BY:Schwaben/BzPT2015.1/Antragsfabrik
Aus Piratenwiki
Inhaltsverzeichnis
Antrag Einreichen/Ändern
Wichtig - Unbedingt lesen!
Eine Einreichung ist bis zum Ende der Einreichungsfrist am 10.04.2015 um 23:59 Uhr möglich, indem Anträge per E-Mail an vorstand@piraten-schwaben.de eingereicht werden.
Änderungen von Begründungen sind auch nach der Frist möglich. Kleinere Korrekturen an Anträgen (ausgenommen Satzungsänderungen) sind mit Zustimmung des Parteitags möglich.
Ein paar nützliche Tipps
- Einige Piraten neigen dazu, kurz vor der Einreichungsfrist ihre Anträge einzukippen. Gute Anträge müssen aber wachsen und ein paar andere Leute sollten vorher schon einmal drübergelesen haben.
- Suche dir Verbündete, d.h. Gleich- und/oder Ähnlichgesinnte, die dir konstruktives Feedback geben können und damit die Anträge verbessern.
- Um Anträge zu verbessern und im Vorfeld ein unverbindliches Meinungsbild einzuhohlen, können diese auch in das Pirate Feedback des bayerischen Landesverbandes eingestellt werden. https://feedback.piratenpartei-bayern.de/ Für die Bestimmung der Antragsreihenfolge für die Tagesordnung wird das Pirate Feedback Ergebnis jedoch keinen direkten Einfluss haben.
- Ein vernünftiges Programmantrag ist in vollständigen Sätzen formuliert, enthält eine oder mehrere politische Forderungen der Piratenpartei und auch einige Worte zum Begründungszusammenhang, falls dieser nicht auf der Hand liegt. Mit dem Wahlprogramm wollen wir schließlich dem Wähler unsere politischen Ziele kommunizieren. Dazu muss es allein stehen können, ohne dass der Wähler recherchieren muss, und auch verständlich geschrieben sein.
eingegangene Anträge
Positionspapiere
Satzungsänderungen
Neuer § - Gründung von virtuellen Gliederungen/Gebietsvertretungen (vG's):
(1) Mitglieder, welche in einem Gebiet ohne bestehenden Kreis- oder Ortsverband wohnen können sich in einer virtuellen Gliederung (vG) organisieren. Das Gebiet der vG entspricht dem des Landkreises oder des Ortes. Ein Zusammenschluss mehrerer Gebiete zu einer vG ist zulässig. (2) Eine vG ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte werden weiterhin vom Bezirksvorstand geführt. (3) Die Bildung einer vG erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet der zukünftigen vG erfassten Mitglieder. Modul 1: Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Sprecher. Modul 2: Die Mitgliederversammlung wählt folgende Piraten: Orgapirat, verantwortlich für die Organisation innerhalb der vG Pressepirat, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse Verwaltungspirat, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder der vG und Beantragung der Gelder beim Bezirksvorstand. (4) Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Bezirksvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr bis der Bezirksvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder der vG einen anderen Piraten wählen. (5) Die Mitgliederversammlung wird vom Bezirksvorstand einberufen: * Mindestens einmal im Jahr oder * auf Verlangen des/der Sprecher oder * wenn 1/3 der Mitglieder der vG dies verlangen. Begründung: Aktuell haben wir keine Regelung um Gliederungen zu schaffen die nicht die nötigen Mitglieder haben um einen Kreisverband zu Gründen. Auch steigt der Verwaltungsaufand mit jeder Gliederung. Darum ist es sinnvoll gliederungsähnliche Strukturen ohne "Verwaltungsmehraufwand" zu bilden. Dies ist auch ohne Satzungsgrundlage möglich. Kann aber dann von Vorstand zu Vorstand unterschiedlich gehandhabt werden. Mit virtuellen Gliederungen betreten wir, in unserem Gebiet, Neuland. Daher halte ich es für wichtig die Satzung an dieser Stelle erst einmal lockerer zu fassen um dann bei Bedarf nach zu Regeln. Um festzustellen an welchen Stellen es Regelungsbedarf gibt, benötigen wir erst einmal vG's, dies wäre mit einer überregulierten Satzung nicht möglich.
Vorschlag zur sinnvollen Aufnahme in die Satzung (Eigener Beschluss/Antrag):
Der Inhalt des Bestehenden §8 - Gründung von dezentralen Gliederungen wird in einen neuen §8a - Gründung von Kreis und Ortsverbänden verschoben. Es wird ein neuer §8b - Gründung von virtuellen Gliederungen/Gebietsvertretungen (vG's) eingefügt. §8 - Gründung von dezentralen Gliederungen §8a - Gründung von Kreis und Ortsverbänden §8b - Gründung von virtuellen Gliederungen/Gebietsvertretungen (vG's)