BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Bürgerbeteiligung bei Nahverkehrsausschreibungen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2.
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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Bürgerbeteiligung bei Nahverkehrsausschreibungen
Antrag

Kurzeinleitung

Als 1996 die Regionalisierung in Kraft trat, wurde die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs auf die jeweiligen Bundesländer übertragen. In Bayern war somit das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie für den SPNV verantwortlich, das daraufhin ein hundertprozentiges Tochterunternehmen, die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), gründete. Die BEG ist für die Planung, Koordinierung und Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs zuständig. (Quelle Wikipedia)

Bedeutung der Verkehrserbringungsverträge

Zu den Aufgaben der BEG gehöhrt auch die Ausarbeitung von Verkehrserbringungsverträgen. Diese wurden bislang vor allem nach politischen Vorgaben gestaltet. Die Erbringung des Vertrages wurde nach Ausformulierung europaweit ausgeschrieben um den günstigsten Anbieter für den gewünschten Verkehr zu finden.

Der Vertrag enthält detaillierte Regelungen über Fahrzeuge und deren Ausstattungen, somit auch Sitzplätze und Motorisierungen, Fahrgastinformationssysteme, Fahrkartengeldeigenanteilen, Vertragsstrafen bei zu hohen Zugausfällen und / oder Verspätungen, die Verkehrshäufigkeit und Verpflichtungen auf Anschlusszüge zu warten. Kurzum, diese Verträge regeln alles, was das Reisen mit der Bahn attraktiv macht.

Ein Beispiel für einen Verkehrserbringungsvertrag, der durch fehlende politische Kontrolle den Verkehr unattraktiver gemacht hat ist zum Beispiel das "E-Netz Augsburg". Der Vertrag war hinsichtlich der Fahrzeuge schlecht gestaltet und wird bis 2019 laufen. Der Nahverkehr Augsburg-München ist trotz eines 4-gleisigen Ausbau München-Augsburg nicht attraktiver geworden. Dadurch wird deutlich, dass diese Verträge für den Fahrgast wichtiger sind wie beispielsweise Infrastrukturplanungen.

Bürgerbeteiligung

Die BEG soll bei der Erstellung der Verträge zukünftig die Bürger beteiligen. Dazu gehört, dass der Verkehrserbringungsvertrag, welcher zur Ausschreibung vorgesehen ist, vorveröffentlicht wird und innerhalb einer angemessenen Frist verbessernde Eingaben gemacht werden können. Danach werden diese Eingaben nach Argumenten sortiert und die einzelnen Argumentationen im Verkehrsausschuss des Landtages mit Fachleuten erörtert. Der Verkehrsausschuss teilt der BEG anschließend die Punkte mit, welche im Vertrag nachgebessert werden sollen. Außerdem soll den Einreichern mitgeteilt werden, was aus ihren Ideen und Anmerkungen geworden ist. Der zur Ausschreibung vorgesehene Vertrag wird anschließend wieder im Internet und zur Ausschreibung in den gängigen Amtsmedien veröffentlicht.

Wünschenswert wäre, wenn die BEG die Meinungen der Fahrgäste und betroffenen Gemeinden aktiv einzufangen versucht.

Begründung

Bürgerbeteiligung, wenn es sie selbst als Fahrgast betrifft sollte nicht schaden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • "Der Nahverkehr Augsburg-München ist trotz eines 4-gleisigen Ausbau München-Augsburg nicht attraktiver geworden."

Doch!: Ein ganztägiger Halbstundentakt ist sehr wohl deutlich attraktiver als ein Stundentakt; die Attraktivitätsminderung tritt durch die sehr unbequemen Fahrzeuge ein, auch wenn sie technisch (z.B. sehr gute Beschleunigung) durchaus Vorzüge haben.
Stefan Baumgartner 18:27, 26. Aug. 2012 (CEST)

  • Vorveröffentlichung der Verkehrsverträge

Diesbzgl. möchte ich anmerken, dass der bayerische Landtag im Sommer 2012 auf Antrag der Landtagsgrünen beschloss, dass endlich wenigstens die wesentlichen Punkte aller künftigen SPNV-Vergaben vor Ausschreibung dem Landtag veröffentlicht werden müssen. Folglich bezieht sich dieser Antrag auf eine Erweiterung des Landtagsbeschlusses, d.h. auf eine vollständige Veröffentlichung vor Ausschreibung?
Stefan Baumgartner 18:31, 26. Aug. 2012 (CEST)

  • Bürgerbeteiligung --> Fahrplanverordnung(CH)

Um es kurz zu fassen: Warum nicht gleich die entsprechenden Artikel der erfolgreichen schweizer Fahrplanverordnung übernehmen?
SR 745.13 Art.7: "Art. 7 Anhörung interessierter Kreise
Die Kantone hören die interessierten Kreise im Verlauf des Fahrplanverfahrens in geeigneter Weise an. Zu diesem Zweck sorgt das BAV für den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Internetplattform."
Für Bayern: "Die BEG hört interessierte Kreise, insbesondere die Landkreise, die Gemeinden, Fahrgast- und Umweltverbände sowie interessierte Bürger, in geeigneter Weise an. Zu diesem Zweck sorgt die BEG für den Betrieb einer von der Publikation des Fahrplanentwurfs bis zum Beginn der entsprechenden Fahrplanperiode für den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Internetplattform, auf der sämtliche dort publizierte Informationen in geeigneter Datenform kostenfrei und ohne Anmeldung heruntergeladen werden können."
(Anm. in eigener Auffassung: In Deutschland muss man leider so klar und detailliert formulieren, weil der Staat sich noch nicht seinen Bürgern verpflichtet sieht wie in der Schweiz oder in Skandinavien...)
Stefan Baumgartner 18:46, 26. Aug. 2012 (CEST)

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