BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Informationsfreiheitsgesetz für Bayern
| Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- EA03
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
Positionspapier
- Schlagworte Pro
- Informationszugang, Bürgerrecht, Verwaltungstransparenz
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Die Piratenpartei Bayern fordert, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten.
Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung der Landeshauptstadt München und der der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankern.
Die Verwaltungsgebühren sollen so gestaltet werden, dass sie das Informationsrecht nicht behindern und sich auf die verursachten Zusatzkosten beschränken. Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein.
links zu o. g. Text:
- Begründung
Die von der Piratenpartei Bayern geforderte Informationsfreiheitssatzung für alle Kommunen in Bayern ist stark angelehnt an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist damit ein Kontroll- und Mitgestaltungsrecht aller Bürger.
Informationsfreiheitsgesetze wurden auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben.
Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen. Um eine Eskalation zahlreicher Konflikte vorzubeugen, ist es nötig, Einsicht in entsprechende Unterlagen zu gewährleisten. Alle Kommunen würden von solch einer Satzung profitieren.
link:
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Thomas Mayer
- Martin Schön
- Daniel Seuffert
- Manfred Plechaty
- Klaus P. Segatz
- CEdge
- Christian Baumeister (Chris)
- PiratAndi
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- cmrcx
- Ron, auf landesebene sollten wir uns für ein IF-Gesetz einsetzen, Satzungen sind der Versuch auf kommunaler Ebene darauf zu reagieren, dass es noch kein Gesetz gibt - generell sollte es das Ziel sein, ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild zu beschließen und dies zu fordern
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- geht es nun um eine Satzung oder ein Gesetz? Sprachlich ist der Antrag mE auch sehr verbesserungsbedürftig --Thomas 15:04, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Antrag gut, aber bitte als Positionspapier fürs Wahlprogramm. CEdge
- Von wem soll der Landesverband das fordern? Vom Bayerischen Landtag? Der ist nicht zuständig für Gemeindesatzungen. Die Münchener IFS ist ein Negativbeispiel. Die Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit ist nicht mehr ausreichend, weil sie keine Veröffentlichungspflicht vorsieht. Daher sind in Analogie zum HambTG "Transparenz- und Informationszugangssatzungen" erforderlich. Fordern wir uns selbst dazu auf, in unseren Gemeinden TIF-Satzungen durchzusetzen? Dann reicht ein entsprechendes Positionspapier. Eine TIFS für alle Gemeinden in Bayern kann es nicht geben und sie wäre nicht sinnvoll wegen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der unterschiedlichen Bedingungen. --Perikles 18:51, 12. Sept. 2012 (CEST)
- Argument 2
- ...
- ...
- ...