BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Untergliederung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2.
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Titel = Klare Regeln für Untergliederungen
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / §7
Beantragte Änderungen

In der Satzung des LV Bayern soll §7 durch folgenden Paragraphen ersetzt werden:

neue Fassung

§ 7 - Gliederung

(1) Existiert in einem Gebiet eine Untergliederung der nächst niederen Ebene nicht, so wird auf Antrag eines Zehntels der dort wohnhaften stimmberechtigten Mitglieder eine Mitgliederversammlung durch den Vorstand des Gebietsverbandes einberufen. Eine gemeinsame Mitgliederversammlung mehrerer zusammenhängender Gebiete ist zulässig. Für die Einberufung gelten die Regelungen für den Parteitag des Gebietsverbandes.

(2) Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.

(3) Tritt der gesamte Vorstand einer Untergliederung geschlossen zurück oder ist handlungsunfähig, so führt der handlungsfähige Vorstand des nächsten übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte solange weiter, bis auf der durch diesen unverzüglich in Textform mit einer Frist von zwei Wochen einberufenen Mitgliederversammlung der betroffenen Untergliederung ein neuer Vorstand gewählt wurde.

Begründung
bisherige Fassung

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.

Die Einberufung von Mitgliederversammlungen in Gebieten ohne Untergliederung ist bisher nicht geregelt. Das soll hiermit zugunsten der Mitglieder geklärt werden. Auch im Falle eines handlungsfähigen oder fehlenden Vorstandes einer Untergliederung soll Klarheit herrschen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Albert Barth 08:36, 17. Aug. 2012 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1: 1.) Es gilt der allgemeine Grundsatz: Keine Zahlen in die Satzung. 2.) Nach dem Landesverband ist der Kreisverband politisch die wichtigste Untergliederung. Die Gründung von Kreisverbänden darf nicht ständig verhindert, sondern muss aktiv gefördert werden. Siehe auch die Diskussion zum Antrag "Mindestzahl von Piraten für Gliederungsgründungen"
  • damit nicht der ganze Antrag wegen diesem einem kontroversen Punkt scheitert, wird er in einen eigenen Antrag ausgelagert. Abgesehen davon ist die Satzung voll von Zahlen und Gründungen von Untergliederungen werden dadurch nicht verhindert (nur Ortsverbände mit 3Mitgliedern...). --Thomas 10:34, 17. Aug. 2012 (CEST)
  • Warum sollen Piraten nicht auch nur zu dritt beispielsweise einen Kreisverband gründen und diesen zu beachtlicher Mitgliederzahl und politischer Aktivität entwicklen können? Wo liegt das Risiko, wenn ein Kreisverband nicht gleich durchstartet? Ich sehe nur Chancen, deshalb muss die Gründung von Kreisverbänden gefördert und nicht verhindert werden. Der Ausbau der Struktur wird auch vom Parteiengesetz gefordert. "Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist." (§ 7 I 3 PartG).
  • wir sind da unterschiedlicher Meinung, aber dieser Punkt ist nicht mehr Gegenstand des Antrages (siehe Antrag von cmrcx). MIt diesem Antrag hier bekommen die Mitglieder explizit das Recht eine Mitgliederversammlung z.B. zur Gründung einberufen zu lassen, auch wenn der Vorstand nicht wollte.--Thomas 11:14, 17. Aug. 2012 (CEST)
  • Abs. 1: Wozu brauchen wir hier eine solche Quote mit dem Ergebnis, dass in einem Gebiet mit vielen Piraten für die Gründung eines Gebietsverbandes mehr Piraten erforderlich sind, als in einem Gebiet mit weniger Piraten???
  • Abs. 2: Das steht bereits in der Landessatzung (§ 7 Satz 2)
  • Abs. 3: Die Vorschriften der Untergliederung stehen in der Satzung der Untergliederung und nicht in der Satzung der übergeordneten Gliederung. Diese Vorschrift ist in dieser Form für die Untergliederungen daher ohne Bedeutung.
  • Du solltest diesen Antrag besser zurückziehen. --Albert Barth 12:25, 17. Aug. 2012 (CEST)
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