BY:Pfaffenhofen/Stammtisch 2009-12-07

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Tagesordnungspunkte

  • andere Parteien bzw. deren Jugendorganisationen zu unserem Stammtisch einladen (?)
Allgemeine Einladung an alle Partei- und Jugendorganisation mit der Bitte uns bei eigenen Veranstaltungen früher zu kontaktieren (war bisher zu kurzfristig).
  • Fazit Bürgerversammlung
    • Website der Stadt Pfaffenhofen wird überarbeitet
    • Google StreetView
Apell an alle Betroffenen -> jeder ist für sein Haus / seinen Grund selbst verantwortlich. Gerde und Tobias schauen, wie der Kontakt mit Google funktioniert.
  • Kontakt mit Künstler aufnehmen (Fragekatalog)
Projekt freie Kunst -> Moritz, Jakob, Sebastian, Tobias
Hier wird ein Fragenkatalog erarbeitet.
  • Einladung
    • 09.12.09 Vortrag: HARTZ, wie es begann bis Bürgergeld
    • 12.12.09 Mahnwache zum Klimagipfel
  • Status Räumlichkeiten des BN

News

BGH-Urteil: GEMA nicht für Musik und Videos in der Werbung zuständig

Die Richter des ersten Senats verwarfen alle früheren Entscheidungen. In ihrer Urteilsbegründung heißt es, die GEMA könne “von der Klägerin wegen der Benutzung von Musikwerken im Internet zur Eigenwerbung weder Auskunft noch Vergütung beanspruchen”. Und: Die GEMA sei “aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträgen nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.”

Quelle: http://blogs.sueddeutsche.de/schaltzentrale/2009/12/03/bgh-urteil-konnte-gema-in-bedrangnis-bringen/


Erfolgreiches Volksbegehren Nichtraucherschützer erzwingen Volksentscheid

Die Initiatoren des Volksbegehrens sind von den Socken: Mit 1,3 Millionen Unterschriften "für einen echten Nichtraucherschutz" haben sie rund 300.000 mehr eingesammelt, als nötig gewesen wären. Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) will nun in einem Volksentscheid die Bürger abstimmen lassen.

Quelle: http://www.br-online.de/aktuell/rauchverbot-volksbegehren-oedp-ID1250776942887.xml


Europäischer Gerichtshof kippt "Lex Telekom"

Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten kritisiert, die "Lex Telekom" ermögliche dem Marktführer bei VDSL ein Monopol. Dies sah auch die EU-Kommission so und verklagte die Bundesregierung. Der EuGH erklärte, mit dem Gesetz habe Berlin die Kompetenzen der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde in unzulässiger Weise eingeschränkt.

Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/lextelekom100.html