BY:Unterfranken/Infos

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Regionale Plakatierungsrichtlinien

WICHTIG! Bitte bei Euren jeweiligen Gemeinden nachfragen, wie die Bestimmungen für Plakatierungen sind und diese dann hier eintragen!
Infos dazu unter Anfragen Wahlplakate.

Stadt Aschaffenburg

  • Wo: Überall, aber so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, insbesondere keine Gefährdung oder Behinderung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs.
  • Spezielle Auflagen: Nicht an folgenden Orten: Brücken, Bundes- und Kreisstraßen, Bauzäune, Bäume, Verkehrszeichen, Masten von Signalanlagen (Ampeln), im Bereich von Verkehrsinseln, auf Mittelstreifen, im Einmündung- und Kreuzungsbereich, auf Gehwegen wenn weniger als 1,50m Breite verbleibt, auf Radwegen, unmittelbar vor Zebrastreifen
  • Antrag notwendig: Nicht in der Zeit vom 14.08.2009 bis 30.09.2009 für Plakate und Infostände.
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens am 3. Tag nach der Wahl.
  • Weiteres: Infostände insbesondere an folgenden Plätzen: Herstallstraße in Höhe Juwelier Vogel (ehem. Brunnen), Eingang Schöntal/Wegegabelung, Schöntal gegenüber des Wasserfalls (Eingang City-Galerie), Fußgängerzone Goldbacher Str., Steingasse vor dem Gebäude der Volkshochschule

Die genaue Mail der Stadt ist auch nochmal in dem Post "Re: FYI: Wahlplakate in Aschaffenburg" in der Mailing-List "Unterfranken" vom 02.07.2009 11:01 Uhr zu finden.

Landkreis Aschaffenburg

Markt Mömbris

  • Wo: Plakatierung ist während der Wahlkampf-Zeit an den Straßen erlaubt, mit den bekannten Einschränkungen wie nicht an Straßenschildern ect.
  • Spezielle Auflagen: sind mir keine bekannt
  • Antrag notwendig: während des Wahlkampfs nicht (die 6 Wochen vor der Wahl)
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens eine Woche nach der Wahl

Landkreis Würzburg

Stadt Ochsenfurt mit Gemeinden

  • Wo: metallische Wahlplakattafeln - Standorte: WahltafelnOchsenfurt.pdf
  • Spezielle Auflagen: Nur die städtischen Tafeln nutzen, die rechte Tafelhälfte ist für die "Sonstigen"
  • Antrag notwendig: nicht während des Wahlkampfes (Bauhof stellt die Tafeln ca. 8 Wochen vorher auf)
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Nein, Bauhof entfernt die Tafeln und reinigt selbst
  • sonstige Informationen: Laut Wahlamt reicht der Platz nie aus. Ergo: schneller sein, als die anderen