BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Gleichberechtigung & Geschlechterpolitik

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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Gleichberechtigung & Geschlechterpolitik
Antrag

(Wem der Antragstext zu umfangreich ist: am Beginn der Begründung gibt es eine kurze Zusammenfassung)

Grundsätzliches

Wir gehen davon aus, dass eine breite gesellschaftliche Basis die Gleichberechtigung der Geschlechter akzeptiert und lebt. Folglich darf es nicht das Ziel von Politik sein, per se von Geschlechter-Diskriminierung auszugehen oder automatisch nach dieser zu suchen. Dennoch existieren auch heute sehr wohl noch Probleme, die einzelne Geschlechter stärker betreffen. Dabei handelt es sich jedoch häufig um Missstände in bestimmten Bereichen und weniger um allgemeine, gesellschaftlich verwurzelte Diskriminierung.

Diskriminierung eines Geschlechts findet dann statt, wenn Personen wegen ihres Geschlechts an sich anders, insbesondere schlechter, behandelt werden oder ihren Interessen deshalb nicht gebührend Rechnung getragen wird.

Dem entgegen steht die Idee gleicher Rechte, Chancen und des gleichen Ansehens der Menschen verschiedener Geschlechter von Seiten des Staates und in der Gesellschaft. Eine pauschale Gleichschaltung, insbesondere in der Gesetzgebung, verhindert allerdings zum Teil das Eingehen und Einwirken des Staates auf faktische Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Menschen verschiedener Geschlechter können durch Gesetzte unterschiedlich behandelt werden, wenn der Grund für diese Behandlung nicht das Geschlecht an sich ist. Ein Beispiel dafür ist der Mutterschutz, der Frauen unter anderem durch ein Beschäftigungsverbot und besonderen Kündigungsschutz absichert. Diese Privilien werden aufgrund einer Geburt gewährt und nicht aufgrund des Geschlechts.

Aufkommen und Erfolg des Feminismus in den vergangenen Jahrzehnten war berechtigt und richtig. Dieser darf aber nicht zum Selbstzweck werden oder nur noch der eigenen Erhaltung dienen. Wenn Feminismus Frauen bevormundet oder besser als diese zu wissen meint, was für sie gut ist, hintergeht er seine eigenen Grundlagen und Ziele.


Gleichberechtigung und der Staat

Staatliche Strukturen sind allgemein enger an Gleichberechtigung zu binden. Der Grund dafür liegt im Wesen des Staates, der die gesamte Gesellschaft repräsentieren soll und letztlich von allen getragen und finanziert wird. Das muss auch berücksichtigt werden, wenn der Staat andere Organisationen fördern soll.

Der Staat hat insbesondere Raum für freie Entscheidungen zu schaffen und die Grundlagen für diese den Bürgern bereitzustellen. Dies soll dem Einzelnen und der Gesellschaft ermöglichen, Rollen zu finden, diese bei Bedarf zu verändern und den Betroffenen dabei die Entscheidung weitgehend selbst überlassen.

Dabei ist es wichtig, dass die Schaffung von Entscheidungsfreiheit nicht nur formal oder bürokratisch, sondern tatsächlich stattfindet. Exemplarisch hierfür ist die Schaffung von ausreichend verfügbaren Kindergarten- und Betreuungsplätzen. Ziel muss sein, dass die Lebens- und Familienplanung nicht durch einen Mangel an Plätzen strukturell auf bestimmte Konstellationen beschränkt wird.

Der Staat muss nach Möglichkeit eingreifen, um existierenden oder drohenden Ungleichheiten entgegenzuwirken, wenn so Gleichberechtigung geschaffen werden kann. Dies kann etwa bei der Berücksichtigung körperlicher Unterschiede der Fall sein.

Ebenso müssen der Staat und die öffentliche Hand die Erfassung des Geschlechts unterlassen, wo im Sinne der Datensparsamkeit keine Notwendigkeit dafür besteht. Ein Beispiel dafür ist die Speicherung des Geschlechts im Rahmen der kommunalen Melderegister.

Der Fokus staatlicher Förderung muss im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten wieder stärker diversifizieren, da speziell das männliche Geschlecht Aufmerksamkeit mittlerweile häufiger notwendig hat. So im öffentlichen Schul- und Hochschulwesen, in dem Frauen früher im Nachteil waren. Heute stellen sie mehr Abiturienten und Studienanfänger. Zwei Drittel aller Schulabbrecher sind hingegen männlich und damit Bildungsverlierer [1].

