BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Kitzingen
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Diese Wiki Seiten des Bezirksverbandes Unterfranken soll dabei helfen sich über uns zu informieren.
Weitere Hilfe gibt es auch hier:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeine Informationen
- 2 Übersicht
- 3 Auflagen
- 3.1 Dettelbach
- 3.2 Iphofen
- 3.3 Kitzingen
- 3.4 Mainbernheim
- 3.5 Marktbreit
- 3.6 Marktsteft
- 3.7 Prichsenstadt
- 3.8 Volkach
- 3.9 Abtswind
- 3.10 Albertshofen
- 3.11 Biebelried
- 3.12 Buchbrunn
- 3.13 Castell
- 3.14 Geiselwind
- 3.15 Großlangheim
- 3.16 Kleinlangheim
- 3.17 Mainstockheim
- 3.18 Markt Einersheim
- 3.19 Martinsheim
- 3.20 Nordheim a.Main
- 3.21 Obernbreit
- 3.22 Rödelsee
- 3.23 Rüdenhausen
- 3.24 Schwarzach a.Main
- 3.25 Segnitz
- 3.26 Seinsheim
- 3.27 Sommerach
- 3.28 Sulzfeld a.Main
- 3.29 Wiesenbronn
- 3.30 Wiesentheid
- 3.31 Willanzheim
Allgemeine Informationen
Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Kitzingen.
Übersicht
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Bad Kissingen
- Landkreis Haßberge
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Main-Spessart
- Landkreis Miltenberg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Schweinfurt
- Landkreis Würzburg
Landkreis Kitzingen
| Stimmkreis Nr. | Stimmkreis Name | Gemeinde | Benötigte Plakate | Bescheid / Auflagen | Plakatpirat/en | Bearbeiter | Sonstiges
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| 605 | Kitzingen | Dettelbach (Stadt) | info@dettelbach.de |
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| 605 | Kitzingen | Iphofen (Stadt) | info@vgem.iphofen.de |
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| 605 | Kitzingen | Kitzingen (Stadt) | rathaus@stadt-kitzingen.de |
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| 605 | Kitzingen | Mainbernheim (Stadt) | stadt@mainbernheim.de |
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| 605 | Kitzingen | Marktbreit (Stadt) | vgem@marktbreit.de |
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| 605 | Kitzingen | Marktsteft (Stadt) | vgem@marktbreit.de |
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| 605 | Kitzingen | Prichsenstadt (Stadt) | stadt@prichsenstadt.de |
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| 605 | Kitzingen | Volkach (Stadt) | stadt@volkach.de |
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| 605 | Kitzingen | Abtswind | rathaus@abtswind.de |
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| 605 | Kitzingen | Albertshofen | info@kitzingen.de |
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| 605 | Kitzingen | Biebelried | renate.zirndt@t-online.de |
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| 605 | Kitzingen | Buchbrunn |
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| 605 | Kitzingen | Castell | gemeinde@castell-gemeinde.de |
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| 605 | Kitzingen | Geiselwind | markt@geiselwind.de |
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| 605 | Kitzingen | Großlangheim | info@grosslangheim.de |
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| 605 | Kitzingen | Kleinlangheim | info@grosslangheim.de |
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| 605 | Kitzingen | Mainstockheim |
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| 605 | Kitzingen | Markt Einersheim |
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| 605 | Kitzingen | Martinsheim | bgm@martinsheim.de |
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| 605 | Kitzingen | Nordheim a.Main | info@nordheim-main.de |
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| 605 | Kitzingen | Obernbreit |
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| 605 | Kitzingen | Rödelsee | info@roedelsee.de |
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| 605 | Kitzingen | Rüdenhausen |
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| 605 | Kitzingen | Schwarzach a.Main | markt@schwarzach-main.de |
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| 605 | Kitzingen | Segnitz | bgm@segnitz-main.de |
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| 605 | Kitzingen | Seinsheim | bgm@seinsheim.de |
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| 605 | Kitzingen | Sommerach | info@sommerach.de |
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| 605 | Kitzingen | Sulzfeld a.Main | gemeinde.sulzfeld-main@t-online.de |
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| 605 | Kitzingen | Wiesenbronn | info@wiesenbronn.de |
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| 605 | Kitzingen | Wiesentheid | info@wiesentheid.de |
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| 605 | Kitzingen | Willanzheim | verwaltung@willanzheim.de |
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Auflagen
Dettelbach
Iphofen
für die Plakatierung anlässlich der Landtagswahl am 15.09.2013 und der Bundestagswahl am 22.09.2013 wird Ihnen die Genehmigung erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Plakate so befestigt werden, dass nicht an anderen Gegenständen Schäden entstehen und nach den Wahlen die Plakate unverzüglich entfernt werden. Im übrigen sind die Bestimmungen der StVO zu beachten.
