BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Miltenberg

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Allgemeine Informationen

Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Miltenberg.


Übersicht


Landkreis Miltenberg

Stimmkreis Nr. Stimmkreis Name Gemeinde Benötigte Plakate Bescheid / Auflagen Plakatpirat/en Bearbeiter Sonstiges


607 Miltenberg Amorbach (Stadt) info@amorbach.de


607 Miltenberg Erlenbach am Main (Stadt) rathaus@stadt-erlenbach.de


607 Miltenberg Klingenberg am Main (Stadt) stadt@klingenberg-main.de


607 Miltenberg Miltenberg (Stadt) post@miltenberg.de


607 Miltenberg Obernburg am Main (Stadt) mail@obernburg.de


607 Miltenberg Stadtprozelten (Stadt) g.freund@stadtprozelten.de


607 Miltenberg Wörth am Main (Stadt) postmaster@woerth-am-main.de


607 Miltenberg Altenbuch poststelle@altenbuch.de


607 Miltenberg Bürgstadt poststelle@buergstadt.de


607 Miltenberg Collenberg gemeinde@collenberg-main.de


607 Miltenberg Dorfprozelten info@dorfprozelten.de


607 Miltenberg Eichenbühl info@eichenbuehl.de


607 Miltenberg Elsenfeld Rathaus@Elsenfeld.de


607 Miltenberg Eschau rathaus@eschau.de


607 Miltenberg Faulbach gemeinde@faulbach.de


607 Miltenberg Großheubach info@grossheubach.de


607 Miltenberg Großwallstadt info@grosswallstadt.de


607 Miltenberg Hausen vgem@kleinwallstadt.de


607 Miltenberg Kirchzell gemeinde@kirchzell.de


607 Miltenberg Kleinheubach info@kleinheubach.de


607 Miltenberg Kleinwallstadt markt@kleinwallstadt.de


607 Miltenberg Laudenbach info@laudenbach-am-main.de


607 Miltenberg Leidersbach gemeinde@leidersbach.de


607 Miltenberg Mömlingen poststelle@moemlingen.de


607 Miltenberg Mönchberg info@moenchberg.de


607 Miltenberg Neunkirchen poststelle@neunkirchen-unterfranken.de


607 Miltenberg Niedernberg poststelle@niedernberg.de


607 Miltenberg Röllbach poststelle@roellbach.de


607 Miltenberg Rüdenau info@ruedenau.de


607 Miltenberg Schneeberg gemeinde@schneeberg-odw.de


607 Miltenberg Sulzbach a.Main rathaus@sulzbach-main.de


607 Miltenberg Weilbach info@weilbach.de



Auflagen

Amorbach

in der Innenstadt von Amorbach ist jede Art von Anbringen der Plakate verboten.

Sofern Sie einen Antrag stellen ist es Ihnen gestattet 2 Wochen vor der Veranstaltung 4 Plakate der Größe DIN A 0 im Bereich des im Anhang befindlichen Planes aufzustellen. Die gelbe Umradung zeigt hierbei den Innenstadtbereich.

Die Genehmigung ist Kostenfrei. Die Erlaubnis zum Aufstellen auf Privatgrundstücken ist durch Sie einzuholen.

Erlenbach am Main

Klingenberg am Main

Bezug nehmend auf die bevorstehende Plakataufstellung anlässlich der Bundestagswahl / Landtagswahl 2013 in Klingenberg mit Ortsteilen, erteilen wir Ihnen die Genehmigung für max. 10 Plakate im Format DIN A 1.


Bei der Aufstellung sind folgende Auflagen unbedingt einzuhalten:


· die Plakattafeln dürfen das Lichtraumprofil der Straßen und Gehwege nicht

beeinträchtigen

· die Sicht auf Fußgängerüberwege, Kreuzungen, Einmündungen und

Verkehrszeichen ist frei zu halten

· Passanten der Gehwege dürfen durch die Plakate nicht behindert werden.

