BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Trennung von Parteiamt und Bundestagsmandat

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2.
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Titel = Trennung von Parteiamt und Bundestagsmandat
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / §13
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass in §13 der Satzung des Landesverbands Bayern aufgenommen wird: "(3) Es ist ausgeschlossen, dass eine Person gleichzeitig ein Mandat des deutschen Bundestages und ein Amt im Landes- oder Bezirksvorstand wahrnimmt."

Begründung

Mitglieder des deutschen Bundestages sollten während der Sitzungswochen (mindestens 20 Wochen pro Jahr) in Berlin sein. Zumindest während dieser Zeit stehen sie für Aufgaben im Landes- bzw. Bezirksverband nicht zur Verfügung. Es ist demnach unmöglich, gleichzeitig eine gute Arbeit als Bundestagsabgeordneter und als Landes- bzw. Bezirksvorstand abzuliefern. Es ist besser, diese Aufgaben werden von zwei verschiedenen Personen übernommen, die sich in das jeweilige Mandat bzw. Amt voll reinknien, als von einer Person, die beide Sachen jeweils halbherzig macht.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. KPMoeller
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Astrid Steinmann
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Grundsätzlich finde ich die Idee gut, habe aber einige Fragen:
    • Was ist mit Mitgliedern des Bundesvorstands?
    • Wie soll die praktische Umsetzung dieses Ausschlussprinzips aussehen? Müssen die Vorstände der jeweiligen Gliederung dann sofort nach einer möglichen Wahl in den Bundestag zurücktreten? Christoph
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...