BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Auflösung und Verschmelzung

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Titel = Auflösung und Verschmelzung
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / Abschnitt A: §12
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschliessen, in Abschnitt A §12 der Satzung wie folgt zu ersetzen:

neuer Absatz §12

(1) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung eines Gebietsverbandes kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn von dessen Parteitag beim Vorstand eingegangen ist. Zum Beschluss über den Antrag ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen des Parteitags des Gebietsverbands erforderlich.

(2) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung eines Gebietsverbandes muss durch eine Urabstimmung von dessen stimmberechtigen Mitglieder bestätigt werden, die per Urnen- oder Briefabstimmung erfolgt, zu der diese in Textform eingeladen werden. Die stimmberechtigten Mitglieder haben vier Wochen Zeit abzustimmen.

(3) Ein Beschluss über die Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes bedarf der Zustimmung eines Bundesparteitages.

(4) Das Weitere regelt die Bundessatzung.

Begründung
bisheriger §12

Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.

Für die Auflösung und Verschmelzung von Gebietsverbänden fehlen bisher notwendige Bestimmungen. Die Bundessatzung §13 (5) schreibt sogar vor "Die Landesverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages bedürfen."

Diese Vorgabe wird hiermit umgesetzt, für §13(3) eine minimales Verfahren für solche Urabstimmungen angegeben, und ansonsten die Regelungen in der Bundessatzung gemäß §14(1) auf Untergliederungen übertragen.






Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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