BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Wahlordnung2
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- Sonstiger Antrag Nr.
- X08
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Wahlordnung 2
- Antrag
Der Parteitag möge folgende Wahlordnung beschliessen:
Inhaltsverzeichnis
§1 - Allgemeines
(1) Alle Beschlüsse, d.h. Abstimmungen und Wahlen, werden grundsätzlich offen gefasst, sofern nicht das Parteien- oder die Wahlgesetze, die Satzung, diese Wahlordnung, das Wahlverfahren oder sonstige Beschlüsse der Versammlung etwas anderes bestimmen.
(2) Muss in einer Wahl zwingend eine bestimmte Anzahl von Gewinnern (Plätze) bestimmt werden, und können nicht genügend Gewinner gewählt werden, so ist wie folgt zur verfahren: Gibt es weniger Kandidaten als Plätze, so ist die Wahl zu vertagen. Ansonsten kann die Versammlung beschliessen, die Wahl einmal zu wiederholen. Dabei können sich alle Kandidaten erneut vorstellen und noch weitere Bewerber kandidieren. Schlägt die Wahl erneut fehl, ist die Wahl zu vertagen.
(3) Sofern nicht anders angegeben, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn von den abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen das Verhältnis der Anzahl der Ja- zu den Nein-Stimmen über einem gewissen Quorum liegt. Das Quorum beträgt, wenn nicht angegeben, die Hälfte, andersfalls mindestens die Hälfte. Eine absolute Mehrheit ist erreicht, wenn das Verhältnis der Anzahl der abgegebenen gültigen Ja-Stimmen zu einer Grundmenge über einem dem Quorum liegt. Sofern nicht anders angegeben, ist die Grundmenge die Menge aller abgegeben Stimmen. Ein Kandidat gewinnt mit relativer Mehrheit, wenn er die meisten Stimmen von allen Kandidaten erhalten hat.
§2 - Wahlen einer geordneten Liste
§2.1 - Ablauf
(1) Die Liste wird in zwei Blöcken gewählt: Erst die Plätze 1 bis N, dann die restlichen Plätze. Die Anzahl N der Plätze für den ersten Listenblock wird von der Versammlung gemäss §8 in offener Wahl beschlossen. Die nachfolgenden Schritte in der Reihenfolge (2),(3),(4) durchgeführt.
(2) Wahl des ersten Blocks
- a. Die Kandidaten bewerben und stellen sich gemäss §2.2 vor.
- b. Es wird eine geheime Wahl aller Kandidaten durchgeführt. Die Wähler werden in das Wahlverfahren eingeführt. Die Wähler können unabhängig für jeden der Kandidaten zwischen 0 und 9 Punkte oder keine Bewertung (als 0 Punkte gewertet) auf dem Stimmzettel abgeben. Durch die Anzahl der Punkte gibt ein Wähler seine Zustimmung zu einem Kandidaten an. Den meist favorisierten Kandidaten vergibt man 9, den weniger favorisierten bis hinunter zu 0 Punkten. Annähernd gleich guten Kandidaten kann man auch die gleiche Punktzahl vergeben. Die Wahlhelfer wählen zu erst.
- c. Die Stimmen werden durch Wahlhelfer-Teams nach Acht-Augen-Prinzip (ein Vorlender und Eintippender mit jeweils einem Kontrolleur) in Computer übertragen, die Ergebnisse ausgedruckt und stichprobenweise die korrekte Übertragung überprüft.
- d. Die Stimmen werden nach der Methode der proportionalen Bewertungswahl gemäß §2.3 ausgewertet und damit eine Rangfolge der gewählten Kandidaten bestimmt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Zusätzlich wird mit Hilfe der proportionalen Schulze-Methode gemäß §2.4 eine zweite Liste ermittelt, wobei die Ränge durch die Punktzahl 9 (höchster) bis 0 (niedrigster Rang) festgelegt ist. Auch hier entscheidet bei Gleichstand das Los. Die Computerprogramme sind frei und im Quellcode verfügbar.