· Im Bereich der offiziellen Ortstafeln und der städtischen Werbeschilder am Ortseingang, auf dem gesamten Marktplatz in Klingenberg, an den Geländern der Brücke, der Rathaus- und Brückenstraße sowie an Bäumen und Baumschutzgittern in der Trennfurter Straße dürfen keine Werbeträger aufgestellt werden.

· Die Plakate sind nach Veranstaltungsende umgehend zu entfernen.


Die beigefügten Bedingungen der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 30.06.1980 (MABI S. 367 – StAnz Nr. 30), betr. Werbung auf öffentlichen Straße aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sind zu beachten.


Nach Ablauf des Aufstellungszeitraums, spätestens eine Woche nach dem Wahltag, müssen die Werbetafeln ordnungsgemäß entfernt werden.

Miltenberg

keine besonderen Vorschriften, siehe Bekanntmachung des Innenministeriums vom 30.06.1980

Obernburg am Main

Stadtprozelten

Wörth am Main

Altenbuch

Bürgstadt

Collenberg

bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Seitens der Gemeinde Collenberg keine Auflagen gemacht werden. Es ist lediglich darauf zu achten, dass Fußgänger und der fließende Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden.

Dorfprozelten

Datei:PlakatV Dorfprozelten.pdf

Eichenbühl

Elsenfeld

Eschau

Faulbach

Großheubach

Es bedarf keiner besonderen Genehmigung, wenn Sie sich an die aufgeführten Richtlinien halten:

1. Die Plakate dürfen nicht größer als DIN A 0 sein.

Die Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen oder mit einem Mittel, das mit solchen Zeichen oder Einrichtungen verwechselt werden oder ihre Wirkung beeinträchtigen kann, ist unzulässig (§ 33 Abs. 2 StVO). Danach ist es insbesondere verboten, Symbole, Wahlparolen, Plakate u.ä. an der Vorder- oder Rückseite von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen oder an der Optik von Lichtzeichenanlagen anzubringen, aufzuspritzen oder aufzutragen. Die Beseitigung solcher Werbemittel ist mit erheblichem Kostenaufwand verbunden und oft nur mit chemischen Mitteln möglich. Vom Aufkleben von Wahlplakaten, Anbringen von Aufklebern an Straßenbestandteilen wie z.B. Brücken, Pfeilern, Stützmauern u.ä. ist aus denselben Erwägungen abzusehen. Eine Entfernung kann dauernde Schäden an den Oberflächen der Bauteile verursachen. Die Kosten hierfür werden dem Verursacher in Rechnung gestellt oder es wird ihm auferlegt, diese auf eigene Kosten zu entfernen. Werden Plakatständer an Pfosten von Verkehrszeichen angelehnt oder um Pfosten von Verkehrszeichen herumgruppiert, so kann das in der Regel geduldet werden, wenn nur solche Verkehrszeichen betroffen sind, die sich auf den ruhenden Verkehr beziehen oder bei denen eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Werbemaßnahme nach den Umständen des Einzelfalls ausscheidet.

2. Plakatständer im Verkehrsraum können Verkehrshindernisse nach § 32 Abs. 1 StVO darstellen. Eine Behinderung des Fahr- bzw. Fußgängerverkehrs ist in jedem Fall unzulässig.

3. Die Plakatwerbung muss spätestens eine Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.

Großwallstadt

Hausen

Kirchzell

Kleinheubach

Plakatierung ab 01. Juni 2013

Muss beantragt werden. Muster des Antrags

Kleinwallstadt

Datei:PlakatV Kleinwallstadt.pdf

Laudenbach

Leidersbach

Mömlingen

Mönchberg

Neunkirchen

Niedernberg

Röllbach

Rüdenau

Schneeberg

Sulzbach a.Main

Datei:PlakatV Sulzbach aM.pdf

Weilbach