BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/Mitgliederversammlung 2010.2/Anträge/S02
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Version vom 3. Juli 2010, 09:21 Uhr von Mc (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Antrag S02
Antragsteller:
- Rico Gloeckner
S02
Antragstext
- In Bezug auf den in Antrag S01 referenzierten Satzungsantrag werden folgende Änderungen durchgefuehrt:
- Paragraph 7 Absatz 1 und 2
- "(1) Die Gliederung des Kreisverbandes regelt die Bundes-, Landes- und Bezirkssatzung."
- "(2) Ein dem Kreisverband untergeordneter Ortsverband führt diese Satzung des Kreisverbandes Nürnberg in analoger Auslegung. Diese Satzung kann vom Ortsverband durch Beschluss einer eigenen Satzung ergänzt oder ersetzt werden."
- wird ersetzt durch:
- "Unterhalb des Kreisverbandes Nuernberg gibt es keine Ortsverbaende"
- Alle Referenzen auf niedrigere Gliederungen werden gestrichen.
- P1(4)
- "Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die Stadt Nürnberg und deren zugehörige Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen."
- wird ersetzt durch
- ""Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die Stadt Nürnberg und deren zugehörige Wahlkreise."
- P4(1)
- "Die Regelungen von Rechten und Pflichten der übergeordneten Gliederungen gelten für den Kreisverband und seine untergeordneten Gliederungen entsprechend. Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig."
- wird ersetzt durch
- "Die Regelungen von Rechten und Pflichten der übergeordneten Gliederungen gelten für den Kreisverband."
- (P7 siehe oben)
- P8 wird gestrichen
- "Der Kreisverband verpflichtet sich, den Regelungen der übergeordneten Satzungen bezüglich des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge zu leisten und seine Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten."
- P1(4)
- Paragraph 7 Absatz 1 und 2
Begruendung
Dies ist ein Antrag zur Moeglichkeit der Formung von Untergliederungen im Kreisverband Nuernberg:
- S02 schliesst die Gruendung von Untergliederungen vom KV explizit aus
Begruendung:
- Die Piratenpartei moechte sowenig Buerokratie wie moeglich.
- Die Flaeche des Kreises Nuernberg ist deckungsgleich mit der Flaeche des Ortes Nuernberg.
- Nuernberg ist eine kreisfreie Stadt.
- Daher waere es sinnvoll, den KV wegzulassen, und einen OV zu gruenden.
- Die Satzungen der uebergeordneten Gliederungen sehen diese Moeglichkeit nicht explizit vor.
- Umgekehrt koennen wir aber einen KV gruenden, und die OVs darunter weglassen.
- => Eine Untergliederung erscheint nicht sinnvoll; da KV theoretisch deckungsgleich mit OV.
- Eine Untergliederung von Stadtteilen ergibt zu kleine Einheiten.
- Eine Untergliederung in Nord/Sued und aehnliche Konstrukte ist auch FORMLOS moeglich, zB in Form von Stammtischen. Sollten formelle Organe (mal wild: "StadtteilParteitag Nuernberg Nord") noetig werden, so kann der Vorstand des KVs aufgefordert werden, diese Organe einzurichten; sie sind dann vom Vorstand des KVs einzurichten.
- Werden OVs gegegruendet, so werden die finanziellen Mittel 50/50 zwischen dem KV/OV aufgeteilt (laut Landessatzung), das wuerde heissen, dass potentiell sich das Geld im Stadtgebiet zwar den Mitgliedern entsprechend verteilen wuerde, aber die Geldmittel in den OVs zu gering sind, um was zu reissen. Die Geldmittel sollten zu 100% (30% des Mitgliedsbeitrages) in den KV zur Verteilung fliessen.