BY:Oberfranken/Kreisverband Kronach/Plakatierung/Wahljahr 2013

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Vorbereitungen für die Plakatierungen im Landkreis Kronach zu den Wahlen 2013.

Vorgaben Kommunen

Kommune Max. Anzahl Beschränkungen / Hinweise Bemerkung
Ludwigsstadt 20 Nicht in unmittelbarer Nähe von Wahllokalen
Steinbach am Wald ca. 25 Keine Höchstgrenzen, "jedoch ist auf ein angemessenes Maß bzw. Anzahl der Plakate zu achten, dass auch den anderen politschen Gruppierungen ausreichend Raum lässt, (ca. 5 pro Ortsteil)." Außerdem wird gebeten, in Steinbach am Wald selbst erst nach dem 26.08.2013 zu plakatieren (nach dem Schützenfest)
Tettau Thema wird am 04.02.2013 im Gemeinderat behandelt
Nordhalben 5 (?) 5 Anschlagtafeln an denen jeweils ein Plakat angebracht werden darf, Entfernung umgehend nach dem Wahltermin Nachfrage, ob im restlichen Gemeindegebiet nicht plakatiert werden darf läuft.
Steinwiesen ca. 20 Auflagen entsprechend der Plakatierungsrichtlinien, Entferung innerhlab drei Tage nach dem Wahltermin Verteilungsvorschlag wegen Übermaßverbot per E-Mail (siehe Tabelle unten)
Wallenfels - Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift)
Mitwitz de-facto Anbringung nur an Straßenleuchten erlaubt (daraus ergibt sich dann die Höchstmenge im Zusammenspiel mit den anderen Parteien), keine Behinderung von Fußgängern etc., Entfernung unmittelbar nach dem Wahltermin
Wilhelmsthal - Keine Beschränkungen laut Mitteilung Bei Beantragung der Sondernutzung dürften sich Auflagen aus dem Bescheid ergeben
Schneckenlohe - Keine Beschränkungen, "die politischen Ortsvereine bestückten publikumswirksame Bereiche in eigener Verantwortlichkeit", Straßenbeleuchtung für Plakatträger.
Stockheim Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift), Plakate 6 Wochen vor und 2 Wochen nach Wahltermin
Küps 40 Kein Antrag für Plakatierung nötig laut Beschluss des Gemeinderates vom 10.09.2008
Marktrodach unbegrenzt 50 m Abstand zu Wahllokalen, ansonsten siehe Bescheid Bescheid bereits da, Zeit vom 10.08.2013 bis 27.09.2013
Kronach
Teuschnitz
Pressig
Reichenbach
Tschirn
Weißenbrunn - Verweis auf Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Verwaltungsvorschrift)

Vorschlag Verteilung

Kommune Ortsteile Einwohner Anzahl Plakate Limitiert Bemerkung
Stadt Ludwigsstadt 3.489 20 X
Ludwigsstadt 2.023 11
Ebersdorf 741 3
Lauenhain 186 1
Lauenstein 494 5 An der B85, höherer Werbeeffekt, BTW päferieren
Steinbach an der Haide 180 1
Steinbach am Wald ca. 3.400 25 de-facto
Buchbach 556 5
Hirschfeld 480 4
Kehlbach 355 4
Steinbach am Wald 1.145 7 Plakatierung erst ab 26.08.2013, etwas mehr als 5 Plakate, aber an der B85 und großflächiger Ort
Windheim 916 5
Nordhalben 1.823 5 X Vermutlich nur 5 Anschlagstafeln
Steinwiesen 3.558 20 de-facto Verteilunsplan ist Vorschlag der Gemeinde!
Birnbaum 2
Neufang 4
Nurn 4
Schlegelshaid 2
Steinwiesen 8
Wallenfels 3.021 21 Hochrechnung
Dörnach 20 1
Geuser 37 1
Neuengrün 135 1
Schnaid 321 2
Wallenfels 2.278 15
Wolfersgrün 230 1
Mitwitz 2.887 20 de-facto Hochrechung
Wilhelmsthal 30 Hochrechnung
Schneckenlohe 8 Hochrechnung
Stockheim 40 Hochrechnung
Küps 40 X
Marktrodach 30 Hochrechnung
Teuschnitz 15 Hochrechnung unter Vorbehalt
Pressig 31 Hochrechnung unter Vorbehalt
Reichenbach 5 Hochrechnung unter Vorbehalt
Tschirn 4 Hochrechnung unter Vorbehalt
Weißenbrunn 22 Hochrechnung
Tettau 17 Hochrechnung unter Vorbehalt
Kronach 130 Hochrechnung unter Vorbehalt
Landkreis Kronach 500 Noch nicht alle verteilt!

Hinweis: Hochrechnung anhand der Einwohnerzahl basierend auf den Vorgaben von Steinbach am Wald