BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Gemeinsames Sorgerecht

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2.
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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Gemeinsames Sorgerecht
Antrag

Gemeinsames Sorgerecht

Leibliche Väter sollen automatisch das Sorgerecht bekommen, ohne einen Antrag dafür stellen zu müssen.

Miteinander verheiratete Elternteile erhalten stets das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern hingegen bekommt bisher die Mutter eines Kindes automatisch das Sorgerecht, der leibliche Vater jedoch nur mit Zustimmung der Mutter (Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB). BGH und EUGH haben diese Benachteiligung von Vätern schon vor Jahren beanstandet und den Gesetzgeber zu Korrekturen aufgefordert.

Der am 04.07.2012 vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf korrigiert das bisherige Antragsrecht nichtverheirateter Väter dahingehend, dass künftig keine Zustimmung der Mutter mehr benötigt wird. Der unverheiratete Vater muss jedoch weiterhin aktiv einen Antrag auf Sorgerecht stellen und, falls die Mutter dem Antrag widerspricht, sich einer Prüfung hinsichtlich der Gefährdung des Kindeswohls unterziehen. Dadurch werden Väter immer noch benachteiligt, da Mütter diesen Antrag nicht stellen und sich keiner Eignungsprüfung unterziehen müssen.

Wir stehen für ein gemeinsames Sorgerecht, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer anderen Neuregelung des Sorgerechtsparagraphen.

Wir wollen die bisherige Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Eltern aufheben. Leibliche Väter sollen das Sorgerecht nicht erst auf Antrag, sondern automatisch bekommen. Es soll zum Normalfall werden, dass ein Vater für seine Kinder verantwortlich ist. Ein gemeinsames Sorgerecht wäre für Väter eine Ermutigung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Es wäre im Sinne unserer Kinder, wenn dadurch mehr Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen können.

Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, dann gilt es, einen aktiven Antrag auf Entzug des Sorgerechts zu stellen – nicht umgekehrt. Es gibt keinen Anlass, hier nach Geschlecht zu unterscheiden.

Begründung

Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht bereits im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Daniel Seuffert
  3. Thomas
  4. Stephan Kristyn
  5. Martin Schön
  6. Christian Baumeister (ChB)
  7. Franz Josef Bachhuber
  8. Awitte 02:08, 24. Aug. 2012 (CEST)
  9. Oliver.S
  10. du?

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Biro
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • stehe dem Antrag positiv gegenüber, hätte aber eine Frage, bevor ich mich eintrage: was sind die rechtlichen und die faktischen Konsequenzen, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben/automatisch bekommen? CEdge
  • zur Ergänzung: erkennt die Mutter nach der Geburt die Vaterschaft des unverheirateten Vaters an, so erhält er mit dieser Regel automatisch das Sorgerecht. Erhält er die Vaterschaft nachträglich durch Vaterschaftsfestellung/anfechtung bekommt er dieses auch, hat aber auch alle Pflichten (incl. bisherigen Unterhalt) zu tragen. --Thomas 13:10, 24. Aug. 2012 (CEST)
  • Biros Argumente
    • Zunächst: ich bin dafür, dass unverheiratete Väter, die eine Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut haben, z. B. weil sie einige Zeit mit ihm zusammengelebt haben, automatisch die gemeinsame Elterliche Sorge erhalten. Sie sollen hierbei den verheirateten Vätern gleichgestellt sein.
      • Begründung: Es geht erstens darum das Wohl des Kindes zu schützen, in dem eine weitere Person, die dieses Kind liebt, für sein Wohlergehen Sorge tragen darf. Außerdem geht es mir darum, das Recht eines Kindes auf Zugang zu seinen Bezugspersonen zu postulieren und zu gewährleisten. - Dennoch lehne ich den oben formulierten Antrag ab
      • Begründung 1: Die Qualität der Beziehungen zwischen Menschen läßt sich nicht per Gesetz erzwingen. Nur dadurch, dass einem Mann automatisch die elterliche Sorge übertragen wird, baut er kein liebevolles Verhältnis auf. Für das Wohlergehen eines kleinen Menschen ist es aber extrem wichtig, dass die Menschen das Recht auf elterliche Sorge haben, die sich auch wirklich für das Kind und seine Bedürfnisse interssieren.
      • Begründung 2: In diesen Antrag wird nicht auf die vielfältigen Situationen eingegangen, in denen ein Kind gezeugt wird.' Einige Kinder sind das Ergebnis von One-Night-Stands oder Urlaubsbekanntschaften, bei denen die Beteiligten nie die Absicht hatten eine dauerhafte Beziehung zu führen.
      • Begründung 3: Nach diesem Entwurf haben auch Vergewaltiger automatisch das Sorgerecht für das mit Gewalt gezeugte Kind. Das halte ich für unzumutbar!
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...