BY:Oberfranken/Kronach/Kommunalwahlen/Stadtratswahl Kronach 2014/WuGo1
Inhaltsverzeichnis
Wahl- und Geschäftsordnung
§1 Grundlegender Ablauf der Versammlung
(1) Abstimmung ob bis zu 24 Personen für die Stadtratswahl aufgestellt werden.
(2) Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen.
(3) Die vorgeschlagenen Personen erhalten die Gelegenheit sich und ihr Programm vorzustellen. Dafür erhält jede vorgeschlagenen Person maximal zehn Minuten Redezeit. Über die Reihenfolge der Vorstellung bestimmt das Los.
(4) Nach der Vorstellung sind Fragen an die vorgeschlagenen Personen möglich. Jeder Fragesteller erhält eine Minute zum Stellen seiner Frage, die sich an eine bestimmten Person richten muss. Diese Person erhält zwei Minuten Redezeit zur Beantwortung.
(5) Nach der Fragerunde werden die sich bewerbenden Personen entsprechend dem Verfahren nach § 2.1 gewählt.
(6) Das Ergebnis der Wahl wird verkündet.
(7) Listenplatz 1 des Wahlvorschlags wird entsprechend dem Verfahren nach § 2.2 bestimmt.
(8) Das Ergebnis der Bestimmung von Listenplatz 1 wird verkündet.
(9) Die Reihenfolge der restlichen Listenplätze des Wahlvorschlags wird entsprechend dem Verfahren nach § 2.3 bestimmt.
(10) Die komplette Reihenfolge des Wahlvorschlags wird - resultierend aus (7) und (9) - wird verkündet.
(11) Die mehrfache Aufführung von Personen im Wahlvorschlag wird nach § 2.4 bestimmt und über diese Mehrfach-Aufführungen im Wahlvorschlag geheim abgestimmt.
(12)
2.1 Wahlverfahren zur Bestimmung der Wahlkreisbewerber
(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliederversammlung erhält einen Stimmenzettel auf dem die Namen aller Kandidaten als Wahlkreisbewerber vermerkt sind. Für jeden Kandidaten kann mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt werden.
(2) Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach den auf sie entfallenden „Ja“-Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die jeweiligen Plätze in der Reihenfolge.
(3) Jeder Kandidat der sich unter den acht stimmenstärksten Kandidaten nach (2) befindet und auf den mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen entfallen sind, ist als Wahlkreisbewerber gewählt.
2.2 Verfahren zur Bestimmung von Platz 1 und 2 auf der Wahlkreisliste
(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliederversammlung erhält einen Stimmenzettel auf dem die Namen aller Kandidaten für die Plätze 1 und 2 auf der Wahlkreisliste vermerkt sind. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat zwei Stimmen und kann diese Stimmen an zwei Kandidaten oder beide Stimmen an einen Kandidaten verteilen. Es darf alternativ auch nur eine Stimme vergeben werden.
(2) Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach den auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt, bei dortiger Stimmengleichheit entscheidet das Los.
2.3 Verfahren zur Bestimmung der Reihenfolge der restlichen Plätze auf der Wahlkreisliste
(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Mitgliederversammlung erhält einen Stimmenzettel auf dem die Namen aller Kandidaten für die restlichen Plätze auf der Wahlkreisliste vermerkt sind. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Kandidaten auf dem Stimmzettel stehen und kann mehrmals bis zu drei Stimmen auf die Kandidaten verteilen. Es dürfen auch weniger Stimmen vergeben werden als möglich sind.
(2) Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach den auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die jeweiligen Plätze in der Reihenfolge.
Erläuterungen
Grund für Los-Entscheidungen statt Stichwahl:
- Bei den Wahlkreisbewerbern ist die Reihenfolge prinzipiell unwichtig, aber für die Limitierung auf maximal 8 Wahlkreisbewerber nötig. Letztlich wäre die Stichwahl z.B. nur relevant für die Plätze 8 und 9. Da es aber auch andere Stimmgleichheiten geben kann, ist eine sinnvolle Formulierung schwierig bis unmöglich um alle Eventualitäten abzudecken und unsinnige Stichwahlen zu vermeiden. Und da die Wahlkreisbewerber nicht besonders relevant sind, besonders wenn es um Zustimmung um Platz 8 oder 9 geht, ist ein Losentscheid ein guter Kompromiss.
- Bei der Wahlkreisliste wird ebenfalls aus Gründen der Vermeidung von unnötigen Stichwahlen und der Schwierigkeiten eine sinnvolle Lösung zu formulieren, auf eine Stichwahl außer bei Platz 1 und 2 verzichtet. So ist dem Umstand Rechnung getragen, dass es z.B. relativ unwichtig ist, ob ein Kandidat auf Platz 6 oder 7 stehen würde.
Vorteile
- relativ zügige Wahl
- Spitzenkandidat und sein Stellvertreter getrennt bestimmbar
- Kompromiss zwischen Vorschlag 1 und 3
Nachteile
- Andere Kandidaten als für Platz 1 und 2 können sich nicht auf für eine bestimmte Wunschposition bewerben.