BY:Unterfranken/Wahlen/Wahlkampf 2013 2014/Plakatierung/LK Aschaffenburg

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Allgemeine Informationen

Hier findest du sämtliche Informationen für die Plakatierung im Landkreis Aschaffenburg.


Übersicht


Landkreis Aschaffenburg

Stimmkreis Nr. Stimmkreis Name Gemeinde Benötigte Plakate Bescheid / Auflagen Plakatpirat/en Bearbeiter Sonstiges


602 Aschaffenburg-West Aschaffenburg (Stadt) Auflagen stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de


601 Aschaffenburg-Ost Alzenau (Stadt) Auflagen alzenau@alzenau.de


601 Aschaffenburg-Ost Bessenbach Auflagen gemeinde@bessenbach.de


601 Aschaffenburg-Ost Blankenbach Auflagen kontakt@vg-schoellkrippen.de


601 Aschaffenburg-Ost Dammbach Auflagen Poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de


601 Aschaffenburg-Ost Geiselbach Auflagen poststelle@geiselbach.bayern.de


602 Aschaffenburg-West Glattbach Auflagen poststelle@glattbach.bayern.de


602 Aschaffenburg-West Goldbach Auflagen poststelle@markt-goldbach.de


602 Aschaffenburg-West Großostheim Auflagen poststelle@grossostheim.de


602 Aschaffenburg-West Haibach Auflagen gemeinde@haibach.de


601 Aschaffenburg-Ost Heigenbrücken Auflagen rathaus@heigenbruecken.de


601 Aschaffenburg-Ost Heimbuchenthal Auflagen Poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de


601 Aschaffenburg-Ost Heinrichsthal Auflagen gemeinde-heinrichsthal@t-online.de


601 Aschaffenburg-Ost Hösbach Auflagen poststelle@hoesbach.bayern.de


602 Aschaffenburg-West Johannesberg Auflagen info@johannesberg.de


601 Aschaffenburg-Ost Kahl a.Main Auflagen poststelle@kahl-main.bayern.de


601 Aschaffenburg-Ost Karlstein a.Main Auflagen gemeinde@karlstein.de


601 Aschaffenburg-Ost Kleinkahl Auflagen kontakt@vg-schoellkrippen.de


601 Aschaffenburg-Ost Kleinostheim Auflagen gemeinde@kleinostheim.de


601 Aschaffenburg-Ost Krombach Auflagen kontakt@vg-schoellkrippen.de


601 Aschaffenburg-Ost Laufach Auflagen info@laufach.de


602 Aschaffenburg-West Mainaschaff Auflagen gde@mainaschaff.de


601 Aschaffenburg-Ost Mespelbrunn Auflagen Poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de


601 Aschaffenburg-Ost Mömbris Auflagen verwaltung@moembris.bayern.de


601 Aschaffenburg-Ost Rothenbuch Auflagen poststelle@rothenbuch.de


601 Aschaffenburg-Ost Sailauf Auflagen poststelle@sailauf.bayern.de


601 Aschaffenburg-Ost Schöllkrippen Auflagen kontakt@vg-schoellkrippen.de


601 Aschaffenburg-Ost Sommerkahl Auflagen kontakt@vg-schoellkrippen.de


602 Aschaffenburg-West Stockstadt a.Main Auflagen info@stockstadt-am-main.de


601 Aschaffenburg-Ost Waldaschaff Auflagen info@waldaschaff.de


601 Aschaffenburg-Ost Weibersbrunn Auflagen poststelle@weibersbrunn.bayern.de


601 Aschaffenburg-Ost Westerngrund Auflagen kontakt@vg-schoellkrippen.de


601 Aschaffenburg-Ost Wiesen Auflagen kontakt@vg-schoellkrippen.de



Auflagen

Aschaffenburg

Alzenau

Bessenbach

Blankenbach

Dammbach

Geiselbach

Glattbach

In Glattbach gilt die Bekanntmachung:
„Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30. Juni 1980 Nr. I C/II B –2504 – 330/3 hin.
Demnach darf die Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nicht missachtet werden. Die Plakate dürfen weder das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten, noch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden.

  1. Entlang der Staatsstraße ist im Interesse der Verkehrssicherheit von jeder Plakatwerbung abzusehen.
  2. Werden Plakatständer an Pfosten von Verkehrszeichen angelehnt, so kann das in der Regel geduldet werden, wenn nur solche Verkehrszeichen betroffen sind, die sich auf den ruhenden Verkehr beziehen.
  3. Plakatständer im Verkehrsraum können Verkehrshindernisse darstellen. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig.
  4. Die Aufstellung von Info-Tischen auf öffentlichem Verkehrsgrund bedarf einer Einzelgenehmigung. Hierzu ist ein konkreter Antrag über Aufstellungsort und Zeit notwendig.


Die aufgestellten Plakate sind nach der Wahl unverzüglich wieder zu beseitigen.

Goldbach

Großostheim

Haibach

Heigenbrücken

Heimbuchenthal

Heinrichsthal

Hösbach

Johannesberg

Kahl a.Main

Karlstein a.Main

  1. Es dürfen keine Plakate im Fahrbahnbereich oder im Sichtbereich von Einmündungen oder Verkehrszeichen aufgehängt werden.
  2. Ebenso dürfen keine Pfosten genutzt werden, an denen Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs (z.B. Ortstafel, Tempo-30-Schilder, Vorfahrtszeichen etc.) angebracht sind.
  3. Eine Beeinträchtigung des Verkehrs, auch des Fußgängerverkehrs, ist in jedem Fall auszuschließen.
  4. Es sind feste Plakatwände zu verwenden.

Über den frühesten Aufstellungstermin und wann die Plakate wieder abgenommen werden müssen wurde sich von Seiten der Gemeinde noch nicht geäussert, wurde in einer zweiten Mail angefragt. (11.02.13) Gernot Gerlach

Kleinkahl

Kleinostheim

Krombach

Laufach

Mainaschaff

Mespelbrunn

Mömbris

Rothenbuch

Sailauf

Frühester Aufstellungstermin: 6 Wochen vor der Wahl
Spätester Abnahmetermin: 8 Tage nach der Wahl

Besonderheit: "Das Anbringen der Plakate an die neuen pulverbeschichteten Lichtmasten ist verboten."

Schöllkrippen

Sommerkahl

Stockstadt a.Main

Waldaschaff

Weibersbrunn

Westerngrund

Wiesen