- e. Die beiden Listen werden veröffentlicht. Falls die Listen unterschiedlich sind, stimmt die Versammlung ab, welche der beiden Listen verwendet wird.
- f. Die Rohdaten der Stimmen werden veröffentlicht, um die Möglichkeit zu geben, Ergebnisse zu überprüfen oder anzufechten.
- g. Die Liste wird auf die vordersten N Plätze gekürzt. Die Kandidaten werden vom vorderstem bis zum hintersten Platz gefragt, ob sie den Platz annehmen. Bei Ablehnung werden die Stimmen des Kandidaten gelöscht und die Liste nach dem gewählten Auswertungsverfahren unter Beibehaltung der vorderen Plätze erneut erstellt.
(3) Wahl des zweiten Blocks
- a. Die Kandidaten bewerben und stellen sich gemäss §2.2 vor. Kandidaten, die sich bereits im ersten Block vorgestellt haben, sollen sich möglichst kurz fassen.
- b. Es wird eine geheime Zustimmungswahl (Approval voting) mit der Möglichkeit der Enthaltung je Kandidat durchgeführt. Dabei kann für jeden Kandidaten unabhängig mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden.
- c. Jeder Kandidat, der eine einfache Mehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen ohne Enthaltungen erreicht hat, ist gewählt (bei Wahlkreislisten auch die Stimmkreisbewerber). Die gewählten Kandidaten werden in der Reihenfolge des Verhältnisses von Ja zu Nein Stimmen (bei Gleichheit nach Anzahl der Ja-Stimmen und weiter per Los) der bisher gewählten Liste hinten angehängt, wenn sie die Wahl annehmen und laut Wahlgesetzen die maximal zulässige Länge noch nicht erreicht ist. Bei einer Wahlkreisliste werden weitere Kandidaten nur solange hinzugefügt, wie die Liste incl. aller Stimmkreisbewerber nicht bereits die maximal zulässige Länge erreicht hat.
(4) In einem geheimen Wahlgang stimmen alle geheim ab, ob sie die gewählte Liste mit 2/3 Mehrheit bestätigen. Wenn diese Abstimmung fehlschlägt, beschliesst die Versammlung, ob die gesamte Wahl ab (2) einmal wiederholt oder die Versammlung vertagt wird.
§2.2 - Kandidatur und Vorstellung
Die Kandidatur und Vorstellung für den jeweiligen Block erfolgt nach folgenden Schritten:
- a. Vorschlagende tragen Kandidaten in die Kandidatenliste für den jeweiligen Durchgang ein. Die Kandidatenliste wird geschlossen. Den Kandidaten wird per Los eine Position in der Vorstellungsliste zugewiesen. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.
- b. Kandidaten haben grundsätzlich maximal 10 Minuten Zeit, sollen jedoch aus organisatorischen Gründen möglichst in kürzerer Zeit sich und ihr Programm vorstellen. Dabei sind keine Nachfragen erlaubt. Tritt ein Kandidat seine Redezeit spätestens nach dem zweiten Aufruf des Versammlungsleiters nicht an, so verfällt diese.
- c. Nach jeder Vorstellung gibt es die Möglichkeit Fragen an den Kandidaten zu stellen. Die Versammlung beschliesst, ob sie Fragen stellen will, und falls dies zutrifft, ob die eigene Redezeit für den Kandidaten auf insgesamt 1 oder 3 Minuten beschränkt werden soll. Währenddessen kann jedes Mitglied maximal eine Frage an den Kandidaten in Textform (max 200 Zeichen) bei der
Versammlungsleitung einreichen. Die Fragen werden, soweit vorhanden und maximal 5 Stück, in der Reihenfolge des Eingangs von der Versammlungsleitung dem Fragenden vorgelesen und von diesem einzeln beantwortet. Die Versammlungsleitung darf sehr ähnliche Fragen zusammenfassen und persönliche Angriffe ausfiltern. Mit seinem begrenzten Zeitkontigent für alle Fragen kann der Kandidat selbst bestimmen. ob dieser mehr Fragen kurz oder weniger Fragen ausführlich beantwortet.
