BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung der ausbildungsbedingten Zweigpflicht an Beruflichen Oberschulen
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- Positionspapier Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Abschaffung der ausbildungsbedingten Zweigpflicht an Beruflichen Oberschulen
- Antrag
Schüler der Beruflichen Oberschule (im Folgenden BOS) wollen auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erwerben (Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife). Als Zugangsvoraussetzung für die BOS ist eine vorherige Berufsausbildung nötig. Diese vor dem Schulbesuch absolvierte Berufsausbildung führt den Schüler dann einem Zweig zu. Je nach BOS gibt es bis zu vier Zweige, die dort unterrichtet werden können. Der Schüler wird diesem Agrar-, Technik-, Sozial-, oder Wirtschaftszweig entsprechend seiner Ausbildung zugeordnet, der eine dem Zweig entsprechende Fächerkombination (z.B. Psychologie und Chemie im Sozialzweig oder Betriebs- und Volkswirtschaft im Wirtschaftszweig) vorschreibt.[1] Er hat in keinem Fall die Möglichkeit, sich frei zwischen den angebotenen Zweigen zu entscheiden, sondern kann in seltenen Fällen zwischen zwei Zweigen (z.B. Medizinische/r Fachangestellte/r zwischen Sozial- und Wirtschaftszweig) und in Ausnahmefällen zwischen drei Zweigen (z.B. Logopäde/in zwischen Agrar-, Sozial- und Technikzweig) wählen.
Die breite Masse an Ausbildungsberufen jedoch führt auch auf der BOS den Ausbildungsinhalt der Berufsschulen fort. Dieser Umstand sollte aufgehoben werden. Die Schüler sollten auch nach ihrer Ausbildung beim Schulbesuch freie Zweigwahl haben, um ihr Interessenfeld zu bedienen und optimal auf das Studium vorbereitet zu werden.
[1] http://www.bfbn.de/bayernweite-angebote/berufliche-oberschule/ausbildungsrichtungen/berufszuordnung/
- Begründung
Grundsätzlich sollte der Ausbildungsweg eines Menschen ausschließlich ihm selbst überlassen bleiben, was durch die Zuordnung den Ausbildungsberufen nach nicht möglich ist. Erfahrungsgemäß ist es sogar so, dass sehr viele Schüler der BOS ihre Hochschulreife nachholen wollen, um sich nach ihrer beruflichen Ausbildung völlig neu zu orientieren. Das bisherige Schulsystem zwingt junge Menschen dazu sich sehr früh für einen beruflichen Werdegang zu entscheiden. Es sollte dann zumindest nach der beruflichen Ausbildung möglich sein, einen anderen Weg zu wählen und bis zur Aufnahme des Studiums entsprechende Vorbildung zu erlangen. So kann zum Beispiel eine ausgebildete KFZ Mechanikerin nur den technischen Zweig besuchen, obwohl sie ihren Fokus im Studium auf z.B. Wirtschaftswissenschaften legen will. Die Motivation die BOS zu besuchen ist häufig die Demotivation im Beruf, weil er individuell nicht interessant genug für einen Menschen ist oder man sich bessere berufliche Perspektiven erhofft hat. Wenn die Schüler jedoch auch auf der BOS noch in diesen Zweig gezwungen werden, ist die Motivation entsprechend niedriger gute Leistungen zu erbringen. Es sollte der Zweig der Wahl für alle Schüler der BOS offen stehen. Das Argument, dass dann im entsprechenden Studiengang die berufliche Praxis fehlt, entkräftet sich durch mehrere Gründe. Zum einen kann auch ein Absolvent des Gymnasiums keinerlei berufliche Vorbildung nachweisen und dennoch jeden Studiengang an jeder beliebigen Hochschule studieren. Zum anderen ist auch Absolventen der BOS (je nach Hochschulzulassungsform) jeder akkreditierte Studiengang an einer Fachhochschule bzw. einer Universität zugänglich. Abschließend ist zusammenzufassen, dass man zwar nach dem Erwerb der Hochschulreife alles dem Abschluss entsprechende studieren darf, auf den schulischen Zweig jedoch keinen Einfluss hat. Dieses Paradoxon wird hierdurch beseitigt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Volkerm 16:53, 24. Aug. 2012 (CEST)
- Thomas Weigert
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
Die freie Wahl des Ausbildungsweges beginnt schon vor der Wahl des Ausbildungsberufes. In der Begründung fehlt der Hinweis auf die generellen Möglichkeiten die über den zweite Bildungsweg möglich sind. Die BOS ist nur eine Möglichkeit der Weiterbildung, vorallem für fachgebundene Hochschulreife. Ausnahme ist hier die allgemeine Hochschulreife bei abgeschlossenen Abitur und dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache. Thomas Weigert
- Antwort zu 1
Öhm. Alles richtig. Aber was hat das mit dem Antrag zu tun? Rechtfertigen andere Wege tatsächlich, dass bei einem möglichen Weg eine sinnfreie Regelung vorherrscht? oO
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...