Folglich brauchen wir Schulen und Bildungseinrichtungen, die allen Geschlechtern gleichermaßen gerecht werden. Denn Bildung ist eine Aufgabe von Staat und Allgemeinheit und muss allen Geschlechtern die gleiche Grundlage für ihre Möglichkeiten im Leben bieten.


Unterstützungsstrukturen

Eine diskriminierende, staatlich vorgeschriebene Geschlechter-Quote oder ein vergleichbares Konstrukt ist kein geeignetes Werkzeug für mehr Gleichberechtigung. Es besteht etwa die Gefahr, dass Frauen in Firmen und Organisationen als “Quotenweibchen“ betrachtet und abgestempelt werden. Ebenso besteht die Gefahr, dass per Quote geförderte Personen für die anstehenden Aufgaben schlechter geeignet sind und dadurch bestehende Vorurteile noch verstärkt werden. Auch steht durch eine solche Maßnahme schon aus Prinzip das Geschlecht wieder im Vordergrund, und nicht die Qualifikation oder die Anforderungen einer Stelle. Die Bedeutung des Geschlechts sinkt also durch eine solche Maßnahme nicht, sondern sie steigt.

Gleichberechtigung definiert sich nicht notwendigerweise über Anteile eines Geschlechts und wird durch diese auch nicht ohne weiteres erreicht. Diese Annahme lässt unterschiedliche Interessen und Vorlieben der Menschen unberücksichtigt. Wie und nach welchem Lebensstil der Einzelne lebt ist nicht die Entscheidung des Staates. Sonst sollte man konsequenterweise auch Quoten nach Alter, Bildungsabschluss und diversen anderen Kriterien einführen, was völlig unsinnig wäre.

Wenn durch Gesetze geschaffene Unterstützungsstrukturen nur der Vorteilsgewinnung eines Geschlechts dienen und die Interessen der Allgemeinheit nicht berücksichtigen, sind sie inakzeptabel und müssen reformiert oder aufgelöst werden. Ein Negativbeispiel: Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar wurde prompt entlassen, nachdem sie sich - entsprechend der offiziellen Definition ihres Amtes - auch für die Belange der Männer eingesetzt hatte. Ein solches Amt soll aber nicht der Definition eines Geschlechts als benachteiligter Teil der Gesellschaft dienen.

In der Politik allgemein und insbesondere im Wahlkampf werden gerne Forderungen erhoben, die im wesentlichen Klientelpolitik für ein Geschlecht darstellen. Dabei besteht die Gefahr, am Ende nur an der Sicherung von Privilegien einzelner Gruppen zu arbeiten, auch wenn dies gar nicht der ursprüngliche Gedanke war. Durch Forderungen dieser Art entfernt man sich vom Ziel der Gleichberechtigung eher, als dieses Ziel zu fördern.

Falls es staatliche Vorgaben zur Relevanz von Geschlechtern für Dritte gibt, müssen diese konsequent gestaltet sein. So ist die Benachteiligung einer Person aufgrund ihres Geschlechts in Deutschland etwa bei Bewerbungsgesprächen gesetzlich verboten (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Gleichzeitig kann aber beispielsweise die Deutsche Telekom öffentlich verkünden, in Zukunft bestimmte Geschlechteranteile in der eigenen Belegschaft anzustreben [2]. Damit ist von kollektiver Benachteiligung des zu "reduzierenden" Geschlechts bei der zukünftigen Einstellung und Beförderung von Personal auszugehen. Es ist nicht einzusehen, warum ersteres zu Schadensersatzansprüchen führt, letzteres hingegen ohne Folgen bleibt.


Gleichberechtigung in Gesellschaft und Öffentlichkeit

Der Staat darf nicht das Ziel verfolgen, ein politisch motiviertes Rollen- oder Geschlechtermodell gegenüber der Gesellschaft zu etablieren. Emanzipation stellt einen Prozess dar, der einsetzt, wenn er notwendig ist und sich entfalten kann. Er ist kein Selbstzweck für Gruppierungen, Organisationen oder Personen.

In jeder Gesellschaft entwickeln sich geschlechtertypische Rollen und Rollenbilder. Es wäre illusorisch zu denken, diese Geschlechterrollen ließen sich durch politische Maßnahmen einfach eliminieren. Dies ist als Ziel im übrigen auch unzureichend. Vielmehr ist eine Reihe von Aspekten wichtig.

So ist Toleranz in der Gesellschaft notwendig, da nicht jeder den existierenden Rollen entsprechen will oder kann. Sie sichert dem Einzelnen seine Freiheit. Gleichzeitig entsteht dadurch auch Raum für Vielfalt. Der wird benötigt, damit sich die Gesellschaft verändern kann. Das verhindert auch, dass existierende Rollenbilder nicht mehr mit der Realität übereinstimmen und Menschen darin aufgerieben werden.

