BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Trennung von Parteiamt und Bundestagsmandat
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- Titel = Trennung von Parteiamt und Bundestagsmandat
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Satzung des Landesverbands Bayern / §13
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, dass in §13 der Satzung des Landesverbands Bayern aufgenommen wird: "(3) Es ist ausgeschlossen, dass eine Person gleichzeitig ein Mandat des deutschen Bundestages und ein Amt im Landes- oder Bezirksvorstand wahrnimmt."
- Begründung
Mitglieder des deutschen Bundestages sollten während der Sitzungswochen (mindestens 20 Wochen pro Jahr) in Berlin sein. Zumindest während dieser Zeit stehen sie für Aufgaben im Landes- bzw. Bezirksverband nicht zur Verfügung. Es ist demnach unmöglich, gleichzeitig eine gute Arbeit als Bundestagsabgeordneter und als Landes- bzw. Bezirksvorstand abzuliefern. Es ist besser, diese Aufgaben werden von zwei verschiedenen Personen übernommen, die sich in das jeweilige Mandat bzw. Amt voll reinknien, als von einer Person, die beide Sachen jeweils halbherzig macht.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- KPMoeller
- Thomas Weigert 12:41, 16. Aug. 2012 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Astrid Steinmann
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Grundsätzlich finde ich die Idee gut, habe aber einige Fragen:
- Was ist mit Mitgliedern des Bundesvorstands?
- Wie soll die praktische Umsetzung dieses Ausschlussprinzips aussehen? Müssen die Vorstände der jeweiligen Gliederung dann sofort nach einer möglichen Wahl in den Bundestag zurücktreten? Christoph
- Das entscheidet im Einzelfall der Parteitag gemäss Bundessatzung §4(1) "Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt." --Thomas 23:05, 14. Aug. 2012 (CEST)
- Die Idee finde ich sehr gut, da ich grundsätzlich gegen Ämterkummulution bin. In der Bundessatzung s.o. ist es auch ganz klar beschrieben. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Pirat das Direktmandat in Bayern gewinnt, geht gegen Null. Daher ist das Augenmerk auf die Aufstellungsversammlungen für Bundes-, Landes- und Bezirkslisten zu richten. Um eine Ämterkummulution zu vermeiden, müsste dann hier unter den Bewerbern der Plätze 1-10, kein Vorstandsmitglied (egal welcher Ebene), zu finden sein. Oder wann soll darüber entschieden werden? Thomas Weigert 07:20, 15. Aug. 2012 (CEST)
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...