung der Werbeträger an sog. klassifizierten Straßen(Bundesstraße, Kreisstraße), noch die jeweilige Straßenbaubehörde zu verständigen ist.
Diese Erlaubnis ist für das Plakatieren zur Bundes- und Landtagswahl kostenfrei!
Die Werbeträger sind nach der Veranstaltung umgehend und vollständig zu entfernen.