BY:Oberfranken/Plakatierung Wahljahr 2013/LK Hof

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Stand Genehmigung

Es werden die Termine der Landtwagswahl/Bezirkswahl für den Auftakt der Plakatierung und der Termin der Bundestagswahl für das Ende der Plakatierung angenommen und auch so beantragt. Abweichungen davon werden gegebenfalls unter "Bemerkungen" vermerkt.

Kommune Plakatierung ab Entfernung bis Beantragt Bemerkung
Bad Steben 18.08.2013 unverzüglich noch nicht
Berg unklar unklar unklar
Döhlau 04.08.2013 baldmöglichst nicht nötig
Feilitzsch 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Gattendorf 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Geroldsgrün nach Antrag 24.09.2013 noch nicht
Helmbrechts 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Issigau 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Konradsreuth 28.07.2013 25.09.2013 noch nicht
Köditz unklar unklar nicht nötig
Leupoldsgrün 18.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Lichtenberg 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Münchberg 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Naila
Oberkotzau
Regnitzlosau 18.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Rehau 04.08.2013 laut Bescheid noch nicht
Schauenstein 18.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Schwarzenbach an der Saale nach Bescheid nach Bescheid noch nicht
Schwarzenbach am Wald 18.08.2013 25.09.2013 noch nicht
Selbitz 18.08.2013 26.09.2013 noch nicht
Sparneck
Stammbach 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Trogen 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Töpen 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Weißdorf
Zell 04.08.2013 26.09.2013 noch nicht

Vorgaben Kommunen

Kommune Max. Anzahl Beschränkungen / Hinweise Antragspflicht Bemerkung Kontakt
Bad Steben Antrag auf Sondernutzung + Auflagen, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung unverzüglich nach Wahl Ja, schriftlich (Formular) birgit.huebner@badsteben.de (E-Mail 09.01.2013)
Berg Keine besonderen Auflagen unklar M.Schultz@berg-ofr.de (E-Mail vom 18.04.2013)
Döhlau Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung baldmöglichst nach Wahl Nein e.koch@doehlau.de (E-Mail 07.02.2013 + 26.04.2013)
Feilitzsch Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein Ordnungsamt@vgem.feilitzsch.de (E-Mail 09.01.2013)
Gattendorf wie Feilitzsch (Verwaltungsgemeinschaft)
Geroldsgrün Diverse Auflagen, Gebühr von 20,00 Euro, Beginn Plakatierung entsprechend Genehmigung, Entfernung innerhalb 2 Tage nach Wahl Ja, formlos per E-Mail (Zeitraum, Größe + Anzahl Plakate, Verantwortlicher, Zweck) Gebühr rechtlich zweifelhaft ulrike.horn@geroldsgruen.de (E-Mail 17.01.2013)
Helmbrechts "Bei Anbringung von Holzplakatständern z.B. an Lichtmasten sollen zwei Plakatständer aus Holz oben an beiden Enden verbunden werden, damit der Plakatständer nicht umfällt oder umgestoßen werden kann. Die Berührungspunkte des Plakatständers am Mast sind durch eine Schaumstoffauflage o.ä. zu schützen.", Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein Thorsten.Wirth@stadt-helmbrechts.de (E-Mail vom 18.04.2013 + 22.04.2013)
Issigau Siehe Lichtenberg (Verwaltungsgemeinschaft)
Konradsreuth 15 Auflagen entsprechend Schreiben, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 3 Tage nach Wahl Ja, formlos (1 Woche vor Plakatierung) Kontakt per Briefpost! (von Any anfordern!)
Köditz Nein oliver.klein@gemeinde-koeditz.de (E-Mail 15.01.2013)
Leupoldsgrün Plakatierungsverordnung Ansonsten wie Schauenstein (Verwaltungsgemeinschaft)
Lichtenberg Diverse Auflagen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Ja, 2 Wochen vor Plakatierung (schriftlich) einwohneramt@vg-lichtenberg.de (E-Mail vom 25.04.2013)
Münchberg Diverse Auflagen, max. DIN A1, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Unklar Sicherheitshalber formlos per E-Mail beantragen markus.hertrich@muenchberg.de (E-Mail 09.01.2013)
Naila
Oberkotzau
Regnitzlosau Keine außergewöhnlichen Auflagen, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein hopperdietzel@regnitzlosau.de (E-Mail vom 18.04.2013)
Rehau Vorgegeben Straßenzüge (Ortsplan mit Genehmigung), mehr Auflagen mit Bescheid, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl Ja, formlos per Post bauverwaltung@stadt-rehau.de (E-Mail 21.01.2013)
Schauenstein Plakatierungsverordnung, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein stadt@schauenstein.de (E-Mail vom 24.04.2013)
Schwarzenbach a.d. Saale Modalitäten entsprechend Bescheid Ja, formlos stadt.haas@schwarzenbach-saale.de (E-Mail vom 16.04.2013)
Schwarzenbach am Wald Diverse Auflagen, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 3 Tage nach Wahl Ja, formlos per E-Mail juergen.wunner@schwarzenbach-wald.de (E-Mail 16.01.2013)
Selbitz Diverse Auflagen, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 4 Tage nach Wahl Ja, formlos (Größe + Zeitraum angeben) hauptverwaltung@selbitz.de (E-Mail 10.01.2013)
Sparneck
Stammbach Plakatierung 4 oder 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Nein arno.drews@stammbach.de (E-Mail 10.01.2013 + 25.04.2013)
Trogen wie Feilitzsch (Verwaltungsgemeinschaft)
Töpen wie Feilitzsch (Verwaltungsgemeinschaft)
Weißdorf
Zell Diverse Auflagen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 4 Tage nach Wahl Ja, 6 Wochen vorher Nein werner.kreil@markt-zell.de (E-Mail 22.02.2013)