Außerdem darf der Staat - wie bereits beschrieben - kein Geschlechtermodell vertreten oder fördern. Sonst würde ein solches Modell von statischen Strukturen gesellschaftlich manifestiert. Dies hemmt die Möglichkeit der Gesellschaft, sich frei zu verändern und zu entwickeln und ist deshalb inakzeptabel.

Schließlich gilt es noch zu beachten, dass keine Rolle nur positiv oder negativ besetzt ist. Geschlechterrollen an sich bevorteilen oder benachteiligen nicht, sondern sie profilieren. Angenommen, ein Geschlecht wird durch eine Rolle als besonders wehrhaft oder als optisch attraktiv charakterisiert. Dadurch wird leider auch die Ausübung von Gewalt beziehungsweise eine Überbewertung des Äußeren gegenüber Menschen dieses Geschlecht eher der Fall sein.

Alle Geschlechter verfügen über moralische Gleichheit. Die Idealisierung eines Geschlechts zum gesellschaftlichen Vorbild ("gender mainstreaming") in der Öffentlichkeit, den Medien, der Werbung und der politischen Debatte ist fatal und zerstört die Vielfalt in der Gesellschaft. Strömungen, die ein Geschlecht an sich als verachtenswert oder minderwertig betrachten, sind unmenschlich und müssen bekämpft werden.

Wesen und Aufbau politischer Parteien soll sich nach demokratischen Maßstäben richten und nicht nach geschlechterorientierten Kriterien oder Dogmen. In den Parteien in Deutschland existieren geschlechtsbedingte Beschränkungen der demokratischen Teilhabe, etwa durch den möglichen Ausschluss der männlichen Teilnehmer von Versammlungen bei den Grünen. Ebenso existieren in verschiedenen Parteien Quoten, die strukturell eine Unterrepräsentanz von Teilen der Mitgliederbasis verursachen.


Sprache & Wissen

Unter dem Vorwand geschlechtsbezogener Betonungen vorgenommene Sprachverunstaltungen sind abzulehnen, insbesondere das sogenannte Binnen-I. Diesbezügliche Sprachregelungen und -vorgaben seitens staatlicher Institutionen müssen abgeschafft werden. Unsere Sprache kann grammatikalisch alle Geschlechter mit einbeziehen, dieses Potenzial muss genutzt werden. Vermeintlich notwendige Hervorhebungen machen diese Möglichkeit hingegen zunichte.

Die Bezeichnung staatlicher Stellen und Institutionen soll keine Geschlechter ausschließen, sofern eine Stelle keinen dedizierten Auftrag hat. In Bayern betrifft das etwa das “Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen”. Ähnlich das Bundesfamilienministerium, umgangssprachlich auch "Ministerium für alles außer Männer" genannt. Eine solche Bezeichnung suggeriert, dass der Staat eine Hilfsbedürftigkeit gesellschaftlicher Gruppen ausschließt. Jüngere Männer ohne Familie werden ausdrücklich nicht mit eingeschlossen. Der Staat muss zwar mit Augenmaß fördern, eine solche Polarisierung ist jedoch nicht mehr zu rechtfertigen.

Im Sinne einer Informations- und Wissensgesellschaft sollen Eigenschaften und Verhältnisse aller Geschlechter in den verschiedenen Lebensbereichen erforscht und statistisch erfasst werden. Dies ist für die Anregung und Unterstützung öffentlicher Debatten sehr wichtig. Solches Wissen kann Fehlannahmen und falsche Entscheidungen verhindern. Deshalb brauchen wir aussagekräftige und belastbare Studien und Statistiken zu Fragen der Geschlechtergerechtigkeit.

Begründung

Die Piraten nehmen an der Diskussion um Gender-Themen und Geschlechterpolitik schon lange teil und vertreten häufig interessante Standpunkte. Auch werden wir für unsere Ansichten zu diesem Thema häufig attackiert. Gleichzeitig wird das Thema – insbesondere die Forderung gesetzlicher Quoten – in letzter Zeit verstärkt diskutiert. Deshalb wird es Zeit, sich weitergehend zum Thema Geschlechtergerechtigkeit zu positionieren.

