BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2.
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Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk
Antrag

Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk ein. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das einen Meisterzwang kennt. Dieser entstand aus den Zunftregelungen des Mittelalters und ist heute überholt. Den Versuch des ständisch organisierten Handwerks, die Gründung von Betrieben dem Meisterzwang zu unterwerfen sehen wir kritisch und lehnen ihn ab. Wir fordern daher die ungerechtfertigte Beschränkung der Gewerbefreiheit generell zu überwinden und den Meisterzwang im deutschen Handwerk endgültig abzuschaffen. Wir fordern nicht die Abschaffung des Meisters an sich. Betriebe, die z.B. aus Werbezwecken weiterhin auf einen Meister setzen, dürfen dies gerne tun. Der Ausbildereignungsnachweis wird ebenfalls nicht berührt von diesem Antrag.

Begründung

Das gegenwärtige System des Meisterzwangs ist nicht mehr zeitgemäß. Die Pflicht, zur Ausübung bestimmter Gewerke (die in der Anlage A der Handwerksordnung gelisteten Berufe) einen Meistertitel zu führen, schränkt Unternehmer, Betriebe und Verbraucher in ihren Freiheiten ein, die Ausübenden in der freien Berufswahl, die Verbraucher in der freien Wahl des Dienstleisters.

Der Meisterzwang fusst auf zwei Regelungszwecken: 1. Berufe, von denen eine Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht dürfen als stehender Betrieb nur von Unternehmen ausgeübt werden, die über einen (handwerklichen) Meistertitel verfügen. 2. Berufe, die einen hohen Beitrag zur Ausbildungsleistung in Deutschland leisten, unterstehen dem Meisterzwang.

Die Gefahrengeneigtheit ist insofern ein vorgeschobenes Argument, da weiterhin alle dem Meisterzwang unterworfenen Tätigkeiten z.B. auch von Reisegewerbetreibenden, Inhaber eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes oder von Betrieben aus den EU-Mitgliedsstaaten vollumfänglich erbracht werden dürfen. Daraus folgt in der Praxis, dass der Meisterzwang weniger der Gefahrenabwehr, als vielmehr dem Schutz der etablierten Marktteilnehmern (Meisterbetriebe) vor Konkurrenz dient.

Das Argument der hohen Ausbildungsleistung für die Beschränkung des Zugangs und damit des Angebots an tatsächlichen Ausbildungsgelegenheiten ist in sich widersprüchlich. Wie soll eine Begrenzung der Zahl ausbildender Betriebe zu einer Steigerung der Ausbildungsleistung führen?

Das Handwerk hat von 1995 bis 2008 die Zahl seiner Ausbildungsplätze um 32 Prozent verringert – die Industrie (in der es keinen Meisterzwang gibt) steigerte dagegen ihre Ausbildungsleistung um 23 Prozent.

Der Meisterzwang ist demnach nicht geeignet, eine hohe Zahl von Absolventen einer Berufsausbildungen sicher zu stellen. Für die Qualität der angebotenen Ausbildung hat er ebenso keine Auswirkung. Der Meistertitel ist ein lebenslang gültiges Zertifikat. Ausbildungsinhalte wechseln heute aber oft binnen weniger Jahre. Sowohl für Qualität, als auch Aktualität der Ausbildung wirkt vielmehr das System der dualen Ausbildung viel durchschlagender.

Somit ist der Meisterzwang zur Sicherung der beiden genannten Ziele ungeeignet. Seine Handhabung führt dagegen zu massiven Einschränkung der Menschen- und Bürgerrechte von Handwerkern.

Wer in Deutschland selbstständig einen Handwerksbetrieb betreiben möchte, sieht sich in folgenden Grundrechten eingeschränkt:
· Dem Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl,
· dem Gleichheitsgrundsatz,
· dem Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung,
· der Menschenwürde und
· der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Selbst ein im Rahmen der bestehenden Gesetze eröffneter Betrieb, muss regelmäßig mit Verfolgung durch die Behörden rechnen, da der Meisterzwang oft wider besseren Wissens von den Handwerkskammern und Ordnungsbehörden in Zweifel gezogen werden. Am Ende der Maßnahmen stehen dann oft Hausdurchsuchungen auf fraglicher rechtlicher Grundlage. Diese Einschränkungen der Grundrechte sind für PIRATEN nicht hinnehmbar.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Daniel Seuffert
  2. Christian Baumeister
  3. Peggy Schmidt
  4. Thomas
  5. Christian Baumeister (ChB)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Hermann Illgen
  2. Lars! 19:42, 23. Aug. 2012 (CEST)
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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  • DAGEN!

Ich lese da aus den Zeilen das es ums Geld geht. Ja eine gute Idee, das der Staat die Kosten für eine Meisterausbildung übernimmt. Aber dieses Qualitätssigel muß erhalten bleiben! Auf dieser Welt gilt deutsche Wertqualität etwas, diese wird durch Meister und Ingenieure hervorgebracht und erhalten! Stellt euch nur vor jeder könnte alles machen. Ärzte ohne Qualifikation, Elektrik von einem Selbstberufenen? NEIN DANKE!

    • es stünde dann jedem Kunden frei nach dem weiterhin verfügbaren Meisternachweis zu fragen. Man müsste es aber nicht mehr. Jeder Bürger kann selbstverantwortlich handeln und entscheiden, ob er auch einen Handwerker ohne Meistertitel vertrauen will. --Thomas 18:58, 23. Aug. 2012 (CEST)
      • Bis ein Betrüger die Menschen übers Ohr haut und eine minderwertige Dienstleistung zu unpassend hohen Preisen verkauft.
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