§2.3 - Verhältnis-Bewertungswahl (reweighted score voting)
§2.4 - Verhältnis-Vorzugswahl nach Schulze (Schulze proportional ranking)
§3 - Abstimmung zur Bestimmung einer Zahl
(1) Dieses Abstimmungsverfahren dient zum Beschluss einer ganzzahligen Zahl X in einem begrenzten Wertebereich.
(2) Sofern keine Unter- (A) oder Obergrenze (B) für den Wertebereich vorgebenen ist, werden diese durch die kleinste bzw. die grösste von den Mitgliedern vorgeschlagene Zahl bestimmt.
(3) Bei einer offenen Abstimmung wird wie folgt verfahren: Der Wertebereich wird durch iterative Abstimmungen solange verkleinert, bis Unter- und Obergrenze und damit der zu bestimmenden Zahl X gleich sind. Bei jeder Abstimmung wird beschlossen, ob X kleiner als die Zahl Y sein soll. Y ist der der abgerundete arithmetische Mittelwert von A und B. Bei Stimmengleichheit wird die X als Y bestimmt und abgebrochen. Ergibt die Abstimmung "kleiner", so wird B auf Y verkleinert, andernfalls A auf Y+1 erhöht.
(4) Bei einer geheimen Abstimmung wird wie folgt verfahren: Jedes Wähler kreuzt die von ihm gewünschte Zahl im Wertebereich an. Der Wahlleiter kann durch Bekanntgabe die Zahlen auf dem Stimmzettel anderen Zahlen zuordnen. Umfasst der Wertebereich mehr Zahlen als der Stimmzettel Alternativen bietet, dann geben die Wähler Teile der Stellen der gesuchten Dezimalzahl X auf unabhängigen Stimmzetteln oder Bereichen der Stimmzettel an. Die zu bestimmende Zahl ist der Median der gültigen, abgegebenen Stimmen.
§4 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Sofern die Satzung oder Beschlüsse der Versammlung (Aufstellungsversammlung) nicht anderes bestimmen, gelten folgende Regeln.
(2) Die Wahlen von Wahlkreis- oder Landesliste erfolgt gemäß §2. Bei Wahlkreislisten kann die Liste nur so gekürzt werden, dass alle Stimmkreisbewerber einen Platz erhalten.
- Begründung
Diese Wahlordnung dient sowohl als vorgesehene Ergänzung für die Satzungsänderung für Aufstellungsversammlungen als auch als allgemeine, unabhängige Vorlage für Aufstellungsversammlungen und Parteitage bzw. zur Verwendung in Geschäftsordnungen. Die Versammlungen sind zwar nicht an sie gebunden, es können sich jedoch alle Mitglieder und Helfer damit auf die Wahlverfahren vorbereiten und dann entscheiden nur noch kleine Änderungen zu zulassen.
Diese Wahlordnung unterscheidet sich vom anderen Wahlordnungs-Vorschlag durch den Einsatz einer einfachen Zustimmungswahl für die hinteren Plätze und beschleunigt damit die Wahl noch weiter.
Das Wahlverfahren zur Listenaufstellung zur Bundestagswahl oder für die Wahllisten der Landtags-/Bezirkstagswahlen benutzt für die Besetzung der relevanten Spitzenplätze ein echtes personalisiertes und faires Verhältniswahlverfahren. Damit sind Gruppen und Minderheiten (z.B. nach Themen, Region) automatisch proportional zu ihrer Größe auf der Liste und mit entsprechender Wahrscheinlichkeit auf den vorderen Plätzen repräsentiert.
Bei der Bundestagswahl haben voraussichtlich nur eine einstellige Zahl von Kandidaten eine realistische Chance in den Bundestag zu gelangen. Die restlichen Plätze und deren Reihenfolge sind eher symbolischer Natur. Ähnlich haben bei der Landtagswahl nur die vordersten Plätze eine besondere Bedeutung.