Positionspapiere dienen üblicherweise als Vorläufer von Forderungen im Wahlprogramm. In diesem Antrag werden neben landespolitischen Forderungen auch einige Beispiele zur Erläuterung verwendet. Daher hier die Forderungen nochmals in einer Übersicht:

  • der Staat soll aufgrund seines Wesens besonders an Gleichberechtigung gebunden sein
  • keine staatliche Erfassung des Geschlechts ohne Notwendigkeit (z. B. kommunale Melderegister)
  • das Bildungssystem soll allen Geschlechtern gleichermaßen von Nutzen sein
  • Quoten sind kein geeignetes Werkzeug für die Herstellung von Gleichberechtigung
  • auf ein Klientel zugeschnittene geschlechterpolitische Forderungen werden abgelehnt
  • der Staat etabliert kein Geschlechtermodell gegenüber der Gesellschaft
  • Forschung und Studien über die geschlechtsbezogene Themen werden befürwortet
  • die moralische Herabsetzung einzelner Geschlechter ist inakzeptabel
  • geschlechterbezogene Sprachregelungen staatlicher Stellen sollen abgeschafft werden
  • diskriminierende Bezeichnungen staatlicher Institutionen sollen geändert werden

Aus einer allgemeinen Betrachtung können bei diesem Thema viele Ziele abgeleitet werden, in einigen Fällen taugt dies jedoch nur als Vorlage. Alles andere würde der Vielfalt und Komplexität sowie der Sensibilität, die das Thema prägt, nicht gerecht werden.

Im diesem Antrag ist durchgängig von “Geschlechtern" die Rede, um geschlechtliche Minderheiten nicht auszuschließen. Ausnahmen davon werden nur gemacht, um dedizierte Forderungen in einzelnen Bereichen zu beschreiben oder wenn dies zum Verwenden eines Beispiels notwendig ist.

Der Antrag baut unter anderem auf einer differenzierten Betrachtung von Staat, Öffentlichkeit und Individuum auf. Diese Betrachtungsweise ist den Piraten sehr geläufig, etwa aus der Debatte um Transparenz und Datenschutz.

Der Abschnitt über politische Parteien dient als Stellungnahme zur Kritik an der öffentlich wahrgenommenen Positionierung der Piratenpartei. Er behandelt die Frage nach den Kriterien für die Organisation einer politischen Partei. Eine Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen ist damit jedoch nicht verbunden. Denn demokratische Parteien sollten in einem gegebenen Rahmen selbst über ihren Organisationsstil bestimmen.

Das Thema Rollen und Lebensstil erklärt am Beispiel Verdienstabstand („Gender Pay Gap“):

Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts lag der Bruttostundenverdienst von Frauen 23% unter dem der Männer. Diese häufig zitierte Zahl schrumpft allerdings bereits durch die handwerkliche Bereinigung der Statistik auf 8% [3].

Dazu kommen noch eine Reihe von weiteren Aspekten:

  • das Einkommen ist durchaus abhängig vom Lebensstil
  • weniger "Karriere" bedeutet häufig mehr Freizeit und Lebensqualität
  • Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit verfügbarem Geld
  • “Vollzeitstelle“ kann viel heißen, Überstunden, Reisen usw. werden nicht erfasst
  • anscheinend arbeiten in großen Unternehmen mehr Männer, dort ist die Bezahlung besser

Offensichtlich sind einige Faktoren also nicht erfasst oder lassen sich kaum erfassen. In der Folge lässt sich zumindest auf Basis von 8% Verdienstabstand noch keine schlechtere Bezahlung aufgrund des Geschlechts erkennen. Zumindest nicht, wenn derart viele Einflussfaktoren nicht einbezogen werden können.

Zum generischen Maskulinum: Es gibt Bedenken, durch die Verwendung der generischen Form würde umgangssprachlich der Eindruck entstehen, es wären ausschließlich männliche Menschen gemeint. Falls in der Umgangssprache dieser Eindruck entsteht, ist die ausdrückliche Inkludierung einer weiteren dennoch Form nicht die Lösung. Stattdessen muss eine gedankliche Integration in die Begriffe stattfinden und nicht die Sprache verändert werden. Das dies möglich ist, hat die Vergangenheit bewiesen. So wird das Wort "Fräulein" heute kaum noch verwendet. Der Begriff ist fast vollständig im Wort "Frau" aufgegangen, obwohl er früher genau dieser Unterscheidung diente. Sprachliche Inkludierung durch Wandel der Bedeutung von Wörtern aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ist also möglich. Sprachtechnisch ist das generische Maskulinum ohnehin zutreffend [4].

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Schulabbruch#Vergleichende_Statistik_innerhalb_Deutschlands
[2] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-telekom-eine-quote-fuer-die-frauen-1.20800
[3] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2011/03/PD11_120_621.html
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Generisches_Maskulinum






Unterstützung / Ablehnung

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