BY:S71/Finanzwesen
Budget
Das Budget der Landesgeschäftsstelle für das 2. Halbjahr 2012 beträgt 2250,-€ monatlich und wird paritätisch vom Landesverband Bayern, Bezirksverband Oberbayern und Kreisverband München getragen.
Bestimmungen für erstattungsfähige Auslagen
Die Mittel für den Betrieb der Landesgeschäftsstelle werden innerhalb des Budgetrahmens durch die LGS-Leitung (Leiter und Co-Leiter der Landesgeschäftsstelle) verwaltet.
Ein Einkauf wird auf der S71-Orgaliste angekündigt und gilt als getätigt, falls kein Widerspruch innerhalb von 48 Stunden eingelegt wird. Davon ausgenommen sind Einkäufe von Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier oder Toner, sowie der Versand von Werbematerialien. Außerdem liegt der Getränkeeinkauf in der Verantwortung des Kreisverbands München und wird nicht über die LGS-Leitung abgewickelt.
Es wird dringend gebeten, das Formular zur Bestätigung von Auslagen zu verwenden. Dabei kann sowohl eine Erstattung als auch eine Spende verbucht werden. Dadurch kann die finanzielle Lage der LGS lückenlos dokumentiert werden, außerdem sind Spenden für die Parteienfinanzierung wichtig und auch steuerlich absetzbar.
Berichterstattung
- Rechenschaftsbericht für das 1. Halbjahr 2012
- Budgetplanung für das 3. Quartal 2012
- Budgetplanung für das 4. Quartal 2012
- Jahresabschluss 2012