Die Liste wird in zwei Blöcke geteilt (Spitzenkandidaten und Rest) und damit durch lediglich zwei Wahlen bestimmt. Bei der Kandidatenvorstellung dürfen die Kandidaten unmittelbar nach ihrer Vorstellung ggf. 0, 1 oder 3 Minuten Fragen beantworten. Nach der Wahl der Liste wird das Endergebnis bestätigt. Ohne besondere Vorkommnisse könnte somit die gesamte Listenwahl an einem Tag erledigt werden. Der Grund, in zwei Blöcken zu wählen ist, dass man dadurch genauer auf die Platzierung der Spitzenkandidaten Einfluss nehmen kann. (Bei Vergabe von bis zu z.B. 99 Punkten würde ein Block reichen, aber die Stimmzettel kompliziert werden.)
Das Verfahren für die Spitzenplätze verwendet einen Ansatz, der es möglich macht, seine Vorlieben möglichst differenziert und ehrlich zum Ausdruck zu bringen (0-9 Punkte) und effektives taktisches Wählen maximal erschwert. Verwendet werden dazu sowohl die proportionale Version der Bewertungswahl, die erfolgreich zur Listenaufstellung in Delmenhorst (Niedersachsen) zum Einsatz kam, sowie die proportionale Version der Schulze-Vorzugswahl, die in Berlin und in Liquid Feedback verwendet wurde bzw. wird. (Approval voting ist ein Spezialfall der Bewertungswahl). Diese personalisierten Verhältniswahlverfahren funktionieren so, dass die Bewertungen eines Wählers umso weniger Einfluss bekommen, je mehr seine Favoriten schon einen vorderen Platz auf der Liste gewonnen haben. Damit bekommen Wähler auch eine Chance, deren Favoriten bisher noch kaum auf der Liste vertreten sind.
Für die restlichen Plätze wird eine einfache Zustimmungswahl (Approval voting) verwendet und die Reihenfolge durch das Verhältnis der Ja- und Nein-Stimmen festgelegt. Nur Bewerber mit einer einfachen Mehrheit können dabei auf die Liste gelangen. Dadurch können Bewerber, die die Partei nicht gut repräsentieren, aussortiert werden.
Das Wahlverfahren ist mit freundlicher Unterstützung der Experten des Center for Election Science, Markus Schulze (Erfinder Schulze-Methode) und Stefan Dirnstorfer (Liquidizer) entwickelt worden.
Wahlverfahren in Prosa
Für die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreis- und Landeslisten soll folgendes Wahlverfahren zum Einsatz kommen, sofern die Aufstellungsversammlung kein anderes Verfahren beschließt:
- Die Anzahl N der Spitzenplätze, die eine realistische Chance oder besondere Bedeutung bei der öffentlichen Wahl haben werden, wird bestimmt. Die Liste wird in zwei Blöcken gewählt: Erst die Plätze 1 bis N, dann die eher symbolischen restlichen Plätze.
- Vorstellung der Kandidaten
- Vorschlagende tragen Kandidaten in die Kandidatenliste für den jeweiligen Durchgang ein. Den Kandidaten wird per Los jeweils eine Position in der Vorstellungsliste zugewiesen. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.
- Kandidaten haben grundsätzlich maximal 10 Minuten Zeit, sollen jedoch aus organisatorischen Gründen möglichst in kürzerer Zeit sich und ihr Programm vorstellen – dabei sind keine Nachfragen erlaubt. Tritt ein Kandidat seine Redezeit spätestens nach dem zweiten Aufruf des Versammlungsleiters nicht an, so verfällt diese.
