BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Handlungsunfähigkeit
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- Titel = Handlungsunfähigkeit von Untergliederungen
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Satzung des Landesverbands Bayern / A: §7
- Beantragte Änderungen
Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §7 der Satzung Sätze 1 und 2 als eigenständige Absätze zu formulieren und folgenden Absatz hinzu zufügen und entsprechend zu nummerieren:
Tritt der gesamte Vorstand einer Untergliederung geschlossen zurück oder ist handlungsunfähig, so führt der handlungsfähige Vorstand des nächsten übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte solange weiter, bis auf der durch diesen unverzüglich gemäß der Bestimmungen für Parteitage einberufenen Mitgliederversammlung der betroffenen Untergliederung ein neuer Vorstand gewählt wurde.
- Begründung
Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
Im Falle eines handlungsunfähigen oder fehlenden Vorstandes einer Untergliederung soll durch den übergeordneten Vorstand für die Neuwahl eines Vorstandes gesorgt werden. Da eine Untergliederung dem übergeordneten Gebietsverband keine Vorschriften machen kann, muss dies in den übergeordneten Satzungen geregelt werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- JosefJosef aus Bayern 21:13, 6. Okt. 2012 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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