BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Mindestzahl von Piraten für Gliederungsgründung

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Version vom 16. August 2012, 20:43 Uhr von GeCk0 (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2.
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Titel = Mindestzahl von Piraten für Gliederungsgründung
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / §7
Beantragte Änderungen

In der Satzung des LV Bayern soll §7 folgende Fassung erhalten:

neue Fassung

§ 7 - Gliederung

(1) Die Gründung einer Untergliederung ist nur zulässig, wenn in deren Zuständigkeitsgebiet mindestens 50 stimmberechtigte Piraten ihren Wohnsitz haben. Dies gilt für alle Gliederungsebenen.

(2) Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.

(3) Das Weitere regelt die Bundessatzung.

Begründung
bisherige Fassung

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.

Es kommt immer wieder vor, dass Untergliederungen mit nur sehr wenigen Piraten gegründet werden. Dies führt zu einer Reihe von Problemen. Es besteht die Gefahr, dass bei Ausfall eines Amtsträgers niemand dessen Aufgaben übernehmen kann. Der Aufwand für die Verwaltung solcher Gliederungen stellt für die übergeordneten Gliederungen und auch die Bundesebene eine zunehmende Belastung dar. Letztlich gefährden solche Gliederungen die Erstellung des Rechenschaftsberichts und somit die Parteienfinanzierung der ganzen Partei.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Werner Steppuhn
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Albert Barth 09:33, 16. Aug. 2012 (CEST)
  2. Thomas Weigert 12:38, 16. Aug. 2012 (CEST)
  3. Daniel Frey 21:42, 16. Aug. 2012 (CEST)
  4.  ?
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Grundsätzlich stimme ich der Idee Bedingungen für die Gründung von Untergliederungen festzulegen zu. Allein die Buchhaltungs- und Prüfungskosten für einen Verband kosten teilweise mehr als die Mitgliedsbeiträge einbringen. Ich würde einen anderen Ansatz wählen: Da es sowohl übereifrige gründungsbereite Piraten sowie generell gründungsfeindliche Vorstände von Übergliederungen geben kann, sollte der Fokus auf das Zustandekommen der Gründungsversammlung gelegt werden. Wann muss der Vorstand wen wie einladen? 1. Eine Mindestanzahl von z.B. 30 Stimmberechtigten in einem geplanten Tätigkeitsgebiet (korrekter Begriff statt Zuständigkeitsgebiet) muss einen Antrag für eine Gründungsversammlung beim Vorstand stellen. Diese ersten Aktiven können sich in Foren oder auf einem Parteitag zusammenschliessen. Das geplante Tätigkeitsgebiet kann auch mehrere Kreise/Orte umfassen (Zusammenschluss). 2. Im Tätigkeitsgebiet müssen mindestens 100 Mitglieder wohnen, davon min. die Hälfte stimmberechtigt. 3. Daraufhin beauftragt der Vorstand umgehend die im Antrag festgelegten Verantwortlichen einen GV zu organisieren und lädt gemäss den Bestimmungen zu Parteitagen zur GV ein. Dadurch wird eine Mindestanzahl von Aktiven (Antragstellern) festgelegt, der Vorstand kann nichts unterbinden und die Einladung ist geregelt. --Thomas 11:23, 16. Aug. 2012 (CEST)
    • Lieber Thomas, leider immer wieder eine Fehlinformation, dass Buchhaltungs- und Prüfungskosten für jede Untergliederung zwingend entstehen. Leider werden den Untergliederungen die Buchhaltungskosten von Frau Goetze unnachlässig als unabdingbar verkauft, um möglicherweise ein nicht umsetzbares Verwaltungskonzept zu rechtfertigen oder einem Buchhalter in Hamburg entsprechende Aufträge zu vermitteln. Prüfungskosten entstehen der Partei nur für insgesamt 10 (zehn) Untergliederungen. Diese Prüfungskosten hat der Bundesverband zu tragen. Leider wird die notwendige strukturelle Weiterentwicklung der Partei durch solche Falschinformationen erschwert.--Albert Barth 14:39, 16. Aug. 2012 (CEST)
      • Mein Beispiel mag schlecht gewählt sein (dann eben SAGE Lizenzen, Ausbildungsaufwand, doppelte Arbeit etc). Dennoch kostet jeder Verband einen Mindestaufwand und der Vergleich zum Nutzen muss durchgeführt werden. Ab einem gewissen Punkt sind die Kosten höher als der Nutzen. Nicht jedes Kuhdorf muss einen Ortsverband haben.--Thomas 14:50, 16. Aug. 2012 (CEST)
        • Ich bin wieder mal sehr erstaunt, wie sich Schwachsinn in den Köpfen von Piraten einbrennt. Ich schreibe, dass das nicht so ist und dir ist das scheißegal. --Albert Barth 16:47, 16. Aug. 2012 (CEST)
          • es gibt keinen Grund ausfallend zu werden. Bitte lies erstmal, was ich geschrieben habe. Es gibt Bürokratien, die sich nur noch selbst verwalten. Ämter um des Amtes Willen. So etwas brauchen wir nicht. --Thomas 16:59, 16. Aug. 2012 (CEST)
            • Welche Ämter um der Ämter Willen? Was ist an einem Vorstandsamt im Kreisverband deiner Ansicht nach so lukrativ? Ist es nicht einfach nur so, dass vielen Piraten an einer guten Entwicklung der Strukturen liegt und sich daher sehr um den weiteren Ausbau bemühen? Und, die Bürokratie ist doch nur in der Piratenpartei ein Problem, weil es eine Hand voll Piraten gibt, die diese jeden Tag neu erfinden. Andere Parteien haben mit der Bürokratie eher kein Problem. --Albert Barth 18:02, 16. Aug. 2012 (CEST)
  • Argument 1

bei ca. 10-15% Aktiven im Verhältnis zur Mitgliederzahl kommen wir selbst bei 50 Stimmberechtigten Piraten mal gerade auf 5 bis max. 10 aktiven Piraten und das reicht wirklich nicht aus um eine stabile ORAG-Struktur zu bilden. Ich würde noch weitergehen und als Minimalforderung eine Teilnahme von mindestens 20 stimmberechtigten Piraten an der Gründungsversammlung fordern.

  • Gegenargument 1
    • Es gibt sicher Untergliederungen, die mit wenigen Mitgliedern aktiver sind als Untergliederungen mit vielen Mitgliedern. Woher kommt eine Grenze von genau 50 Mitgliedern? Mit dieser Verhinderungsstrategie verpassen wir die große Chance, in guten Zeiten den notwendigen Ausbau der Parteistruktur wirksam voran zu bringen. Ohne Kreisverbände werden wir keine politische Zukunft haben. Wer eine gute Entwicklung der Partei will, muss auch die notwendigen Strukturen zulassen und diese fördern, den Menschen Mut machen, sich am weiteren Ausbau zu beteiligen. Ist das Glas halb voll oder halb leer? Ich sehe in der Gründung einer Untergliederung kein Risiko. Ich sehe Potential, Aktivität und gute Chancen. --Albert Barth 14:39, 16. Aug. 2012 (CEST)
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