Kitzingen
Mainbernheim
Für das Stadtgebiet Mainbernheim stimmen wir der Plakatierung mit folgenden Einschränkungen zu:
1. nicht innerhalb oder an der Stadtmauer; 2. keine Sichtbehinderung des Straßenverkehrs. 3. Diese Zustimmung ist stets widerruflich und ist befristet bis zum Tag nach der jeweiligen Wahl.
Hinweis: unsere Zustimmung gilt nicht für die Ortdurchfahrt der Bundesstraße 8 und der Staatsstraßen St 2419 (nach Willanzheim) und St 2420 (nach Michelfeld). Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Staatlichen Bauamt Würzburg.
Marktbreit
Es dürfen nur Plakate auf den, von der Stadt Marktbreit aufgestellten Tafeln, aufgehängt werden. Die Sondernutzung ist kostenlos.
Marktsteft
Prichsenstadt
Volkach
Die Sondernutzung für Plakatierung zu Wahlzwecken wird innerhalb der Stadt Volkach mit Ortsteilen gebührenfrei erteilt. Die Plakatierung ist jedoch auf 17 Plakatständer innerhalb von Volkach und den Ortsteilen beschränkt. Die Plakate sind nach der Wahl innerhalb von einer Woche wieder zu entfernen. Über Plakattafeln bzw. Litfaßsäuen verfügt die Stadt Volkach nicht.
Falls eine Plakatierung für Sie in Frage kommt, teilen Sie uns bitte rechtzeitig die Anzahl der Plakate und den Zeitraum des Aushangs mit.
Abtswind
Albertshofen
Biebelried
Buchbrunn
Castell
Geiselwind
Großlangheim
Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.
Kleinlangheim
Plakatierungen für Wahlen sind bei uns genehmigungsfrei (Großlangheim, Kleinlangheim und Wiesenbronn). Wir bitten Sie allerdings, Plakate oder Werbeträger nicht an Bäumen und Baumständern zu befestigen und an Straßenlaternen nur auf Bodenhöhe.
Mainstockheim
Markt Einersheim
Martinsheim
Die Gemeinde hat keine eigenen Tafeln. Nach der Wahl sind die aufgestellten Tafeln wieder zu entfernen.
Nordheim a.Main
In Nordheim am Main gibt es keine Auflagen für Plakatierung.
Obernbreit
Rödelsee
Rüdenhausen
Schwarzach a.Main
Auflagen: Durch die Aufstellung der Hinweistafeln dürfen keine Verkehrsgefährdungen und Behinderungen der Verkehrsteilnehmer, einschließlich der Fußgänger, erfolgen (§ 6 Sondernutzungssatzung). Die Reklametafeln dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden und sind umgehend nach der Wahl zu entfernen. Sollten die Reklametafeln an Straßenlaternen angebracht werden, darf hierzu kein Draht verwendet werden. Es wird zur Bedingung gemacht, dass die (Name Partei) für alle Schäden haftet, die im Zusam-menhang mit der Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes auftreten können.
Außerdem wird die (Name Partei) verpflichtet, den Markt Schwarzach a. Main schadlos zu halten und von jeder Verbindlichkeit zu befreien, falls der Markt Schwarzach a. Main wegen eines solchen Schadens von Dritten in Anspruch genommen wird. Die Aufgabe der wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis oder evtl. Aufgabe oder Änderung der Betriebsart ist dem Markt Schwarzach a. Main unverzüglich anzuzei-gen. Irgendwelche Verstöße gegen die o.g. Bedingungen und Auflagen sowie sonstige Gründe, die der weiteren Aufrechterhaltung dieser Sondernutzung entgegenstehen, führen zum sofortigen Widerruf dieser Erlaubnis.
Segnitz
Es dürfen nicht mehr als 3 Plakate aufgehängt werden. Die Plakate dürfen nicht angenagelt, getackert oder geklebt werden und müssen sicher aufgestellt werden.
Seinsheim
Die Gemeinde hat keine eigenen Tafeln. Nach der Wahl sind die aufgestellten Tafeln wieder zu entfernen.