BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 081

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Arbeitszeitschutz statt Ladenschluss (Gleichbehandlung mit Gaststätten)

Antragsteller

Entropy, Kalle

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Es soll in Bayern ein eigenes Ladenschlussgesetz verabschiedet werden. Das Ladenschlussgesetz soll den Läden in Bezug auf Öffnungszeiten so viele Freiheiten wie möglich lassen, sofern es mit dem Sonntags- und Feiertagsschutz der Verfassung und den Arbeitzeitgesetzen vereinbar ist. Insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeitgesetztes soll durch stärkere Kontrolle gleichzeitig verbessert werden. Ausnahmeregelungen sind abzulehnen, da sie zu mehr Bürokratie führen und Monopole fördern. Städte und Gemeinden sollen das Recht bekommen, den Sonntags- und Feiertagsschutz selbst zu regeln.

Ebenso soll für Gaststätten die Sperrstunde (mittlerweile "Putzstunde" von 5-6 Uhr) wie in anderen Bundesländern aufgehoben werden. Läden und Gaststätten sollen damit zunehmend ähnlich behandelt werden und deren Arbeitnehmer den gleichen, wirksam umgesetzten Schutz geniessen.


Antragsbegründung

Dieser Antrag ersetzt die bisherige Position POS-038, indem er sie deutlich erweitert.

Der Freistaat gibt sich ein eigenes Ladenschlussgesetz, das die Freiheit der Bürger achtet und die Ladenschlusszeiten komplett abschafft. So wird ein modernes Gesetz geschaffen, das der modernen Lebensrealität gerecht wird und auch kirchlichen Gewohnheiten keine Sonderrolle mehr zugesteht.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch Liberalisierung des Ladenschluss sich die Öffnungszeiten der meisten Geschäfte gravierend ändern. Lediglich in Ballungszentren würden ggf. grössere Läden länger öffnen und kleinere Händler die Versorgung in den übrigen Zeit unbürokratisch übernehmen wollen. Die Monopole z.B. der Tankstellen würden gebrochen werden. Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen deutlich, dass die Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes keine unverhältnismäßigen Nachteile für die Arbeitnehmer hatte. Die Hauptnutznießer der Regelung sind dort kleine Läden, da es sich für die großen Ketten in der Regel selten lohnt ihre Läden 24 Stunden am Tag zu öffnen.

Die Piratenpartei als einzig liberale Kraft in Bayern schreibt den Menschen nicht vor, wann sie einzukaufen haben und fordert daher eine komplette Abschaffung der Ladenschlusszeiten - auch an Sonntagen, Feiertagen, Weihnachten und Silvester.

Es gibt bereits zahlreiche Ausnahmen der Sonntagsruhe für verschiedenste Branchen. Es ist nicht ersichtlich warum die Läden dabei anders behandelt werden müssen, da sie wesentliche Aufgaben für die Versorgung der Bevölkerung übernehmen.

Mit Hilfe eines Ladenschlussgesetz mit etlichen Beschränkungen wird indirekt versucht, die Arbeitnehmer zu schützen, anstatt an das Problem an der Ursache zu beheben - die mangelnde Umsetzung des Arbeitszeitschutzes. Doch dieser betrifft sämtliche Branchen. Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten und gewährleistet ihnen als Ersatz entsprechende Ruhetage. Die strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes soll daher im Gegenzug verbessert werden.

Des weiteren ist auch die Sperrstunde in Gaststätten ist ein Relikt aus alten Zeiten und soll wie in anderen Bundesländern abgeschafft werden.

Hintergrund

Durch die Föderalismusreform wurde den Ländern die Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht des Ladenschlusses übertragen. Seither haben mit Ausnahme des Freistaats Bayern alle deutschen Bundesländer ein eigenes Landesgesetz über den Ladenschluss verabschiedet. Im Freistaat gilt somit bis heute das 1956 beschlossene Bundesgesetz über den Ladenschluss (LadSchlG). Die Tatsache, dass der bayerische Gesetzgeber bislang kein eigenes Ladenschlussgesetz erlassen hat und in Bayern bislang das bundesdeutsche Ladenschlussgesetz gilt, hat zu zahlreichen Problemen im Ladenschlussrecht geführt. Die jüngste Debatte um den Verkauf von Waren an Tankstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten hat diese Problemlage noch einmal vor Augen geführt. Eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 4. Mai 2012 sollte die unsichere Rechtslage beim Verkauf von Waren an Tankstellen eigentlich klären.

Es wurde dabei jedoch schnell deutlich, dass gerade die Eingrenzung des Kundenkreises (Unterscheidung zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern) völlig praxisfern ist und den Ansprüchen an ein modernes Ladenschlussrecht nicht gerecht wird. Die sich hierauf entwickelnde öffentliche Diskussion um den Ladenschluss hat gezeigt, dass das bestehende Bundesrecht an zahlreichen Stellen zu erheblichen Interpretationsschwierigkeiten führt und nur mit massivem Bürokratischem Aufwand zu bewerkstelligen ist. Darüber hinaus bedrohen neue Gerichtsurteile Läden, die speziell für die touristische Nachfrage geöffnet haben.

Die meisten Bundesländer haben ihre Ladenschlusszeiten mit dem Erlass eines Gesetzes weitestgehend liberalisiert und modernisiert. In Bayern steht dieser Schritt weiterhin aus und vieles wird unübersichtlich und über komplizierte bürokratische Verfahren geregelt.

PirateFeedback
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

28.12.2012


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Claudia
  2. DerKalle 16:39, 28. Dez. 2012 (CET)
  3. Micha
  4. Manfred Plechaty
  5. fLOh
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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