BY:Unterfranken/Vorstand/Geschäftsordnung

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§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirkverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Bezirksverband nach außen.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er vertritt den Bezirksverband nach innen.
  3. Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Bezirkverbandes zu fördern und voranzutreiben, sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Er wird bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch einen vom Vorstand ernannten Bezirksmedienbeauftragten Medienpirat unterstützt.
  4. BezirksGeneralsekretär: Dem BezirksGeneralsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbandes. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Bezirksgeschäftsstelle und der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen.
  5. Bezirksschatzmeister: Dem Bezirksschatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Seine Tätigkeiten werden von mindestens zwei durch den Bezirksparteitag gewählten Kassenprüfern überwacht.
  6. Beisitzer: Die Beisitzer unterstützen und entlasten den Vorstand in dem sie Sonderaufgaben erledigen und einzelne Mitglieder des Vorstands vertreten können.

§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär aktenkundig zu machen. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Bezirkverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  3. Jedes Mitglied des Bezirkverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Wird der Antrag von mindestens 10% der Mitglieder des Bezirkverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 7 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) §4 (1;5) der Satzung eine Sitzung einberufen.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können per Fernkommunikation stattfinden. Es dürfen nicht mehr als acht vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von 10% der Piraten verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit min. 3 4) der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Es ist zu jeder Sitzung ein Protokoll anzufertigen und zu veröffentlichen.
  5. Jedes Mitglied des Bezirkverbandes hat das Recht Anträge zu einer Vorstandssitzung zu stellen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss der Vorstand binnen 14 Tagen die nächste Sitzung einberufen.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet einen schriftlichen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Bezirksparteitag vorzulegen bzw. zu präsentieren.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem BezirksGeneralsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationsplattform

  1. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.
  2. Findet auf der Mailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden seinen Willen bekundet, als sich enthaltend.