BY:Schwaben/BzV/Vorstand/2015-04-08 - Protokoll Vorstandssitzung

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Vorstandssitzung Bezirksverband Schwaben

Protokoll

Datum

  • 08.04.2015

Protokollant

  • Alle

Audioprotokoll

Beginn

  • 21:05

Anwesend

Nicht Anwesend

Beschlussfähigkeit

JA

Gäste

  • Franz Lauer

Tagesordnung

TOP 1: Genehmigung letztes Protokoll

genehmigt

TOP 2: Umlaufbeschlüsse seit der letzten Sitzung

Keine

TOP 3: Schwabenplenum

  • Abrechnung Schwabenplenum
    • 48,40 € Spesen Aufbauteam
    • 150,90 € Spesen Verpflegung Referenten & Veranstalter
    • 696,15 € Miete Veranstaltungssaal
    • 250,00 € Referenten
    • 1.145,45 € Summe


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Beantragt am
08.04.2015
Nummer
2015-08-04-001
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Thomas Blechschmidt
Betrifft
Fördermittel Repräsentation
Text
Der BzV Schwaben beantragt beim Landesvorstand die Erstattung der Kosten des Schwabenplenums aus dem Fördertopf "Präsentation" des Landesverbands
Einzelstimmen
Kommentar
Hier evtl. Kommentar einfügen

Ergebnis, der Antrag ist einstimmig angenommen.

TOP 4: Fahrten

Beschluss:

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Beantragt am
08.04.2015
Nummer
2015-08-04-002
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Natascha
Betrifft
Reisen
Text
Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme der Fahrtkosten am kommenden Sonntag und am 25.04.15 gemäß der Reisekostenordnung für alle Vorstandsmitglieder.
Einzelstimmen
Kommentar
Fahrt zum Treffen mit Landesschatzmeister;
Fahrt zum BzPT

Einstimmig angenommen

Beschluss:

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Beantragt am
08.04.2015
Nummer
2015-08-04-003
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Martin
Betrifft
Reisekostenbudget
Text
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Einzelstimmen

Einstimmig angenommen

TOP 5: SÄA zum BzPT 2015.1

Antragsteller Franz Lauer BY:Schwaben/BzPT2015.1/Antragsfabrik#.C3.84nderung_.C2.A76a_Abs._7_und_.C2.A79_Abs._2 Es werden §6a Abs. 7 und §9 Abs. 2 wie folgt geändert:

Neu: (7) Die Einberufung des Bezirksparteitages erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Bezirksparteitag in Textform ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen. Alle beim Vorstand eingereichten Anträge sind unverzüglich zu veröffentlichen.

§9 (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor dem Parteitag beim Vorstand eingegangen ist.

Alt: §6a (7) Die Einberufung des Bezirksparteitages erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Bezirksparteitag in Textform ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen.

§9 (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor dem Parteitag beim Vorstand eingegangen ist. Er ist den geladenen Mitgliedern unverzüglich in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

Begründung: Der Satz "Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen" soll entfallen/geändert werden weil:

  • Die aktuelle Tagesordnung ist im Wiki veröffentlicht bzw. werden dort auch Alternativen gesammelt. Da die Tagesordnung bis zur Versammlung nur vorläufig ist stellt sich die Frage was ist "aktuell".
  • Die geplante Tagungsdauer abzuschätzen kann sehr schwer sein. Außerdem stellt sich die Frage was passiert wenn die Tagungsdauer zu kurz geschätzt wird.
  • Die Veröffentlichung von Anträgen schließt Satzungsänderungsanträge mit ein, es ist also eine Doppelung von §9 Abs. 2 letzter Satz. Es ist sinnvoll alle Anträge zeitnah zu veröffentlichen.
  • Unnötige Doppelregulierung, unsaubere Formulierungen und Anforderungen mit unklaren Auswirkungen vermeiden oder reduzieren.

Natascha verkündet einen Hinweis von Klaus, dass die Formulierung unter §10 Absatz 1 "Dienstältester KV-Vorstand übernimmt bei Handlungsunfähigkeit des Bezirksvorstands..." unglücklich sei, weil ja die Möglichkeit besteht, dass es keinen dezentraleren Vorstand gibt. Ggf. möchte jemand dazu einen SÄA formulieren. Antragssteller Martin Kollien-Glaser NEU: § 10 - Auflösung und Verschmelzung (1) Die Auflösung und Verschmelzung regelt die Satzung der zentraleren Gliederungen. ALT:

§ 10 - Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung und Verschmelzung regelt die Satzung der zentraleren Gliederungen Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen. Begründung: Die Landessatzung (nächst zentralere Gliederung sieht hier eine Mehrheit von 3/4 der Versammlung vor. Dies anders zu regeln, macht m. E. keinen Sinn!

Top 6: Sonstiges

Frage: Nächste Woche Sitzung oder TTIP? TTIP und Sitzung auf Donnerstag verschieben. Alle sind einig. Wir wechseln um 21:30 Uhr in den nicht öffentlichen Modus.

TOP 7: Geschlossene Sitzung, nicht öffentlich

Ende

  • 21:30 Uhr

Nächstes Treffen

  • Datum: Donnerstag 16.08.
  • Uhrzeit: 21:00
  • Ort: Mumble