BY:Regensburg/Parteitag/KPT2013.1/PA/Antragsportal/Programmantrag - 009
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| Dies ist ein Antrag für den/die Kreisparteitag Regensburg 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP009 EinreichungsdatumAntragstitelGegenmaßnahmen zur Gentrifizierung des Stadtzentrums in Bezug auf die Satzung "Grundsätze des Sozialplans" AntragstellerCoffein-junkie AntragstypProgrammantrag
Antragsgruppe- AntragstextDie stadteigene Stadtbau GmbH zog sich in den letzten Jahren zunehmend aus der Altstadtsanierung zurück. Stadteigene Grundstücke und Gebäude im Altstadtbereich wurden privatisiert und in teure Eigentumswohnungen umgewandelt. Dies wiederspricht der Satzung "Grundsätze des Sozialplanes" verabschiedet am 31.3. 1977 von der Stadt Regensburg in den Punkten I und II. Im Gegenzug werden Gebiete zu kompletten Sozialwohnungssiedlungen ausgebaut (Burgweinting,Plato-Wild-Str. etc.) dies wiederum wiederspricht der Satzung in Punkt II2, und II3. Einseitig wurden die Gebäude an den Meistbietenden verkauft meist Investorengruppen. Selbes verhalten zeigt die Stadtbau auch in zentralgelegenen satzungsfreien Wohngebieten (Bsp. Grüne MItte). Durch dieses Verhalten wird die Entwicklung stetig steigender Mietpreise im zentralen Stadtgebiet gefördert und demzufolge die Bevölkerungsstruktur im Stadtzentrum massiv verändert. einkommensschwache Einwohner sind hierdurch gezwungen in die somit geschaffenen Sozialviertel der Stadtbau in dezentralen Stadtbereichen zu Leben. Eine Integration dieser Bevölkerungsteile wird hierdurch zunehmend verhindert und soziale Brennpunkte geschaffen. Die Piratenpartei des KV Regensburg möge Beschliesen: 1. Die Satzung "Grundsätze des Sozialplanes" vom 31.3.1977 muss eingehalten und durchgesetzt werden. 2. Die Erweiterung des Geltungsbereichs der genannten Satzung auf alle Stadteigenen Grundstücke und Gebäude Im Zentrumsnahen Bereich (Altstadt, Oberer-, Unterer Wöhrd, Stadtamhof, Steinweg, Weichs, Inerer Osten, Margaretenau, Kumpfmühl, Reinhausen) 3. Änderung der Satzung in Punkt II Nr. 3 um folgenden Unterpunkt: Die Stadt Regensburg besitzt in der Altstadt und Stadtamhof ein Vorkaufsrecht bei Imobillienverkäufen. Zum Wiederherstellen der Bevölkerungsstruktur. 4. Die Erweiterung der Satzung um folgenden Punkt: Die im Satzungsgebiet befindlichen Immobillien und Grundstücke dürfen im Falle einer Privatisierung nicht lediglich an den Meistbietenden verkauft werden, sondern an denjenigen der das beste Sozial-, Familien-, oder Energiekonzept vorlegt verkauft werden. 5. Ein verstärktes Angagement der Stadtbau im Zentrum der Stadt Regensburg zum Rückkauf und Wiedereinrichtung von Sozialwohnungen. AntragsbegründungBegründung zu Punkt 1: Die Satzung "Grundsätze des Sozialplans" wurde in den letzten Jahren von den Bestehenden Stadtrat und deren Bevollmächtigten in vielen Punkten unzureichend bzw. gar nicht Umgesetzt. Wären die bestehenden Punkte der Satzung tatsächlich umgesetzt worden, hätte eine Verdrängung der einkommensschwachen Bevölkerungsteile und Kleinbetriebe aus der Altstadt wie in den letzten Jahren zu beobachten war, nicht stattfinden können, da diese laut selbiger Satzung bei Verkäufen oder Sanierungen wieder Inerhalb der Altstadt hätten angesiedelt werden müssen s. Punkt II Nr. 2 bzw. Wohnungen der Stadtbau nur privatisiert werden dürfen wenn diese nicht benötigt werden s. Punkt II Nr. 3 und Ausdrücklich nach Punkt II Nr. 2 Zitat: "Die vorzüge des Innerstädtischen Wohnens dürfen nicht vornehmlich privilegierten Interessenten zugute kommen". Begründung zu Punkt 2: Da die Entwicklung mittlerweile alle im Zentrum liegende Stadtteile betrifft und nicht nur die Altstadt, ist es notwendig den Geltungsbereich der Satzung zu erweitern. Begründung zu Punkt 3: Punkt II Nr. 3 der Satzung sieht vor das Übernahmen von Immobilien durch die Stadt nur unter Beschränkungen möglich ist. Aufgrund der unter Begründung zu Punkt 1 genannten Gründen ist mittlerweile die in der Satzung geforderte Bevölkerungsstruktur der Innenstadt nicht mehr gegeben. Deshalb braucht die Stadt zum Zweck der Wiederherstellung selbiger Bevölkerungsstruktur eine Möglichkeit aktiv Immobilien zu Kaufen. Begründung zu Punkt 4 Durch diese Erweiterung der Satzung wäre es der Stadt möglich auch Finanzschwächeren Wohnbaugesellschaften und Investoren den Vorzug bei der Privatisierung von stadteigenen Immobilien zu geben bzw. auch aktiv bei Privatisierungen auf die, für die Innenstadt wünschenswerten Entwicklungen, in Hinblick auf Familien- und Sozialstruktur der Innerstädtischen Bevölkerung oder auf die Energiepolitik einfluss zu nehmen und nicht allein an den jeweils Meistbietenden als einziges Wahlkriterium zu verkaufen. Begründung zu Punkt 5 Da die Stadt bzw. die Stadtbau sich in den letzten Jahren verstärkt aus der Innenstadt zurückgezogen hat, ist es zur Durchführung der vorgenannten Punkte notwendig, dass diese sich wieder verstärkt in den Immobilienmarkt im Zentrum der Stadt Regensburg einbringt. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung01.06.2013 Status des Antrags |