BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Informationsfreiheitsgesetz für Bayern
| Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
Landesprogramm Bayern
- Schlagworte Pro
- Informationszugang, Bürgerrecht, Verwaltungstransparenz
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Die Piratenpartei Bayern fordert, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten.
Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung der Landeshauptstadt München und der der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankern.
Die Verwaltungsgebühren sollen so gestaltet werden, dass sie das Informationsrecht nicht behindern und sich auf die verursachten Zusatzkosten beschränken. Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein.
links zu o. g. Text:
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- cmrcx
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
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- Argument 2
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- ...
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