BY:Schwaben/BzV/Vorstand/2015-04-16 - Protokoll Vorstandssitzung

Aus Piratenwiki
< BY:Schwaben‎ | BzV/Vorstand
Version vom 16. April 2015, 20:34 Uhr von Icho40 (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zurück zur Protokollübersicht

Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.
 

Vorstandssitzung Bezirksverband Schwaben

Protokoll

Datum

  • 16.08.2015

Protokollant

  • Alle

Audioprotokoll

Beginn

  • 21:11 Uhr

Anwesend

Nicht Anwesend

Beschlussfähigkeit

JA

Gäste

  • Franz Lauer

Tagesordnung

TOP 1: Genehmigung letztes Protokoll

genehmigt

TOP 2: Umlaufbeschlüsse seit der letzten Sitzung

Keine

TOP 3: SÄA

https://schwaben.piratenpad.de/Reparaturpad-20f-fcr-20S-c4A-002-20BzPT-2014-2-20zur-20Wiedervorlage-20auf-20BzPT-202015-1 Der muss noch überarbeitet und eingetragen werden oder er fällt hinten runter... ..ist runtergefallen Der Vorstand KV All-Bo hat am Freitag noch einen SÄA eingereicht Antragsteller: Vorstand des Kreisverbands Allgäu-Bodensee der Piratenpartei Deutschland Antragstext: Ersetzen des bisherigen §6b (11) und (12) gegen den Vorschlag §6b(11) neu §6b alt (11) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bezirksvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn • der Vorstand weniger als drei handlungsfähige Mitglieder besitzt. • seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann. • der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Ist Handlungsunfähigkeit eingetreten, ist vom verbleibenden Vorstand unverzüglich ein außerordentlicher Bezirksparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus, kann vom restlichen Vorstand ein kommissarischer Vertreter gewählt werden. (12) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Vorstand der nächst dezentraleren Gliederung, bzw. falls dies nicht möglich ist der Landesverbandsvorstand, kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Vorstand gewählt hat.

§6b    NEU

(11) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieser seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bezirksvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn a) dem Vorstand weniger als drei handlungsfähige Mitglieder angehören, b) der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt, c) seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann, d) der gesamte Vorstand geschlossen zurücktritt Ist die Handlungsunfähigkeit im Falle von a) oder b) eingetreten, ist vom verbleibenden Vorstand unverzüglich ein außerordentlicher Bezirksparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus, kann vom restlichen Vorstand ein kommissarischer Vertreter gewählt werden. Ist Handlungsunfähigkeit im Falle von c) oder d) eingetreten, ist der verbleibende Vorstand dazu verpflichtet, unverzüglich den Landesverband Bayern in Kenntnis zu setzen. Der Vorstand des Landesverbands Bayern führt kommissarisch die Geschäfte des Bezirksverbands Schwaben solange, bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag des Bezirksverbands Schwaben stattgefunden hat und ein neuer Vorstand des Bezirksverbands Schwaben gewählt wurde. Dieser Parteitag des Bezirksverbands Schwaben ist schnellstmöglich, innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt von Fall c oder d, einzuberufen. Begründung: Nicht jeder KV Vorstand sieht sich in der Lage bei Handlungsunfähigkeit die Geschäfte des Bezirkes zu übernehmen. Um die Zeit bis zur Einberufung eines außerordentlichem Parteitag u.a. nicht mit der Frage „Welcher KV muss denn nun übernehmen?“ zu verschwenden, soll die Neufassung von §6b klare Anweisung geben, was zu tun ist. Mit der Neufassung erreichen wir Handlungssicherheit für den Fall der Fälle.

TOP 4: Schwabenplenum

Kostenübernahme aus Topf Präsentation ist beantragt

TOP 5: Kassenprüfung

HP Frommelt hat gründliche Kassenprüfung vorgenommen. Stefan Müller war wegen Aufenthalt in London verhindert

TOP 6: Sonstiges

Gestern TTIP in Obergünzburg mit Karl Bär vom umweltinstitut.org München Piratenpartei setzt mit Gemeinde Kellmünz ein Freifunkprojekt um 25.4. Veranstaltung MM zum Thema TTIP, "Berliner Compagnie" Eine Komödie über Freihandel und Lobbyismus mit Evergreens und Schmachtfetzen. Eintritt: 14 €, ermäßigt 9 € Vorverkauf: Weltladen Memmingen, Weinmarkt 12 - Bücher Thurn Mindelheim, Maximilianstr. 12 - Kartenreservierung: 08331 88134

Ende

  • 21:22 Uhr

Nächstes Treffen

  • Datum: 22.04.2015
  • Uhrzeit: 21:00
  • Ort: Mumble