BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2.
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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Beweismittelverwertungsverbot
Antrag

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.

Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte.

Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten.

Begründung

(Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten. Er wurde bereits in der Vergangenheit für den LPT eingereicht, aber nicht behandelt.)

Das Problem ist, dass der Staat regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen Deshalb auch die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem beschränktem Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) bei Bedarf auch in Zukunft noch beschließen.

Originalantrag: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057

Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/






Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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  • Frägt sich nur, was in diesem Zusammenhang "illegal" ist. Beispiele: Ein Computer wird wegen einer Straftat durchsucht, stattdessen finden sich Hinweise auf eine Steuerhinterzieheung. Darf der Delinquent nun nach deinem Antrag wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden. Ist der Kauf von Steuerhinterzieher CDs nicht mehr erlaubt, weil es in der Schweiz illegal ist? Michael Ceglar
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