- Nach jeder Vorstellung gibt es die Möglichkeit, Fragen an den Kandidaten zu stellen. Die Versammlung beschließt, ob sie Fragen stellen will, und falls dies zutrifft, ob die eigene Redezeit für den Kandidaten auf insgesamt 1 oder 3 Minuten beschränkt werden soll. Währenddessen kann jeder Pirat mit seiner Akkreditierungsnummer max. eine Frage an den Kandidaten in Textform (max. 200 Zeichen) bei der Versammlungsleitung einreichen. Die Fragen werden, soweit vorhanden und maximal 5 Stück, in der Reihenfolge des Eingangs von der Versammlungsleitung dem Kandidaten vorgelesen und von diesem einzeln beantwortet. Die Versammlungsleitung darf sehr ähnliche Fragen zusammenfassen und persönliche Angriffe ausfiltern. Innerhalb seines begrenzten Zeitkontingents für alle Fragen kann der Kandidat selbst bestimmen, ob es mehr Fragen kurz oder weniger Fragen ausführlich beantwortet.
- Wahl der Spitzenkandidaten
- Die Wähler werden in das Wahlverfahren eingeführt.
- Es wird eine geheime Wahl aller Kandidaten durchgeführt. Die Wähler können unabhängig für jeden der Kandidaten zwischen 0 und 9 Punkten oder keine Bewertung (als 0 Punkte gewertet) auf dem Stimmzettel abgeben. Durch die Anzahl der Punkte gibt ein Wähler seine Zustimmung zu einem Kandidaten an. Den meist favorisierten Kandidaten vergibt man 9, den weniger favorisierten bis hinunter zu 0 Punkten. Annähernd gleich guten Kandidaten kann man auch die gleiche Punktzahl geben. Die Wahlhelfer wählen zu erst.
- Die Stimmen werden durch Wahlhelfer-Teams nach Acht-Augen-Prinzip in Computer übertragen.
- Die Stimmen werden nach der Methode der "proportionalen Bewertungswahl" (gemäß Webster/Sainte-Laguë) ausgewertet und damit eine Rangfolge der gewählten Kandidaten bestimmt. Bei Punktgleichheit (sehr unwahrscheinlich) entscheidet das Los. Zusätzlich wird mit Hilfe der proportionalen Schulze-Methode eine zweite Liste ermittelt, wobei das Ranking durch die Punktzahl 9 (höchster) bis 0 (niedrigster Rang) festgelegt ist. Auch hier entscheidet bei Gleichstand das Los.
- Die beiden Listen werden veröffentlicht. Falls die Listen unterschiedlich sind, stimmt die Versammlung ab, welche der beiden Listen verwendet wird.
- Die Rohdaten der Stimmen werden veröffentlicht, um die Möglichkeit zu geben, Ergebnisse zu überprüfen oder anzufechten.
- Die Liste wird auf N Plätze gekürzt. Die Kandidaten werden vom vordersten bis zum hintersten Platz gefragt, ob sie den Platz annehmen. Bei Ablehnung werden die Stimmen des Kandidaten gelöscht und die Liste nach dem gewählten Auswertungsverfahren unter Beibehaltung der vorderen Plätze erneut erstellt.
- Wahl der restlichen Kandidaten
- Die Bewerber für die restlichen Plätze dürfen sich vorstellen (wie in Schritt 2), sofern sie das noch nicht im ersten Block getan haben.
- Es wird eine geheime Zustimmungswahl (Approval voting) mit der Möglichkeit der Enthaltung je Kandidat durchgeführt.
- Jeder Kandidat, der eine einfache Mehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen ohne Enthaltungen erreicht hat, ist gewählt (bei LTW/BzTW auch die Stimmkreisbewerber). Die gewählten Kandidaten werden in der Reihenfolge des Verhältnisses von Ja- zu Nein-Stimmen (bei Gleichheit nach Anzahl der Ja-Stimmen und weiter per Los) der bisher gewählten Liste angehängt, wenn sie die Wahl annehmen und die Liste nicht incl. aller Stimmkreisbewerber bereits die maximal zulässige Länge erreicht hat (LTW/BzTW).
- Listenbestätigung: In einem geheimen Wahlgang stimmen alle geheim ab, ob sie die gewählte Liste mit 2/3 Mehrheit bestätigen. Wenn diese Abstimmung fehlschlägt, wiederhole die Wahl einmal.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (10 Min sind Pflicht, ansonsten hätte ich gerne eine GO nicht nur Prosa Beschreibung)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
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Diskussion
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- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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