BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Gemeinsames Sorgerecht

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Version vom 23. August 2012, 11:18 Uhr von Mrtnschn (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Gemeinsames Sorgerecht
Antrag

Gemeinsames Sorgerecht

Leibliche Väter sollen automatisch das Sorgerecht bekommen, ohne einen Antrag dafür stellen zu müssen.

Miteinander verheiratete Elternteile erhalten stets das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern hingegen bekommt bisher die Mutter eines Kindes automatisch das Sorgerecht, der leibliche Vater jedoch nur mit Zustimmung der Mutter (Sorgerechtsparagraph §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB). BGH und EUGH haben diese Benachteiligung von Vätern schon vor Jahren beanstandet und den Gesetzesgeber zu Korrekturen aufgefordert.

Der am 04.07.2012 vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf korrigiert das bisherige Antragsrecht nichtverheirateter Väter dahingehend, dass künftig keine Zustimmung der Mutter mehr benötigt wird. Der unverheiratete Vater muss jedoch weiterhin aktiv einen Antrag auf Sorgerecht stellen und, falls die Mutter dem Antrag widerspricht, sich einer Prüfung hinsichtlich der Gefährdung des Kindeswohls unterziehen. Dadurch werden Väter immer noch benachteiligt, da Mütter diesen Antrag nicht stellen und sich keiner Eignungsprüfung unterziehen müssen.

Wir stehen für ein gemeinsames Sorgerecht, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer anderen Neuregelung des Sorgerechtsparagraphen.

Wir wollen die bisherige Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Eltern aufheben. Leibliche Väter sollen das Sorgerecht nicht erst auf Antrag, sondern automatisch bekommen. Es soll zum Normalfall werden, dass ein Vater für seine Kinder verantwortlich ist. Ein gemeinsames Sorgerecht wäre für Väter eine Ermutigung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Es wäre im Sinne unserer Kinder, wenn dadurch mehr Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen können.

Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, dann gilt es, einen aktiven Antrag auf Entzug des Sorgerechts zu stellen – nicht umgekehrt. Es gibt keinen Anlass, hier nach Geschlecht zu unterscheiden.

Begründung

Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht bereits im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Daniel Seuffert
  3. Thomas
  4. Stephan Kristyn
  5. Martin Schön
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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