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Version vom 3. August 2010, 19:56 Uhr von Antubis (Diskussion | Beiträge) (Geschäftsordnung des Kreisverbandes Nürnbergs der Piratenpartei Deutschland)
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Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverbandes Nürnbergs der Piratenpartei Deutschland

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Fassung vom 20.04.2010

Änderungen zur Sitzung am 03.08.2010

1. Vorstandssitzungen

1.1. Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von mindestens 3 Tagen per E-Mail eingeladen. Die Einladung hat eine vorläufige Tagesordnung zu enthalten. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet.

1.2. Anträge an den Vorstand

Anträge sind möglichst an die E-Mail-Adresse vorstand@piraten-nbg.de schriftlich an den Vorstand zu richten und werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, wird dies dem Antragsteller zeitnah und begründet mitgeteilt.

Antragsberechtigt sind alle PIRATEN, die dem KV Nürnberg zugeordnet sind.

1.3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, Gäste haben Rederecht. Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden bzw. das Rederecht eingeschränkt werden. Der Antrag ist zu begründen.

1.4. Leitung der Vorstandssitzungen

Als Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung ein anwesender PIRAT mit einfacher Mehrheit von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

1.5. Abstimmung/Beschlussfähigkeit

Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Vorstandssitzung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 3 der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind. Wird dieses Quorum während einer Sitzung zeitweise unterschritten, sind in dieser Zeit keine Abstimmungen durchzuführen. Wird es dauerhaft unterschritten, gilt die Sitzung ab diesem Zeitpunkt als rein informell. Wird das Quorum innerhalb von 30 Minuten nach veröffentlichtem Beginn der Sitzung nicht erreicht, gilt die Sitzung als nicht stattgefunden und muss schnellstmöglich erneut einberufen werden.

Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.

Sollten nur 3 Vorstände bei einer Sitzung anwesend sein, kann die Minderheit eine Vertagung einer Entscheidung erzwingen.

1.6. Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.

Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden PIRATEN ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Nach Freigabe ist es auf der Webseite des Kreisverbandes zu veröffentlichen. Das Protokoll ist in der Regel bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung angemessen zu veröffentlichen.

2. Ausgaben

Ausgaben bis 50,- Euro müssen von mindestens zwei Mitgliedern des amtierenden Vorstands bewilligt werden.

Ausgaben über 50,- Euro müssen durch die einfache Mehrheit des amtierenden Vorstands genehmigt werden. In eiligen Fällen kann die Abstimmung hierüber in Textform via Email erfolgen, dies ist dann auf der nächsten Vorstandssitzung durch Aufnahme in das Protokoll zu dokumentieren (einschl. Begründung der Eilbedürftigkeit). Für Beschaffungen sollten nach Möglichkeit mehrere Angebote eingeholt werden.

3. Vertretung des Vorstandes

Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinen Stellvertreter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes. In finanziellen Angelegenheiten sollte dies nach Möglichkeit der Schatzmeister sein.Ist der Vorsitzende des Vorstandes verhindert, wird der Vorstand vertreten durch den stellvertretenden Vorstand sowie einem weiterem Mitglied des Vorstandes.

In allen Bankgeschäften wird der Vorstand ausschließlich durch den Vorsitzenden des Vorstandes und dem Schatzmeister vertreten.

4. Aufgabenverteilung

4.1. Vorsitzender/Stellvertreter

  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
  • Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
  • Personalfragen
  • Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
  • Mitgliederverwaltung soweit nicht Sache des Bezirks

4.2. Generalsekretär

  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
  • Personalfragen
  • Verwaltung der Kontakte zum BzV und nachgeordneter Gebietsverbände
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
  • Mitgliederverwaltung

4.2. 4.3. Schatzmeister

  • Kassenführung
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
  • Laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Zuschüsse
  • Spendenwesen

4.4. Politischer Geschäftsführer

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen

4.3. Beisitzer

  • Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder
  • Einzelne Aufgaben können von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden

5. Mitgliederversammlungen

Gemäß Beschluss der Gründungs-Versammlung sind mindestens alle 3 Monate Mitgliederversammlungen durchzuführen.

Verantwortlich für die Durchführung ist der Vorstand, er kann Aufgaben an PIRATEN delegieren, soweit sie nicht unter den Punkt „Aufgaben“ dieser Geschäftsordnung fallen.

Die Einladung zur Mitglieder-Versammlung hat in Textform via Email an jeden PIRATEN innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des KV Nürnberg mindestens Tage vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.

Die Mitglieder-Versammlung ist insoweit öffentlich, als alle PIRATEN und Gäste willkommen sind. Über das Rederecht für nicht dem KV Nürnberg angehörende PIRATEN und Gäste entscheidet die Mitglieder-Versammlung zu Beginn der Versammlung.

Über die Zulässigkeit von Live-Streaming in Video und/oder Audio-Form sowie direkten Mitschnitt der Mitglieder-Versammlung entscheidet ebenfalls die Mitglieder-Versammlung zu Beginn der Versammlung.

Es findet eine Akkreditierung statt.

Beschlüsse der Mitglieder-Versammlung sind - soweit Satzungen und/oder Gesetze nichts anderes vorsehen - mit einfacher Mehrheit der anwesenden PIRATEN des KV Nürnberg zu fassen und sind für den Vorstand bindend. Personalfragen sind jedoch ausschließlich Parteitagen vorbehalten.

6. Stammtisch

Der Stammtisch ist eine rein informelle Veranstaltung, über Häufigkeit, Ort und Zeit entscheiden die bei den Stammtischen anwesenden PIRATEN. Werden für einen Stammtisch finanzielle Beihilfen benötigt, sind rechtzeitig entsprechende Anträge an den Vorstand zu stellen.

7. Mitgliederverwaltung

Aufgrund der derzeitigen Situation, dass ausschließlich Mitglieder des Bundes-, der Landes- und Bezirks-Vorstände Zugriff auf die Mitglieder-Verwaltung erhalten, ist die Mitglieder-Verwaltung bis auf weiteres an den Bezirks-Vorstand delegiert.

5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt mit Verabschiedung in Kraft.