BY:Oberfranken/Kreisverband Kronach/Plakatierung/Wahljahr 2013

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vorbereitungen für die Plakatierungen im Landkreis Kronach zu den Wahlen 2013.

Stand Genehmigung

Es werden die Termine der Landtwagswahl/Bezirkswahl für den Auftakt der Plakatierung und der Termin der Bundestagswahl für das Ende der Plakatierung angenommen und auch so beantragt. Abweichungen davon werden gegebenfalls unter "Bemerkungen" vermerkt.

Kommune Plakatierung ab Entfernung bis Beantragt Bemerkung
Ludwigsstadt 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Steinbach am Wald 04.08.2013 29.09.2013 nicht nötig
Tettau 04.08.2013 06.10.2013 nicht nötig
Nordhalben 18.08.2013 umgehend noch nicht
Steinwiesen 18.08.2013 25.09.2013 unklar
Wallenfels unklar unklar unklar
Mitwitz 04.08.2013 unmittelbar nicht nötig
Wilhelmsthal unklar unklar unklar
Schneckenlohe unklar unklar unklar
Stockheim 04.08.2013 06.10.2013 unklar
Küps unklar unklar nicht nötig
Marktrodach 10.08.2013 27.09.2013 Genehmigung liegt bereits vor Schreiben vom 14.01.2013
Kronach 04.08.2013 29.09.2013 noch nicht
Teuschnitz
Pressig
Reichenbach
Tschirn
Weißenbrunn 04.08.2013 unklar unklar

Vorgaben Kommunen

Kommune Max. Anzahl Beschränkungen / Hinweise Bemerkung
Ludwigsstadt 20 Nicht in unmittelbarer Nähe von Wahllokalen, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Antrag notwendig
Steinbach am Wald ca. 25 Keine Höchstgrenzen, "jedoch ist auf ein angemessenes Maß bzw. Anzahl der Plakate zu achten, dass auch den anderen politschen Gruppierungen ausreichend Raum lässt, (ca. 5 pro Ortsteil)." Außerdem wird gebeten, in Steinbach am Wald selbst erst nach dem 26.08.2013 zu plakatieren (nach dem Schützenfest), Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Kein Antrag notwendig
Tettau Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb von 14 Tagen nach Wahl Kein Antrag nötig
Nordhalben 5 Anschlagstafeln + 3 Plakatständer 5 Anschlagtafeln an denen jeweils ein Plakat angebracht werden darf, Plakatierung 4 Wochen vor Wahl, Entfernung umgehend nach dem Wahltermin Antrag 4 Wochen vorher schriftlich
Steinwiesen ca. 20 Auflagen entsprechend der Plakatierungsrichtlinien, Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entferung innerhalb drei Tage nach dem Wahltermin Verteilungsvorschlag wegen Übermaßverbot per E-Mail (siehe Tabelle unten)
Wallenfels - Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift)
Mitwitz de-facto Anbringung nur an Straßenleuchten erlaubt (daraus ergibt sich dann die Höchstmenge im Zusammenspiel mit den anderen Parteien), keine Behinderung von Fußgängern etc., Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung unmittelbar nach dem Wahltermin Kein Antrag notwendig
Wilhelmsthal - Keine Beschränkungen laut Mitteilung Bei Beantragung der Sondernutzung dürften sich Auflagen aus dem Bescheid ergeben
Schneckenlohe - Keine Beschränkungen, "die politischen Ortsvereine bestückten publikumswirksame Bereiche in eigener Verantwortlichkeit", Straßenbeleuchtung für Plakatträger.
Stockheim Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift), Plakate 6 Wochen vor und 2 Wochen nach Wahltermin
Küps 40 Kein Antrag für Plakatierung nötig laut Beschluss des Gemeinderates vom 10.09.2008
Marktrodach unbegrenzt 50 m Abstand zu Wahllokalen, ansonsten siehe Bescheid Bescheid bereits da, Zeit vom 10.08.2013 bis 27.09.2013
Kronach Auflagen mit Bescheid Plakatierung 6 Wochen vor Wahl, Entfernung innerhalb 1 Woche nach Wahl Antrag formlos
Teuschnitz
Pressig
Reichenbach
Tschirn
Weißenbrunn - Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift), Plakatierung 6 Wochen vor Wahl unklar

Vorschlag Verteilung

Kommune Ortsteile Einwohner Anzahl Plakate Limitiert Bemerkung
Stadt Ludwigsstadt 3.489 20 X
Ludwigsstadt 2.023 11
Ebersdorf 741 3
Lauenhain 186 1
Lauenstein 494 5 An der B85, höherer Werbeeffekt, BTW päferieren
Steinbach an der Haide 180 1
Steinbach am Wald ca. 3.400 25 de-facto
Buchbach 556 5
Hirschfeld 480 4
Kehlbach 355 4
Steinbach am Wald 1.145 7 Plakatierung erst ab 26.08.2013, etwas mehr als 5 Plakate, aber an der B85 und großflächiger Ort
Windheim 916 5
Nordhalben 1.823 5 X Vermutlich nur 5 Anschlagstafeln
Steinwiesen 3.558 20 de-facto Verteilunsplan ist Vorschlag der Gemeinde!
Birnbaum 2
Neufang 4
Nurn 4
Schlegelshaid 2
Steinwiesen 8
Wallenfels 3.021 21 Hochrechnung
Dörnach 20 1
Geuser 37 1
Neuengrün 135 1
Schnaid 321 2
Wallenfels 2.278 15
Wolfersgrün 230 1
Mitwitz 2.887 20 de-facto Hochrechung
Wilhelmsthal 30 Hochrechnung
Schneckenlohe 8 Hochrechnung
Stockheim 40 Hochrechnung
Küps 40 X
Marktrodach 30 Hochrechnung
Teuschnitz 15 Hochrechnung unter Vorbehalt
Pressig 31 Hochrechnung unter Vorbehalt
Reichenbach 5 Hochrechnung unter Vorbehalt
Tschirn 4 Hochrechnung unter Vorbehalt
Weißenbrunn 22 Hochrechnung
Tettau 17 Hochrechnung unter Vorbehalt
Kronach 130 Hochrechnung unter Vorbehalt
Landkreis Kronach 500 Noch nicht alle verteilt!

Hinweis: Hochrechnung anhand der Einwohnerzahl basierend auf den Vorgaben von Steinbach am Wald