BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Satzungsänderungen
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik. |
- Titel = Gesetzeswidrige Satzungsänderungen
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Satzung des Landesverbands Bayern / Abschnitt A: §11(1)
- Beantragte Änderungen
Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §11(1) der Satzung den Satz 2 zu entfernen.
- Begründung
Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.
Satzungsänderungen sind laut §9 (3) PartG ausschliesslich dem Parteitag vorbehalten (sog. Parteitagsvorbehalt). Die Regelung Satzungsänderungen zwischen Parteitagen schriftlich durchführen zu können ist gesetzeswidrig.
Eine solche Regelung ist nur in Vereinen zulässig. Sie wurde aus der Bundessatzung übernommen, die wiederum offenbar aus der fehlerhaften Satzung der DIE PARTEI basiert.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...