BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Trennung von Parteiamt und Bundestagsmandat

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2.
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Titel = Trennung von Parteiamt und Bundestagsmandat
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / §13
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass in §13 der Satzung des Landesverbands Bayern aufgenommen wird: "(3) Es ist ausgeschlossen, dass eine Person gleichzeitig ein Mandat des deutschen Bundestages und ein Amt im Landes- oder Bezirksvorstand wahrnimmt."

Begründung

Mitglieder des deutschen Bundestages sollten während der Sitzungswochen (mindestens 20 Wochen pro Jahr) in Berlin sein. Zumindest während dieser Zeit stehen sie für Aufgaben im Landes- bzw. Bezirksverband nicht zur Verfügung. Es ist demnach unmöglich, gleichzeitig eine gute Arbeit als Bundestagsabgeordneter und als Landes- bzw. Bezirksvorstand abzuliefern. Es ist besser, diese Aufgaben werden von zwei verschiedenen Personen übernommen, die sich in das jeweilige Mandat bzw. Amt voll reinknien, als von einer Person, die beide Sachen jeweils halbherzig macht.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. KPMoeller
  2. Thomas Weigert 12:41, 16. Aug. 2012 (CEST)
  3. Werner Steppuhn
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Astrid Steinmann
  2. DrHalan 15:17, 16. Aug. 2012 (CEST) (sollte der Versammlung freigestellt sein wen sie wählen)
  3. Das-leben-ist-schoen
  4. Michael Bachinger [es sollte der Versammlung freigestellt sein wen sie wählen)
  5. Albert Barth 16:17, 17. Aug. 2012 (CEST)
  6. Thomas
  7. CEdge
  8. Volkerm 11:32, 21. Aug. 2012 (CEST)
  9. Daniel Seuffert

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Grundsätzlich finde ich die Idee gut, habe aber einige Fragen:
    • Was ist mit Mitgliedern des Bundesvorstands?
    • Wie soll die praktische Umsetzung dieses Ausschlussprinzips aussehen? Müssen die Vorstände der jeweiligen Gliederung dann sofort nach einer möglichen Wahl in den Bundestag zurücktreten? Christoph
  • Das entscheidet im Einzelfall der Parteitag gemäss Bundessatzung §4(1) "Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt." --Thomas 23:05, 14. Aug. 2012 (CEST)
    • Die Regelung des § 4 I 4 Bundessatzung regelt nur die Ämterkumulation auf ebene der betreffenden Gliederung. Die Kumulation von Ämtern unterschiedlicher Gliederungen ist heute schon jederzeit möglich. --Albert Barth 16:52, 17. Aug. 2012 (CEST)
      • Wie kommst Du auf diese Interpretation? In der Bundessatzung steht ja nicht explizit, welche Ämter und welche Kombinationen genau gemeint sind. Ich frage mich sogar, ob Mandate nicht ebenfalls darunter fallen. --cmrcx 23:28, 17. Aug. 2012 (CEST)
        • Richtig, weil das nicht explizit so da steht. Der allgemeine Grundsatz ist, dass Personen mehrere Ämter gleichzeitig ausüben dürfen. Dort, wo das nicht der Fall sein soll, muss das ausdrücklich vorgeschrieben sein, beispielsweise in § 11 II 3 PartG: "Vorsitzender und Schatzmeister einer Partei dürfen nicht in einer der Partei nahestehenden politischen Stiftung vergleichbare Funktionen ausüben." Will also eine Gliederung von der allgemeinen Norm abweichen, muss sie das klar regeln. --Albert Barth
  • Die Idee finde ich sehr gut, da ich grundsätzlich gegen Ämterkummulution bin. In der Bundessatzung s.o. ist es auch ganz klar beschrieben. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Pirat das Direktmandat in Bayern gewinnt, geht gegen Null. Daher ist das Augenmerk auf die Aufstellungsversammlungen für Bundes-, Landes- und Bezirkslisten zu richten. Um eine Ämterkummulution zu vermeiden, müsste dann hier unter den Bewerbern der Plätze 1-10, kein Vorstandsmitglied (egal welcher Ebene), zu finden sein. Oder wann soll darüber entschieden werden? Thomas Weigert 07:20, 15. Aug. 2012 (CEST)
  • Wir sind eine kleine Partei. Wir haben ein paar Leute die sich richtig rein hängen. Wir sind im Internetzeitalter. Ich sehe keinen Grund warum jemand der im Bundestag sitzt nicht auch Vorstandstätigkeiten übernehmen können sollte. Die Erfahrung bisher zeigt, dass wenn Leute "massiv überlastet" sind oder ihrer Tätigkeit nicht mehr ausreichend nachkommen können, dass sie intelligent genug sind dann selbständig zurück zu treten (oder bei der nächsten Wahl nicht mehr anzutreten). Und im letzten Fall hat ja ein Parteitag die Möglichkeit Leute mit Mandat nicht mehr in den Vorstand zu wählen. Warum sollten wir uns hier unnötig Regeln auferlegen die mehr Probleme als Nutzen bereiten. --Das-leben-ist-schoen 20:24, 16. Aug. 2012 (CEST)
  • Jeder, der neben einem Parteiamt auch ein Vollzeitmandat in einem Parlament betreiben will, überschätzt sich maßlos und ist m.E. nicht für eine nachhaltige politische Arbeit geeignet. Aber es wird Piraten geben, die sich das trotzdem zutrauen und dann beide Aufgaben nicht ausreichend erfüllen werden können. Da die Piraten ja nicht besonders gut im Übernehmen von anderweitig bewährten Regelungen sind, gehe ich davon aus, dass diese Erfahrung erst selbst gemacht werden muss bzw. ich hoffe auf die Einsicht der wahlberechtigten Piraten bei Parteitagen… — Das klingt jetzt zwar zynisch, aber da mittlerweile wohl jeder Vorstand ausreichend besetzt ist und mögliche Landeslisten auch sicherlich ausreichend Reserven haben, sind die Auswirkungen im worst-case regional bzw. auf eine Person beschränkt. Auch muss man erst ein Mandat erlangen um in solche Probleme zu stolpern. Ob man danach sofort zurücktritt, oder vielleicht auf einem sowieso zeitnah folgenden Parteitag für das Amt nicht mehr antritt, sollte man auch nicht pauschal regulieren müssen, oder doch? Roland Moriz


  • Argument 2
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