BY:Schwaben/BzV/Vorstand/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Logo BzV Schwaben.png
Bezirksverband Schwaben
Regierungsbezirk: Kontakt | Vorstand | Geschäftsordnung | Protokolle | Satzung | Spenden | Website
Stammtische: Augsburg | Günzburg | Lindau | KV Neu-Ulm
Geschäftsordnung des schwäbischen Bezirksvorstands

§1 Allgemeines


Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen in Textform, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.


§ 2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder


Thomas Blechschmidt, Vorsitzender, leitet und koordiniert den Vorstand und die Vorstandssitzung. Er hält Kontakt zu den Parteiverbänden, zu bayerischen Gliederungen außerhalb Schwabens und dem Landesvorstand, beruft Mitgliederversammlungen ein, bereitet Wahlen vor und koordiniert die Pressearbeit. Er vertritt den Bezirksverband nach innen und außen. Der Vorsitzende beaufsichtigt die Bezirksfinanzen und hat mit dem Schatzmeister gleichberechtigte Kontovollmacht.

Thomas à Tellinghusen, stellvertretender Vorsitzender, unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und koordiniert zusätzlich Veranstaltungen. Zusätzlich ist er für das Dokumentationswesen des Bezirksverbands zuständig.

Natascha Osterkamp, Schatzmeisterin: Der Schatzmeisterin obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Die Schatzmeisterin hat die Kontovollmacht gleichberechtigt mit dem Vorsitzenden. Zudem erledigt die Schatzmeisterin die Materialverwaltung, Bestellung und Verteilung.

Wilhelm Gasser, Stellvertreter: Ist für die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbands zuständig. Dazu zählt insbesondere die Mitgliederverwaltung. Weiter ist willi Gasser verantwortlich für das elektronische Dokumentenmanagement:

  • die Protokolle (schriftlich und Audio) der Vorstandssitzungen
  • Photos,
  • Videos
  • Vorlagen
  • elektronisches Archiv
  • und die schwabenweite IT.

Martin Kollien-Glaser, Stellvertreter, ist zuständig für den Kontakt zu untergeordneten Gliederungen, Aufbau und Pflege bezirksweit aktiver AGs, IGs, SGs, und koordiniert die Bündnisarbeit. Darüber hinaus unterstützt Martin Kollien-Glaser den stellv. Vorsitzenden Thomas à Tellinghusen bei der Organisation von Veranstaltungen.

Der Bezirksvorstand wird Beauftragungen ausschreiben.


§ 3 Beschlussfassung

Beschlussfähigkeit herrscht bei nicht mehr als zwei abwesenden Vorstandsmitgliedern. Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Kompetenzbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist er angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Sind Sach- oder Vermögenswerte des Bezirksverbandes von insgesamt über € 50,00 betroffen, so beschließt der Vorstand über den Antrag. In diesen Fällen kann die Schatzmeisterin ein besonderes, letztinstanzliches Widerspruchsrecht ausüben (Veto). Wird das Veto ausgesprochen so gilt der Antrag als abgelehnt. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von Vorständen der über- und nachgeordneten Gliederungen der Piratenpartei Deutschland, sowie der Jungen Piraten Deutschlands und den Mitgliedern des Bezirksverbands Schwaben der Piratenpartei Deutschland.


§ 4 Vorstandssitzungen

Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 2 Tagen einberufen. Vorstandssitzungen finden wöchentlich statt. Ausnahmen sind zu beschließen und zu begründen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden. Es ist zu jeder Sitzung ein Audiomitschnitt und ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.


§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten


Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Stellvertreter Willi Gasser obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.


§ 6 Reisekostenerstattung Reisekosten werden nur bei Wahrnehmung einer durch den Vorstand oder den Parteitag einer Gliederung beauftragten Tätigkeit erstattet. Reisekostenerstattungen können formlos beim Vorstand beantragt werden. Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung Folgende Unterlagen sind der Reiskostenabrechnung beizufügen: Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung des Schatzmeisters Belegkopien für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Nutzung eines KFZ ist ein Ausdruck der Wegstrecke aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke beizufügen. Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Vorstands-Amtes ohne explizite Beauftragung, so ist der Vorsitzende in Kenntnis zu setzen und genehmigt diese bei Vorliegen für die Parteiarbeit relevanter Gründe, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Erstattung.